Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08 (HS) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 27.08.2008 - 2 Qs 234/08
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08 (HS)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07).Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung des Fachgerichts nicht darauf zu kontrollieren, ob die Anwendung der einfach-rechtlichen Durchsuchungsvoraussetzungen und die Subsumtion eines Sachverhalts unter einschlägige Normen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht; er ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
Dahinstehen kann deshalb, ob Art. 56 Abs. 1 SächsVerf ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht enthält (vgl. dazu BVerfGE 108, 251 [266]). - BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
b) Gegen eine nichtrichterlich angeordnete Durchsuchung ist nachträglich ein Rechtsbehelf entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gegeben; die hierauf ergehende richterliche Entscheidung kann mit der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden (BVerfG NJW 2003, 2303 [2304]; BGH NJW 1999, 730).
- BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
Eine fernmündliche Gestattung der Durchsuchung durch den Ermittlungsrichter genügt in Eilfällen den formellen Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss nach § 105 Abs. 1 StPO; hierbei bestehen zur Ermöglichung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes für die Strafverfolgungsbehörden Dokumentations- und Begründungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06). - BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00
Durchsuchung der Wohnung bei Gefahr im Verzug
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
b) Gegen eine nichtrichterlich angeordnete Durchsuchung ist nachträglich ein Rechtsbehelf entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gegeben; die hierauf ergehende richterliche Entscheidung kann mit der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden (BVerfG NJW 2003, 2303 [2304]; BGH NJW 1999, 730). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 82-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
Hatte er die Möglichkeit, sein Begehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 82-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 148-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 148-IV-08; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Durchsuchung, Anfangsverdacht, Auswechselung, Nachbesseung in der Beschwerde
Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV- 23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10 Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23 Sein Einwand, die Durchsuchung sei in Bezug auf seine Wohnräume ohne eine richterliche Anordnung erfolgt, betrifft allein die Art und Weise der Durchsuchung, gegen die entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO fachgerichtlicher Rechtsschutz zu suchen ist (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08).
Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121- IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23 Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121- IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 29-IV-09 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2008 - Vf. 151-IV-08; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 168-IV-08 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2008 - Vf. 151-IV-08; st. Rspr).
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