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| VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09, 16-IV-09, 17-IV-09, Vf. 18-IV-09 |
Zitiervorschläge
VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09, 16-IV-09, 17-IV-09, Vf. 18-IV-09 (https://dejure.org/2009,41969)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 15-IV-09, 16-IV-09, 17-IV-09, Vf. 18-IV-09 (https://dejure.org/2009,41969)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 15-IV-09, 16-IV-09, 17-IV-09, Vf. 18-IV-09 (https://dejure.org/2009,41969)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 65-IV-07
Begründungsanforderungen einer gegen die Einstellung eines strafgerichtlichen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Vf. 65-IV-07, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 85-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09
Als Beschwerdegegenstand käme ihnen lediglich dann eine eigenständige Bedeutung zu, wenn sie eine neue, über die angegriffenen Urteile hinausgehende Beschwer begründeten (vgl. zur Entscheidung auf eine Gegenvorstellung: SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20 Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 15-IV-09 (HS)/16-IV-19 (e.A.); Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
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