Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für ein Therapiezentrum Zulassung der Berufung (abgelehnt); Rücksichtnahmegebot; Konkurrenzschutz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarklage gegen eine erteilte Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung "zur Errichtung eines (tiergestützten) Zentrums für Therapie und Pädagogik"; Prüfung schutzwürdiger Belange im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Zulassung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abwehranspruch gegen ein Therapiezentrum?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarklage gegen eine erteilte Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung "zur Errichtung eines (tiergestützten) Zentrums für Therapie und Pädagogik"; Prüfung schutzwürdiger Belange im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Zulassung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Rn. 8 bb) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt dem u.a. in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO verankerten Gebot der Rücksichtnahme drittschützende Wirkung nur zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. z.B. BVerwG. U.v. 5.12.2013 - 4 C 5/12 - BVerwGE 148, 290 = juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass zugunsten der Klägerin kein Gebietserhaltungsanspruch zur Anwendung komme, weil die im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstücke bei unterstellter Gültigkeit des Bebauungsplans außerhalb des Plangebiets liegen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5 f.;… B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - BauR 2013, 934 = juris Rn. 4 f.). - BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Ein Abwehranspruch folgt daraus aber nur, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 73 m.w.N.).
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Der jeweils betroffene Nachbar kann sich dabei nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - NVwZ 1994, 686 = juris Rn. 686). - BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Rücksicht zu nehmen ist indes nur auf solche Individualinteressen, die wehrfähig sind, weil sie nach der gesetzgeberischen Wertung, die im materiellen Recht ihren Niederschlag gefunden hat, schützenswert sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - NVwZ 2005, 328 = juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12
Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass zugunsten der Klägerin kein Gebietserhaltungsanspruch zur Anwendung komme, weil die im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstücke bei unterstellter Gültigkeit des Bebauungsplans außerhalb des Plangebiets liegen (…vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5 f.; B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - BauR 2013, 934 = juris Rn. 4 f.). - BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99
Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Auch bei unterstellter Unwirksamkeit des Bebauungsplans stünde der Klägerin kein Gebietserhaltungsanspruch zu, weil das Vorhaben - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hinweist - dann im Außenbereich errichtet würde (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552 = juris Rn. 5). - BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7 …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Der einzelne Gewerbetreibende hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683 = juris Rn. 6 m.w.N.;… U.v. 3.4.2008 - 4 CN 4/07 - Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 4.07
Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Der einzelne Gewerbetreibende hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683 = juris Rn. 6 m.w.N.; U.v. 3.4.2008 - 4 CN 4/07 - Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 02.08.2007 - 4 BN 29.07
Grundsatzrügen zur Frage der Antragsbefugnis als Grund für die Zulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037
Nicht schutzwürdig in diesem Sinn ist das Interesse eines Grundeigentümers an der Erhaltung einer gegebenen Situation, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (BVerwG, B.v. 2.8.2007 - 4 BN 29/07 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 15.1404
Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Änderungsbaugenehmigung …
Rn. 5 Die Klägerin trägt im Wesentlichen vor, sie müsse im Hinblick auf das anhängige Verfahren (Az. 15 ZB 14.1037 - Nachbarklage gegen die Teilbaugenehmigung vom 9.10.2012 und die Baugenehmigung vom 12.12.2012) auch gegen die Tekturgenehmigung vom 26. August 2014 vorgehen.Rn. 6 a) Im Hinblick auf etwaige Lärmbeeinträchtigungen durch das Therapiezentrum hat der Senat im Verfahren 15 ZB 14.1037 mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 folgendes ausgeführt:.
Dass die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke der Klägerin unzumutbar beeinträchtigt oder eingeschränkt wären und sich deswegen der Gaststätten- und Hotelbetrieb der Klägerin auch nach Durchführung des Vorhabens nicht mehr weiterführen ließe, wird nicht hinreichend dargelegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037).
- OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei …
Grundlage der Wertberechnung ist die Bedeutung der Sache für den Kläger und zwar so wie sie sich aufgrund seines Antrags objektiv beurteilt ergibt.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris] Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris] Allerdings ist das Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet.[BVerfG, Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - zitiert nach juris][BVerfG, Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - zitiert nach juris] Der Senat orientiert sich bei der Festsetzung des Streitwerts regelmäßig an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[veröffentlicht u.a. in NVwZ - Beilage 2013, 57 ff.][veröffentlicht u.a. in NVwZ - Beilage 2013, 57 ff.] Darin wird unter Nummer 9.7.1 für die Klage eines von einer Baugenehmigung betroffenen Nachbarn grundsätzlich die Festsetzung eines Streitwerts von 7.500,- EUR bis 15.000,- EUR empfohlen, soweit nicht ein höherer wirtschaftlicher Schaden feststellbar ist. - VG München, 01.12.2015 - M 1 K 15.4127
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kfz-Werkstatt
Im Außenbereich gibt es grundsätzlich keinen Gebietserhaltungsanspruch (…BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38.99 - NVwZ 2000, 552 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - juris Rn. 9). - VG München, 17.07.2017 - M 9 SN 17.2380
Erfolgloser Eilantrag des Eigentümers eines benachbarten Baudenkmals gegen …
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Unwirksamkeit auch der letztgenannten Änderung des Bebauungsplans am rechtlichen Ansatzpunkt der Nachbarklage nichts ändern würde: Auch in diesem Fall wäre die Antragstellerin auf baugebietsübergreifenden Nachbarschutz, mithin auf die Geltendmachung des Gebots der Rücksichtnahme verwiesen, das sich dann - nach den Luftbildern zu urteilen - aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ableiten ließe (ebenfalls offen lassend z.B. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - juris). - VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
Drittanfechtungsklage; tiergestütztes Therapiezentrum; Errichtung eines …
Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist derzeit ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. März 2014 anhängig (Az. 15 ZB 14.1037), über den noch nicht entschieden worden ist.
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