Rechtsprechung
LAG Hessen, 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertfestsetzung in einem Kündigungsschutzverfahren bei Mehrfachkündigungen; Gebührenrechtliche Bewertung von Folgekündigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner Feststellungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 03.02.1998 - 2 Ca 615/97
- LAG Hessen, 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 427
- BB 1999, 852
- NZA-RR 1999, 156
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (18)
- LAG Thüringen, 23.10.1996 - 8 Ta 109/96
Streitwertfestsetzung bei 2 nachfolgenden Kündigungen
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Zum einen ist es im Interesse der Gleichbehandlung im Gebührenrecht geboten, Mehrfachkündigungen nach einheitlichen Maßstäben zu bewerten, und zwar unabhängig davon, ob sie im selben oder in unterschiedlichen Verfahren angegriffen werden (ebenso etwa LAG Thüringen Beschluß vom 23. Oktober 1996 - 8 Ta 109/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 107;… GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 138;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 12 Rdn. 101).Außerdem ist im Auge zu behalten, daß wegen des einheitlichen wirtschaftlichen Interesses am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses jedenfalls bei nicht zu weitem zeitlichen Abstand zwischen den Kündigungen von wirtschaftlicher Teilidentität auszugehen ist (…GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 138; LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O.).
Schließlich muß sich eine übersichtliche und klare Bewertungspraxis ergeben (LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O., Wenzel, Anm. zu LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 104).
Daß sich bei dieser Betrachtung der Wert der zunächst erhobenen Feststellungsklage u.U. aufgrund der weiteren Klage gegen die Kündigung mit dem früheren Beendigungszeitpunkt nachträglich ändert (gegen die Annahme einer Änderung LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O.), spielt keine Rolle (die Anwendung von § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG geht § 15 GKG vor: § 1 Abs. 3 GKG ) und ist jedenfalls dann, wenn es sich um ein einheitliches Verfahren handelt, gebührenmäßig im Ergebnis regelmäßig ohne Auswirkungen.
Es ist vielmehr grundsätzlich sachgerecht, ein Drittel des Wertes anzusetzen, der sich bei üblicher Bewertung ergäbe, regelmäßig damit der Betrag eines Bruttomonatsverdienstes (insoweit ebenso LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O.).
Dabei kommt es dann auf die Frage der Identität der Kündigungsgründe nicht an (a.A. etwa LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O.; vgl. zur Berücksichtigung der Kündigungsgründe auch LAG Hamburg Beschluß vom 15. November 1994 - 1 Ta 7/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 102; zu Ausnahmefällen nachstehend), auch nicht darauf, ob der Rechtsstreit gegen die erste Kündigung bei Ausspruch der weiteren Kündigung bereits abgeschlossen ist (…so aber Grunsky, ArbGG , 7. Aufl., § 12 Rdn. 5).
- LAG Hamburg, 15.11.1994 - 1 Ta 7/94
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - …
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Es wird zum Teil die Ansicht vertreten, auch bei mehreren aufeinanderfolgenden Kündigungen dürfe der sich aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ergebende Höchstbetrag jedenfalls dann nicht überschritten werden, wenn die Kündigungen im selben Verfahren angegriffen würden und wenn es sich um zeitnahe Kündigungen oder um Kündigungen handele, die auf denselben Grund gestützt würden (vgl. etwa LAG Hamburg Beschluß vom 15. November 1994 - 1 Ta 7/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 102 mit weit. Nachw.; vgl. auch BAG Beschluß vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79(B) - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 34).Andererseits liegen fraglos unterschiedliche Streitgegenstände vor (LAG Hamburg Beschluß vom 15. November 1994 - 1 Ta 7/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 102), was ungeachtet des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG , der auf den einzelnen Streitgegenstand abzielt (…Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 12 Rdn. 101), für jeweils separate Bewertungen spricht (§ 5 ZPO ).
Dabei kommt es dann auf die Frage der Identität der Kündigungsgründe nicht an (…a.A. etwa LAG Thüringen vom 23. Oktober 1996, a.a.O.; vgl. zur Berücksichtigung der Kündigungsgründe auch LAG Hamburg Beschluß vom 15. November 1994 - 1 Ta 7/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 102; zu Ausnahmefällen nachstehend), auch nicht darauf, ob der Rechtsstreit gegen die erste Kündigung bei Ausspruch der weiteren Kündigung bereits abgeschlossen ist (…so aber Grunsky, ArbGG , 7. Aufl., § 12 Rdn. 5).
- BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Zwar wird ganz überwiegend angenommen, § 10 Abs. 1 BRAGO sei immer subsidiär, es sei daher ein Wert gemäß § 25 Abs. 2 GKG festzusetzen, wenn ein Gerichtskostenstreitwert grundsätzlich existiere (dazu etwa mit weit. Nachw. aus der Literatur: Creutzfeldt, NZA 1998, 458, 459 und NZA 1996, 956, 961;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO , 13. Aufl., § 10 Rdn. 1; aus der Rechtsprechung: BAG Beschluß vom 30. November 1984 - 2 AZN 572/82(B) - AP Nr. 9 zu § 12 ArbGG 1979; LAG Bremen Beschluß vom 09. Dezember 1985 - 2 Ta 61/85 - LAGE § 9 BRAGO Nr. 1; LAG Düsseldorf Beschluß vom 08. Juli 1985 - 7 Ta 179/85 - LAGE § 25 GKG Nr. 4; LAG Köln Beschluß vom 08. August 1991 - 11 Ta 127/91 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 4).Die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung bereits bestanden hat, ist insoweit ohne Interesse, sie mindert das wirtschaftliche Interesse nicht (…wie hier mit vielfältigen Nachw. zum Meinungsstand und zur überwiegend gleichlautenden Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 130/131 und 136; LAG Hamburg Beschluß vom 15. Mai 1990 - 2 Ta 21/89 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 85; a.A. BAG Beschluß vom 30. November 1984 - 2 AZN 572/82(B) - AP Nr. 9 zu § 12 ArbGG 1979; ebenfalls a.A. Hess. LAG, Beschluß vom 27. Januar 1998 - 6 Ta 610/97 - , woran nicht festgehalten wird).
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Es wird zum Teil die Ansicht vertreten, auch bei mehreren aufeinanderfolgenden Kündigungen dürfe der sich aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ergebende Höchstbetrag jedenfalls dann nicht überschritten werden, wenn die Kündigungen im selben Verfahren angegriffen würden und wenn es sich um zeitnahe Kündigungen oder um Kündigungen handele, die auf denselben Grund gestützt würden (vgl. etwa LAG Hamburg Beschluß vom 15. November 1994 - 1 Ta 7/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 102 mit weit. Nachw.; vgl. auch BAG Beschluß vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79(B) - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 34). - LAG Köln, 08.03.1989 - 5 Ta 3/89
Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - …
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Nicht zu überzeugen vermag es, auf die Zeitdifferenzen zwischen den Kündigungen oder auch den jeweiligen Beendigungszeitpunkten abzustellen (…dazu die Nachw. GK- ArbGG /Wenzel, § 12 Rdn. 137; vgl. insoweit auch LAG Köln Beschluß vom 08. März 1989. - 5 Ta 3/89 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 79 und Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 12 Rdn. 101), weil dies nicht dem oben angesprochenen Ansatz entspricht, daß das wirtschaftliche Interesse jeweils zukunftsbezogen vom jeweiligen Beendigungszeitpunkt aus zu beurteilen ist. - LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen "wirtschaftliche Einheit"
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Teilweise wird jeder Kündigungsfeststellungsantrag selbständig mit dem sich aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ergebenden Wert bewertet (LAG Hamburg Beschluß vom 08. Februar 1994 - 4 Ta 20/93 - NZA 1995, 495 ). - LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Zutreffend nicht mit einem eigenen Wert angesetzt hat das Arbeitsgericht den zusätzlichen allgemeinen Feststellungsantrag, da dieser keinen eigenen und weiteren Beendigungstatbestand abdeckt und daher von wirtschaftlicher Identität auszugehen ist (ebenso LAG Thüringen Beschluß vom 03. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 106; LAG Köln Beschluß vom 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 108). - LAG Köln, 12.12.1996 - 3 Ta 274/96
Streitwert: Kündigung - weiterer Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Zutreffend nicht mit einem eigenen Wert angesetzt hat das Arbeitsgericht den zusätzlichen allgemeinen Feststellungsantrag, da dieser keinen eigenen und weiteren Beendigungstatbestand abdeckt und daher von wirtschaftlicher Identität auszugehen ist (ebenso LAG Thüringen Beschluß vom 03. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 106; LAG Köln Beschluß vom 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 108). - BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92
