Rechtsprechung
LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzbegehren nach Beschädigung eines Fahrzeugs in einer Waschanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 06.11.2015 - 98 C 188/15
- LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15
- BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01
Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage
Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15
In Abweichung von der grundsätzlichen Beweislast des Geschädigten hat die Rechtsprechung zwar anerkannt, dass ausnahmsweise von einer Schädigung auf eine Pflichtverletzung des Handelnden, hier der Beklagten als Waschstraßenbetreiberin, geschlossen werden kann, wenn der Gläubiger dartut und beweist, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann (OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2002 - 12 U 170/01 -, Rn. 5, juris m.w.N.).Eine Schadensursächlichkeit allein im Verantwortungsbereich der Beklagten kann insoweit gerade nicht festgestellt werden (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2002 - 12 U 170/01 -, Rn. 6, juris;… LG Wuppertal Urt. v. 23.10.2014 - 9 S 129/14, BeckRS 2015, 00914, beck-online).
Im Hinblick auf die Frage, welcher Sorgfaltsmaßstab insoweit für den Betreiber einer automatisierten Waschanlage anzuwenden ist, schließt sich die Kammer der überzeugenden Ansicht des Oberlandesgericht Hamm an, wonach der Betreiber einer Waschanlage seiner Verkehrssicherungspflicht genügt, wenn die von ihm betriebene Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2002 - 12 U 170/01 -, Rn. 16, juris unter Hinweis auf OLG München OLGZ 1982, 382).
- AG Wuppertal, 06.11.2015 - 98 C 188/15
Verkehrssicherungspflicht des Waschstraßenbetreibers hinsichtlich Vermeidens …
Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 06.11.2015 (98 C 188/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Amtsgericht hat der Klage mit Urteil vom 06.11.2015 (Az. 98 C 188/15), auf das Bezug genommen wird, vollumfänglich stattgegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt, an den Kläger 1.223,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201, 71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2015 zu zahlen.
Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Wuppertal vom 06.11.2015 (Az. 98 C 188/15), die Klage abzuweisen.
- LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
Waschstraßen-Urteil: Betreiber haften bei Schäden am Auto
Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15
Den Betreiber einer Waschanlage kann insoweit - entgegen der Ansicht des Landgerichts Paderborn (vgl. Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, VuR 2015, 234) - auch keine Pflicht treffen, derartige Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten.Zum einen wird die Frage, ob in dem Fall, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug in einer Waschanlage abbremst und es hierdurch zu einem Auffahrunfall kommt, der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Waschanlagenbetreibers spricht, in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. insoweit LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, VuR 2015, 234).
- LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
Waschstraße, Schadensersatz, Bremsvorgang, Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15
Eine Schadensursächlichkeit allein im Verantwortungsbereich der Beklagten kann insoweit gerade nicht festgestellt werden (vgl. insoweit auch OLG Hamm…, Urteil vom 12. April 2002 - 12 U 170/01 -, Rn. 6, juris; LG Wuppertal Urt. v. 23.10.2014 - 9 S 129/14, BeckRS 2015, 00914, beck-online).
Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17
Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15
Zwar muss der Schädiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Wortlaut des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus, sich nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens entlasten, sondern auch darlegen und ggfs. beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft, wenn die für den Schaden in Betracht kommende Ursachen allein in seinem Gefahrenbereich liegen (BGH, Urteil vom 19.07.2018, Az. VII ZR 251/17, Rz. 14 m.w.N. = NJW 2018, 2956).Auch dabei ist nicht ersichtlich, dass der BGH mit seinem Urteil weitergehende Pflichten aufstellen wollte (in diesem Sinne wohl auch jeweils in Urteilsbesprechungen: Bauer/Singbartl, GWR 2018, 348; Geisler, zitiert nach juris, jurisPR-BGHZivilR 17/2018 Anm. 1).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15
Diese ist nur dann anzunehmen, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (BGH, Beschluss vom 04.07.2002, Az. V ZB 16/02 = NJW 2002, 3029 f. m.w.N.). - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15
Klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage dann, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und eine höchstrichterliche Beantwortung bislang noch aussteht (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 381/10, Rz. 12 m.w.N. = NJW 2011, 1276, 1277). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15
Gegen ein solches Verständnis spricht schon die Bezugnahme des BGH auf seine eigene zu Wasserrutschen ergangene Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az. VI ZR 294/03 = NJW-RR 2005, 251 ff.). - AG Wuppertal, 06.11.2015 - 98 C 188/15
Verkehrssicherungspflicht des Waschstraßenbetreibers hinsichtlich Vermeidens …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2019 - 16 S 107/15
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 98 C 188/15) abgeändert und wie folgte neu gefasst:.