Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- milo.bamf.de
AsylG, § 34a Abs 1; VwGO, § 80 Abs 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
Jemen: COVID-19 Pandemie stellt kein Abschiebeverbot dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.03.2020 - M 19 K 18.53027
- VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass eine sachlich gerechtfertigte behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung rechtlich zulässig ist, zur Unterbrechung der Überstellungsfrist führt und deshalb die Abschiebungsanordnung selbst unberührt lässt (vgl. BVerwG, U.v. 8.1.2019 - 1 C 16/18 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4;… B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
- VG Ansbach, 13.11.2020 - AN 14 K 19.50319
Erfolgreiche Klage einer syrischen Familie gegen Überstellungsanordnung nach …
Rn. 10 Die Beklagte nahm hierzu mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 dahingehend Stellung, dass die Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung die Überstellungsfrist unterbrochen habe (…unter Verweis auf EuGH, U.v. 13.9.2017 - C-60/16 - NVwZ 2018, 46 Rn. 71;… BVerwGE 156, 9 = NVwZ 2016, 1492 Rn. 18; BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 15 ZB 20.50009; VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 12.5.2020 - W 8 K 20.50144; VG Düsseldorf, B.v. 15.6.2020 - 22 L 701/20.A; VG Lüneburg, B.v. 29.4.2020 - 8 B 18/20; VG Karlsruhe, U.v. 26.8.2020 - A 1 K 1026/20).Rn. 43 Bei dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 11.5.2020 - 15 ZB 20.50009 - juris) handelt es sich um eine Entscheidung im Zulassungsverfahren, mit der der Verwaltungsgerichtshof den gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nicht ausreichender Darlegung der geltend gemachten Grundsatzbedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) abgelehnt hat.
- VG Saarlouis, 01.10.2020 - 5 L 814/20
Zur Überstellungsfrist und zur Antragsfrist beim Widerruf einer Corona-bedingten …
Rn. 40 Das erkennende Gericht folgt dabei insbesondere der (soweit ersichtlich bislang einzigen einschlägigen obergerichtlichen) Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein,[Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19 ; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8][Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19 ; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8] nach der eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung, die ausschließlich auf der tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung aufgrund der wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen beruht, sich nicht in dem von Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO vorgegebenen Rahmen bewegt und die im nationalen Recht vorgesehene Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO) damit jedenfalls nicht die Aussetzung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO bewirken kann; vielmehr ist allein die tatsächliche Unmöglichkeit der Überstellung nicht geeignet, den im Dublin-System besonders bedeutsamen Beschleunigungsgrundsatz, wie er in Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Berücksichtigung gefunden hat, einzuschränken, und eine unionsrechtskonforme Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO allein aufgrund einer vorübergehenden und von den Adressaten der Überstellungsentscheidung nicht zu vertretenden tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung zulässig. - VG Saarlouis, 29.12.2020 - 5 L 1356/20
Widerruf einer Corona-bedingten Vollziehungsaussetzung einer …
Rn. 24 Die Kammer ist dabei insbesondere der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein[Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19; ebenso nunmehr OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.11.2020 - 11 A 2239/20.A -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2020 - 10 LA 217/20 -, juris; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8][Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19; ebenso nunmehr OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.11.2020 - 11 A 2239/20.A -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2020 - 10 LA 217/20 -, juris; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8] gefolgt, nach der eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung, die ausschließlich auf der tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung aufgrund der wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen beruht, sich nicht in dem von Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO vorgegebenen Rahmen bewegt und die im nationalen Recht vorgesehene Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO) damit jedenfalls nicht die Aussetzung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO bewirken kann; vielmehr ist allein die tatsächliche Unmöglichkeit der Überstellung nicht geeignet, den im Dublin-System besonders bedeutsamen Beschleunigungsgrundsatz, wie er in Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Berücksichtigung gefunden hat, einzuschränken, und eine unionsrechtskonforme Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO allein aufgrund einer vorübergehenden und von den Adressaten der Überstellungsentscheidung nicht zu vertretenden tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung zulässig. - VG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 10 K 1301/19
Asylrecht; Dublin-Verfahren; Finnland
Den von der Beklagten zur Bekräftigung ihrer Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen vermag sich die Kammer nicht anzuschließen, zumal diese sich mit der hier maßgeblichen Rechtsfrage nicht detailliert auseinandersetzen (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rn. 8 und VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 2020 - W 8 K 20.50144 -, juris, Rn. 49). - VG Saarlouis, 27.11.2020 - 5 K 517/20
Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist im Dublin-III-VO-Verfahren durch die …
Rn. 20 Die Kammer ist dabei insbesondere der (soweit ersichtlich bislang einzigen einschlägigen obergerichtlichen) Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein[Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19 ; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8][Beschluss vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Ls. und Rz. 8, 16, 19 ; unklar (in Bezug auf die vorliegende Konstellation) dagegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 15 ZB 20.50009 -, juris, Rz. 8] gefolgt, nach der eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung, die ausschließlich auf der tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung aufgrund der wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen beruht, sich nicht in dem von Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO vorgegebenen Rahmen bewegt und die im nationalen Recht vorgesehene Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO) damit jedenfalls nicht die Aussetzung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO bewirken kann; vielmehr ist allein die tatsächliche Unmöglichkeit der Überstellung nicht geeignet, den im Dublin-System besonders bedeutsamen Beschleunigungsgrundsatz, wie er in Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Berücksichtigung gefunden hat, einzuschränken, und eine unionsrechtskonforme Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO allein aufgrund einer vorübergehenden und von den Adressaten der Überstellungsentscheidung nicht zu vertretenden tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung zulässig.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".