Rechtswegverweisung
- BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung - …
Auszug aus LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Damit kann als Wert maximal der Betrag der Bruttovergütung für die drei Monate festgesetzt werden, die auf den Zeitpunkt folgen, in dem die Kündigung wirksam geworden wäre (BAG Beschluß vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - EzA § 12 ArbGG Nr. 1; anders noch Hess. LAG etwa in den Beschlüssen vom 27. April 1994 - 6 Ta 202/94 und vom 29. September 1993 - 6 Ta 392/93 - : maßgebend die letzten drei abgerechneten Monate). - LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98
Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang
- LAG Hamburg, 15.05.1990 - 2 Ta 21/89
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer - Lohnfortzahlung
- LAG Bremen, 09.12.1985 - 2 Ta 61/85
Antragsrecht; Gerichtliche Festsetzung des Streitwertes; Verfahrensbeteiligter ; …
- LAG Köln, 22.07.1991 - 10 Ta 102/91
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
- LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 374/85
Ausschlußfrist; Rechtskraft; Streitwertbeschwerde; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.1980 - 1 Ta 119/79
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - …
- LAG Köln, 08.08.1991 - 11 Ta 127/91
Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Streitwert; Mehrvergleich; Zustellung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.1987 - 1 Ta 75/87
Gegenstandswert; Bestandsstreitigkeiten; Wirtschaftliches Interesse
- LAG Hessen, 07.01.2005 - 15 Ta 688/04
Bewertung der allgemeinen Feststellungsklage - Wertfestsetzung gem § 33 RVG
Eine allgemeine Feststellungsklage neben der Klage gegen eine Kündigung ist mit dem Betrag eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (Aufgabe der bisherigen Kammerrechtsprechung seit Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156).Die Beschwerde der Beklagten gegen die vom Arbeitsgericht zutreffend im Verfahren gem. § 33 RVG vorgenommene Wertfestsetzung (dazu bereits Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156, wobei die dortige Begründung auch für den neuen Rechtszustand für die Zeit ab dem 01. Juli 2004 gilt) ist zulässig.
Die Klageanträge zu 1. und 2. sind zusammen mit dem Betrag eines Quartalsbezuges zu bewerten, also mit dem Betrag von 6.396,93 Euro (§ 42 Abs. 4 Satz 1 GKG), da damit die außerordentliche fristlose Kündigung und die im selben Schreiben hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung angegriffen worden sind (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156).
Eine Reduzierung dieses Betrages scheidet aus, da die Klageanträge und deren Begründung nicht ergeben, dass nur um den zeitlich begrenzten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gestritten werden sollte; auf die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und die Erfolgsaussichten der Klage kommt es dabei nicht an (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156).
Die bisherige gegenteilige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 mit weit. Nachw.) wird damit aufgegeben.
Da die Kammer Folgekündigungen regelmäßig mit dem Betrag eines Bruttomonatsverdienstes bewertet (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156), ist es im Hinblick auf die Wertung des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG angemessen, auch den allgemeinen Feststellungsantrag entsprechend zu bewerten.
Weil im Verfahren nach § 33 RVG das Verschlechterungsverbot (Verbot der "reformatio in peius") gilt (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156) und eine Werterhöhung damit ausscheidet, kann es auf sich beruhen, ob an sich ein weiterer zusätzlicher Betrag in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes deswegen anzusetzen wäre, weil im Vergleich eine Regelung über den Gegenstand des Hilfsantrages (Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses) getroffen worden ist (vgl. insoweit § 23 Abs. 1 RVG und § 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 GKG).
- LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00
Streitwert bei mehreren Abmahnungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05
Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …
Aktuell nimmt soweit ersichtlich nur das LAG Hessen für den Antrag nach § 256 ZPO eine Erhöhung des Gegenstandswerts um ein Bruttomonatsgehalt vor, welches im Beschluss v. 7.1.2005 (15 Ta 688/04 - juris) seine bisherige Rechtsprechung (LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - NZA-RR 02, 384; LAG Hessen v. 21.1. 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156) aufgegeben hat.aa) Den in zwei älteren Entscheidungen zu § 10 BRAGO vertretenen gegenteiligen Standpunkt (LAG Hamburg v. 13.11.1995 - 2 Ta 20/95 - NZA-RR 96, 306; LAG Hamburg v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Hamm v. 26.7.1990 - 8 TaBV 70/89 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 187; BayObLG v. 11.11.1992 - 3Z BR 146/92 - JurBüro 1993, 309; GK - Wenzel, ArbGG, Stand: März 2005 1999, § 12 Rz 386) hat das LAG Hamburg bereits im Beschluss vom 16.8.2002 (5 Ta 14/02 - n. v.) aufgegeben und sich damit der herrschenden Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - juris; LAG Hessen v. 23.4.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Hessen v. 21.1.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156; LAG Köln v. 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99 - MDR 00, 670; LAG München v. 28.1.1987 - 5 (6) Ta 268/86 - JurBüro 1987, 858; LSG Niedersachsen v. 23.5.1997 - L 5 S (Ka) 63/97 - NdsRpfl 1997, 236; VGH Baden-Württemberg v. 10.8.1987 - 6 S 1591/87 - juris; Madert in: Gerold/ Schmidt /van Eicken/Madert, RVG, 16. Aufl. (2004), § 33 Rz 44; Zöller-Gummer, 24. Aufl. § 572 ZPO Rz 39).
Nach anderer Auffassung (LAG Hessen v. 21.1. 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156; LAG Schleswig-Holstein v. 23.1. 2003 - 4 Ta 190/02 - juris; Kotz in Kreutzfeldt "Neues Kostenrecht" (2004), Rz 160) sollte das Verfahren nach § 10 BRAGO immer dann zu Anwendung kommen, wenn im konkreten Fall feststand, dass eine Gerichtsgebühr nicht erhoben werden konnte.
- LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23
Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …
Das Streitwertfestsetzungsverfahren nach § 63 GKG erfolge "für die Gerichtsgebühren" und sei bei einem Wegfall der Gerichtsgebühren ohne Gegenstand (vgl. LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10.07.2017 - 17 Ta (Kost) 6030/17 - Rn. 6;… vom 19.06.2019 - 26 Ta (Kost) 6052/19 - Rn. 5; LAG Hamburg…, Beschluss vom 09.11.2015 - 6 Ta 22/15 - Rn. 10; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 05.11.2020 - 8 Ta 75/20 - Rn. 22; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2013 - 7 Ta 41/13 - unter II. der Gründe; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 15.12.2011 - 6 Ta 198/11 - Rn. unter II. 1. b der Gründe; LAG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2015 - 6 Ta 22/15 - unter II. 2) a) der Gründe; LAG Hessen, Beschluss vom 25.02.2011 - 1 Ta 483/10 - vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2004 - 11 Ta 35/04 - unter II. 2) a) der Gründe; LAG Sachsen, Beschluss vom 28.10.2013 - 4 Ta 172/13 (2) - unter II. der Gründe).Denn in der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 25 Abs. 2 GKG mit Wirkung zum 01.01.1997 heißt es zur Vorgängerregelung des § 33 RVG: "Soweit nur für Anwaltsgebühren eine Festsetzung erforderlich ist, erfolgt sie nach § 10 BRAGO auf Antrag" (…vgl. BT-Dr 13/3993, S. 15, zitiert nach LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - ebenso LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2004 - 11 Ta 35/04 - unter II. 2) der Gründe); zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts auf das arbeitsgerichtliche Verfahren vgl. Natter NZA 2004, 686, 689).
