Rechtsprechung
| RG, 02.02.1924 - V 150/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 68
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Schriftform beim Mietvertrag
Weder der Gesichtspunkt des Verschuldens bei Abschluss des Kaufvertrages noch die Vorschrift des § 444 BGB , die eine Pflicht des Verkäufers zur Beschaffung der auf die rechtlichen Verhältnisse des Kaufgegenstands bezüglichen Unterlagen begründet, nicht aber eine Pflicht zur Rechtsbelehrung (RGZ 108, 68), rechtfertigen den erhobenen Befreiungsanspruch der Kläger. - VG Saarlouis, 29.08.2023 - 5 L 1208/23
Syrien: Dublin Italien: keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der …
Bereits in seinen Beschlüssen vom 15.11.2021 - 5 L 1276/21, 5 L 1278/21 und 5 L 1333/21 - vom 07.04.2022 - 5 L 261/22 -, vom 19.04.2022 - 5 L 387/22 -, vom 13.10.2022 - 5 L 892/22 -, vom 14.10.2022 - 5 L 1084/22 -, vom 17.02.2023 - 5 L 1597/22 -, vom 23.03.2023 - 5 L 150/23 - sowie vom 28.04.2023 - 5 L 560/23 - hat sich das Gericht eingehend mit der Situation von Dublin-Rückkehrern nach Italien befasst und sich mit der angeführten Entscheidung des OVG NordrheinWestfalen auseinandergesetzt.
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