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   OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - I-16 U 6/19   

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OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - I-16 U 6/19 (https://dejure.org/2020,10666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2020 - I-16 U 6/19 (https://dejure.org/2020,10666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2020 - I-16 U 6/19 (https://dejure.org/2020,10666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mobilfunk 2 -, AA des HV, Telekommunikatioinsdienstleistungen, Überhangprovision, Begriff, Provision für Folgeverträge, Provision für Annschlussverträge, unangemessene Benachteiligung, Provisionskollisionsregelung, Provisionskollision, Darlegungs- und Beweislast für ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Offenlegung des Buchauszugs gegenüber Handelsvertretern

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Offenlegung des Buchauszugs gegenüber Handelsvertretern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 62/09

    Nichtzulassungsbeschwerde im Bauprozess: Gehörsverstoß bei Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sogar nur einzelne Urteilselemente, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO binden, im weiteren Verlauf des Verfahrens - auch durch das Rechtsmittelgericht - unterschiedlich beurteilt werden (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 21; Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14, Rz. 29).

    Eine solche Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn sie prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind oder zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 22).

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Im Rahmen einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO wird allerdings die Gefahr widersprechender Entscheidungen hingenommen (BGH, a.a.O., Rz. 27 und Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 143/15, Rz. 13), wenn das Gericht vorab nur über die auf den ersten Stufen geltend gemachten Informationsrechte entscheidet, da ansonsten die für eine Stufenklage gemäß § 254 ZPO vorgegebene Reihenfolge der Vorab-Entscheidung der Hilfsansprüche vor dem Leistungsanspruch prozessual gar nicht umgesetzt werden könnte.
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sogar nur einzelne Urteilselemente, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO binden, im weiteren Verlauf des Verfahrens - auch durch das Rechtsmittelgericht - unterschiedlich beurteilt werden (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 21; Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14, Rz. 29).
  • BGH, 03.08.2017 - VII ZR 32/17

    Provision des Handelsvertreters: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    a) Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs soll dem Handelsvertreter die Kontrolle der ihm erteilten Provisionsabrechnungen ermöglichen (BGH, Urteil vom 03.08.2017 - VII ZR 32/17, Rz. 21).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Der Buchauszug muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmers entnehmen lassen (BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99, Rz. 18).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Diese Vorschrift wird analog angewandt, wenn das Berufungsgericht zunächst nur über einen auf den ersten Stufen der Stufenklage geltend gemachten Informationsanspruch entscheiden kann (BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 168/05, Rz. 14 f.).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Da durch den Buchauszug provisionsrelevante Umstände unstreitig werden und unstreitiger Vortrag im Rahmen des § 529 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 183/10, Rz. 12), steht der Zulassung der Stufenklage nicht entgegen, dass die Klägerin in erster Instanz zu den Provisionsansprüchen überhaupt keinen Vortrag gehalten hat.
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Des Weiteren ist zu beachten, dass mit Blick auf das Vollstreckungsverfahren eine Konkretisierung der verlangten Angaben erforderlich ist, weil die Frage, ob der geforderte Buchauszug erfüllt ist, sich nach den im Urteilstenor genannten Angaben richtet (BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 67/09, Rz. 13).
  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    aa) Da der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ein Hilfsanspruch ist, wird er zwar gegenstandslos, wenn der Provisionsanspruch, dessen Vorbereitung er dienen soll, verjährt ist oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 23.02.2016 - VII ZR 28/15, Rz. 14).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19
    Soweit die Beklagte hiergegen mit Schriftsatz vom 13.03.2020 rechtliche Einwendungen erhoben hat, braucht hierzu für die Entscheidung über den Anspruch auf Buchauszug noch nicht Stellung genommen werden, da zum einen nur die zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäfte bei einem Buchauszug unberücksichtigt bleiben dürfen (BGH, Urteil vom 23.02.1989 - I ZR 203/87, NJW-RR 1989, S. 738, 739) und zum anderen die in dem Schreiben vom 09.01.2020 zum Ausgleichsanspruch erörterten Fragen für den Buchauszug, der grundsätzlich nur zur Vorbereitung von Provisionsansprüchen dient (vgl. Löwisch in Ebenroth/ Boujong / Joost / Strohn, 4. Auflage, HGB, § 87c Rz. 109), ohnehin keine Relevanz haben.
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 19 U 109/14

    Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

  • OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
    Indes bleiben zweifelsfrei nicht provisionspflichtige Geschäfte bei einem Buchauszug unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil v. 23.02.1989, I ZR 203/87, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 02.04.2020, I-16 U 6/19, zitiert nach juris Rn. 45; OLG München, Urteil v. 17.04.2019, 7 U 2711/18, zitiert nach juris Rn. 40; OLG Nürnberg, Beschluss v. 28.01.2011, U 744/10, zitiert nach juris Rn. 28; OLG Hamm, Urteil v. 13.12.2021, I-18 U 31/21, zitiert nach juris Rn. 82).

    Der Begründung der Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31.01.2020 (16 U 6/19, zitiert nach juris) lassen sich keine gegensätzlichen Erwägungen entnehmen.

  • OLG Köln, 24.11.2023 - 19 U 146/22
    Indes bleiben zweifelsfrei nicht provisionspflichtige Geschäfte bei einem Buchauszug unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil v. 23.02.1989 - I ZR 203/87, juris, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 02.04.2020 - 16 U 6/19, juris, Rn. 45).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB verjährt selbständig in der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017, Az.: VII ZR 32/17, zitiert nach juris, Rn. 13; Senatsurteil vom 2. April 2020, Az.: I-16 U 6/19, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
    Nur die zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäfte dürfen bei einem Buchauszug unberücksichtigt bleiben (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 02.04.2020 - I-16 U 06/19).

    Die Angaben sind für die Zeit bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu erteilen, weil ein Buchauszug nur über Geschäftsvorfälle erteilt werden kann, die in den Geschäftsbüchern enthalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 02.04.2020 - I-16 U 06/19).

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