Ebenso wenig ist verständlich, dass das Beschwerdeverfahren nach § 68 Abs. 3 GKG gebührenfrei wäre, obwohl es allein im Interesse der Partei und ihres Prozessbevollmächtigen durchgeführt wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 15.12.2011 - 6 Ta 198/11 - Rn. unter II. 1. b der Gründe; LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2004 - 11 Ta 35/04 - unter II. 2) a) der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
Nach dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 ff.) ist die Kündigung mit dem frühesten Beendigungszeitpunkt bis zur Obergrenze des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG zu bewerten.1) a) Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang - in der Regel in einem Kündigungsschreiben (z.B. außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung) - ausgesprochen worden sind, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde, dann ist die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten und jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (so im Ergebnis auch LAG Berlin, Beschluss vom 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03 - MDR 2003, 1203 f.; LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 ff.).
b) Hierunter fallen auch solche Fälle, in denen einer Kündigung in einem nahen zeitlichen Zusammenhang zur Heilung möglicher Unwirksamkeitsgründe - z.B. bei Streit über den Zugang des ersten Kündigungsschreibens (vgl. dazu bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07) oder bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung zur ersten Kündigung - eine weitere Kündigung mit identischem Kündigungssachverhalt nachgeschoben wird (so auch LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 ff.).
- LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15
Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich
Erledigt sich ein arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich, richtet sich die Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG (vgl. hierzu LAG Hessen 21.1.1999 - 15/6 Ta 630/98 - juris; LAG Schleswig-Holstein 15.12.2011 - 6 Ta 198/11 - juris m.w.N.; LAG Hamburg - 6 Ta 22/15 - juris; Schwab/Maatje NZA 2011, 769 ff., 771). - LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98
Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07
Gegenstandswert
e) Die unter 7 c und d dargestellten Abweichungen der Kammer von der Festsetzung des Arbeitsgerichts führen allerdings nicht zu einer Abänderung des angefochtenen Beschlusses, denn auch im Beschwerdeverfahren gilt das Verschlechterungsverbot (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; LAG Hamburg v. 16.08.2002 - 5 Ta 14/02 - n.v. jeweils mit ausführlicher Begründung; ebenso: LAG Hamm v. 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - juris; LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - juris; LAG Hessen v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Hessen v. 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156; LAG Köln v. 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99 - MDR 00, 670; LSG Niedersachsen v. 23.05.1997 - L 5 S (Ka) 63/97 - NdsRpfl 1997, 236; VGH Baden-Württemberg v. 10.08.1987 - 6 S 1591/87 - juris; Gerold/Schmidt/van Eicken/ Madert , RVG, 17. Aufl. 2006, § 33 Rz 15; Zöller-Gummer, 24. Aufl. § 572 ZPO Rz 39; Schneider/Herget, 12. Aufl. 2007 Rz 5070). - LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 28/98
Wertfestsetzung; Separate Bewertung von unbedingt gestelltem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 6 Ta 198/11
Streitwert, Wertfestsetzung, Urteilsverfahren, Erledigung des Rechtsstreits, …
aa) Mit dem Argument, im Falle des nachträglichen Entfallens der Gerichtsgebühren (z.B. aufgrund eines Vergleichs) komme eine Wertfestsetzung allein für die Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren in Frage, vertreten Teile der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, die Wertfestsetzung müsse sich nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG richten (so grundlegend LAG Hessen 21.01.1999 15/6 Ta 630/98; LAG Hessen 25.02.2011 1 Ta 483/10; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2011 1 Ta 179/11; LAG Hamburg 12.04.2010 4 Ta 5/10; LAG Schleswig-Holstein 26.04.2011 3 Ta 60/11; Schwab/Maatje NZA 2011, 769, 771).Die Anwendung des Verfahrens nach § 63 Abs. 2 GKG wäre daher systemwidrig, weil Verfahrensregelungen auf einen Sachverhalt zur Anwendung kämen, für welchen sie nicht konzipiert wurden (vgl. die auch nach neuer Rechtslage weiterhin zutreffenden Ausführungen im Beschluss des LAG Hessen vom 21.01.1999, aaO.).
Im Regelfall hat daher die Gegenstandswertfestsetzung nach § 33 RVG nur Bedeutung im Verhältnis zwischen dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber, dagegen nicht im Verhältnis zum Prozessgegner oder zu dessen Rechtsanwalt (vgl. grundlegend LAG Hessen vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 ; Schleusener in GK-ArbGG, § 12, Rn 343, 368).
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