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| VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
BauGB § 34, § 35
Baugenehmigung für Mobilfunkanlage - Standort außerhalb der Suchkreisanalyse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines 25 m hohen Betonschleudermasten inklusive Betriebskabine und Außenanlagen auf seinem Grundstück zur Nutzung als Mobilfunkanlage; Privilegierung der geplanten Anlage
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Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines 25 m hohen Betonschleudermasten inklusive Betriebskabine und Außenanlagen auf seinem Grundstück zur Nutzung als Mobilfunkanlage; Privilegierung der geplanten Anlage
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.04.2019 - RO 2 K 16.1024
- VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Das ist dann anzunehmen, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen (z.B. der Grundstückseigentümer lässt die Errichtung der Anlage auf seinem Grundstück nicht zu) oder rechtlichen (z.B. die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage an einem geeigneten Standort ist bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig) Gründen nicht zur Verfügung stehen" (…vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14).Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2012 - 4 C 2.12 - juris Rn. 12, 13).
Insoweit kommt es auf die behauptete fehlende Verfügbarkeit der Innenbereichsstandorte oder auf eine im Baugenehmigungsverfahren nicht durchzuführende Standortalternativenprüfung für den Außenbereich (vgl. BVerwG, U.v 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14) gar nicht an.
Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt zugrunde, dass regelmäßig mehrere Standorte für die Errichtung einer Mobilfunkanlage geeignet sind und diese vom Mobilfunkbetreiber im Wege einer sogenannten Suchkreisanalyse ermittelt werden, in welcher das maßgebliche Areal für eine Mobilfunksendeanlage beschrieben wird (vgl. BVerwG, U.v 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 12).
Rn. 37 b) Auch die geltend gemachte Abweichung von den Kriterien der Ortsgebundenheit (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12) liegt nicht vor.
Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 13).
Hierbei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass regelmäßig mehrere Standorte für die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage geeignet sind und diese vom Mobilfunkbetreiber im Wege einer sogenannten Suchkreisanalyse ermittelt werden, in welcher das maßgebliche Areal für eine Mobilfunksendeanlage beschrieben wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 12).
- BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Rn. 11 Soweit das Zulassungsvorbringen darauf abstellt, der Bebauungszusammenhang werde durch Flächen, auf denen sich ausschließlich bauliche Anlagen ohne maßstabsbildende Kraft befinden, nicht unterbrochen und sogar Freiflächen könnten dem Bebauungszusammenhang zugerechnet werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.8.2001 - 4 B 26.01 - juris Rn. 7), differenziert die Klägerin nicht ausreichend zwischen den Tatbestandsmerkmalen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und tritt der Begründung des Verwaltungsgerichts, das bereits das Vorliegen eines Ortsteils verneint, nicht substantiiert entgegen.Rn. 34 a) Den Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass nicht zum ständigen Aufenthalt dienende bauliche Anlagen keinen Bebauungszusammenhang und damit keinen Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB begründen können, steht die vom Zulassungsvorbringen angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 2.8.2001 - 4 B 26.01) nicht entgegen.
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, B.v. 2.8.2001 - 4 B 26.01 - Rn. 5).
Zwar endet er in aller Regel am letzten Baukörper; örtliche Besonderheiten können es aber rechtfertigen, ihm noch bis zu einer natürlichen Grenze (z.B. Fluss, Waldrand o.ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind und trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten sonst nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (vgl. BVerwG, B.v. 2.8.2001 - 4 B 26.01 - Rn. 7).
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11;… B.v. 24.1.2022 - 9 B 11.21 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 17.5.2022 - 15 ZB 22.832 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Rn. 21 Besondere Schwierigkeiten im Sinne offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht; die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 19).Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (…vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 35).
- BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; fehlerhafte Beteiligung als "Träger öffentlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - juris Rn. 37;… BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 35). - BVerwG, 06.04.2016 - 1 B 22.16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Mit der abweichenden Beurteilung eines Einzelfalls lässt sich eine Divergenzrüge aber nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2016 - 1 B 22.16 - juris Rn. 7). - BVerwG, 24.01.2022 - 9 B 11.21
Anwendung von Bundesrecht bei Bezugnahme einer Abgabensatzung auf § 34 BauGB; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (…vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11; B.v. 24.1.2022 - 9 B 11.21 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 17.5.2022 - 15 ZB 22.832 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 17.05.2022 - 15 ZB 22.832
Baugenehmigung für Gabionenwand und Geländeauffüllung im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (…vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11;… B.v. 24.1.2022 - 9 B 11.21 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 17.5.2022 - 15 ZB 22.832 - juris Rn. 8). - BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16
Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-) gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - juris Rn. 6 f.;… BayVGH, U.v. 17.11.2021 - 1 N 20.1182 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620
Rn. 19 d) Der Hinweis auf die Einfügung des § 14 Abs. 1a BauNVO durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl I 2021, 1802) führt zu keiner anderen Beurteilung, da § 14 BauNVO im planungsrechtlichen Außenbereich nicht anwendbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 26.7.2013 - 3 S 241/12, Rn. 27). - BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …
- BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65
gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein …
- VGH Bayern, 17.11.2021 - 1 N 20.1182
Teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen gleichheitswidriger …
- VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539
Schildkrötentierheim im Außenbereich
- VGH Bayern, 21.12.2022 - 15 ZB 22.2199
Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Luft-Wärmepumpe
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im …
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung …
- VGH Bayern, 23.03.2023 - 15 ZB 22.2634
Rechtsnachfolge in die Kostenschuld des Bauherrn
Die Rechtssache weist auch keine entscheidungserheblichen Fragen auf, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereiten, sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausheben (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21).Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 09.03.2023 - 15 ZB 23.151
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für fünf Wohnungen mit Stellplätzen
Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21).Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 18.06.2024 - 24 ZB 23.1291
Antragsfrist im Trennungsgeld ist der Wiedereinsetzung nicht zugänglich
Es kommt insoweit nicht auf die Beantwortung der Frage an, ob es für die Annahme besonderer Schwierigkeiten genügt, dass die Angriffe des Rechtsmittelführers begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkei t der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern (…vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2021 - 22 ZB 21.2495 - juris Rn. 19) oder ob es erforderlich ist, dass die Rechtssache entscheidungserhebliche Fragen aufwirft, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereiten (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21;… ausführlich zum Streitstand Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rn. 105 ff.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 27).
- VGH Bayern, 23.02.2026 - 1 CS 25.2028
Vorläufiger Rechtsschutz, Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines Mobilfunkmasts im …
Die Antragstellerin zweifelt nicht an, dass der Standort innerhalb des von der Beigeladenen ermittelten "Suchkreises" liegt (vgl. zu dieser Voraussetzung BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 16), also in dem Gebiet, das aus Vorhabenträger- bzw. Betreibersicht als geeignet für eine solche Anlage eingestuft wurde.Rn. 12 Ob dagegen auf die Vorlage einer Standortanalyse - unter Hinweis auf die Einfügung des § 14 Abs. 1a BauNVO durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl I 2021, 1802) sowie die damalige Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BT-Drs. 19/24838 S. 20) - allein deshalb verzichtet werden kann, weil der Standort gerade der Versorgung des Außenbereichs oder der Herstellung eines stabilen Mobilfunknetzes auch im Außenbereich dienen soll (ablehnend BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 19), oder ob es in solchen Fällen (allein) darauf ankommt, dass - wie hier - aus technischen Gründen ein geeigneter Standort im Innenbereich nicht in Betracht kommt (…vgl. VGH BW, U.v. 24.4.2023 - 3 S 983/21 - juris Rn. 25), kann ebenfalls dahinstehen.
- VGH Bayern, 19.09.2023 - 15 ZB 23.1386
Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach altem Recht
- VGH Bayern, 16.01.2024 - 15 ZB 23.1894
Erfolglose Nachbarklage gegen Funkmast
Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt jedenfalls nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
Störerauswahl bei sukzessiver Gesamtrechtsnachfolge
Rn. 29 Es kommt insoweit nicht auf die Beantwortung der Frage an, ob es für die Annahme besonderer Schwierigkeiten genügt, dass die Angriffe des Rechtsmittelführers begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern (…vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2021 - 22 ZB 21.2495 - juris Rn. 19) oder ob es erforderlich ist, dass die Rechtssache entscheidungserhebliche Fragen aufwirft, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereiten (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21;… ausführlich zum Streitstand Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rn. 105 ff.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 27). - VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574
Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 10.03.2023 - 15 ZB 22.2583
Genehmigung betreffend den Neubau eines Rathauses
Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris Rn. 21) genügt hierfür ebenso wenig, wie die bloße Behauptung das normale Maß übersteigender Schwierigkeiten. - VG München, 01.08.2024 - M 11 K 22.2969
Baugenehmigung, Mobilfunksendeanlage im Außenbereich, Standort außerhalb der …
Rn. 27 Ungeachtet der Frage, ob die zur planungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens erforderliche Suchkreisanalyse erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens nachgereicht werden kann (…s.a. nachfolgend Rn. 34), ist der erforderliche Nachweis der "Raum- bzw. Gebietsgebundenheit" bereits aufgrund der erheblichen Abweichung des Vorhabenstandorts außerhalb des von der Klägerin ursprünglich selbst als geeignet eingestuften Areals nicht erbracht - und zwar ohne dass es insoweit auf die Frage einer etwaigen Verfügbarkeit von Innenbereichsstandorten ankäme (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 13.2.2023 - 15 ZB 22.2620 - juris).
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