Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 108 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BauGB § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 7
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Ablehnung einer Baugenehmigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Definition des Bebauungszusammenhangs
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Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Definition des Bebauungszusammenhangs
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.02.2023 - RO 2 K 20.39
- VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Das Verwaltungsgericht hat ferner zutreffend darauf abgestellt, dass die Bebauung regelmäßig am letzten Baukörper ende (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6).Rn. 17 Abgesehen davon, dass schon keine Frage formuliert wird, ist die Reichweite des Bebauungszusammenhangs und damit die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts und damit einer Einzelfallbetrachtung (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 06.02.2023 - 15 ZB 22.2506
Berufungszulassung bei Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Fehlt es hieran, so liegt das Grundstück zwar geographisch, nicht jedoch auch im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB "innerhalb" eines Bebauungszusammenhangs (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 7).Rn. 17 Abgesehen davon, dass schon keine Frage formuliert wird, ist die Reichweite des Bebauungszusammenhangs und damit die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich stets das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts und damit einer Einzelfallbetrachtung (…vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Fehlt es hieran, so liegt das Grundstück zwar geographisch, nicht jedoch auch im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB "innerhalb" eines Bebauungszusammenhangs (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90
Flächennutzungsplan - Nichtausräumen von materiellen Belangen - Grenze zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich muss dementsprechend nicht geradlinig verlaufen, sondern kann grundsätzlich auch vor- und zurückspringen (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 1.9.2021 - 1 ZB 21.1507 - juris Rn. 10). - BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 30.5.2023 - 15 ZB 23.574 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602
Keine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in einer Außenbereichsfläche
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Denn insoweit ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), so dass die Berufung nur dann zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 15 ZB 21.2602 - juris Rn. 19). - BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 49.21
Vollzugs(un)fähigkeit eines Bebauungsplans bei entgegenstehenden …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Rn. 13 Die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich ist regelmäßig Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen und deren Grundsätze sind höchstrichterlich geklärt (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 24.2.2022 - 4 BN 49.21 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 01.09.2021 - 1 ZB 21.1507
Erfolglose Berufungszulassung bzgl. einer abgewiesenen Verpflichtungsklage auf …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich muss dementsprechend nicht geradlinig verlaufen, sondern kann grundsätzlich auch vor- und zurückspringen (…vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 1.9.2021 - 1 ZB 21.1507 - juris Rn. 10). - BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 22.22
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
In diesem Fall kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 10 m.w.N.;… B.v. 16.9.2019 - 1 ZB 17.1690 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 26.10.2022 - 4 BN 22.22 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161
Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832
Rn. 12 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766
Tötung eines Mäusebussards
- VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574
Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern
- VGH Bayern, 05.10.2022 - 15 ZB 22.1487
Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Umbau einer Gaststätte in …
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung …
- VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes …
- VGH Bayern, 01.12.2022 - 15 ZB 22.2051
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren um ein bauaufsichtliches …
- VGH Bayern, 24.10.2023 - 15 ZB 23.1479
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine grundsätzliche Bedeutung der …
In derartigen Fällen ist die Berufung nur zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (…vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2021 - 3 B 1.21 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 13.7.2023 - 15 ZB 23.832 - juris Rn. 10).Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 13.7.2023 - 15 ZB 23.832 - juris Rn. 16).
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