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   VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 16 K 5398/15   

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VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 16 K 5398/15 (https://dejure.org/2016,76956)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2016 - 16 K 5398/15 (https://dejure.org/2016,76956)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 16 K 5398/15 (https://dejure.org/2016,76956)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Düsseldorf, 06.05.2015 - 16 K 1951/14
    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 16 K 5398/15
    Sodann forderte der Beklagte die Klägerin mit Bescheid vom 19. Februar 2014 u.a. zur Beseitigung der Mängel 6.2.8 und 6.2.9 auf.Der hiergegen gerichteten Klage 16 K 1951/14 gab das Gericht durch Urteil vom 6. Mai 2015 statt, da eine Pflicht zur Prüfung einer Zulassung im Zielland oder eine Pflicht zur Prüfung der QP-Freigabe oder eines äquivalenten Nachweises der Freigabe für den Zielmarkt des Landes, in welches die Klägerin die Arzneimittel exportiert, weder in den Vorgaben des nationalen Arzneimittelrechts noch in Vorschriften unionsrechtlichen Ursprungs eine Grundlage findet.

    Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG NRW ist einem Betroffenen vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.Das Qualitätssicherungssystem der Klägerin und die Anforderungen der GDP-Leitlinie waren bereits Gegenstand des unmittelbar vorangegangenen, durch Urteil vom 6. Mai 2015 entschiedenen Verfahrens 16 K 1951/14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10

    Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 16 K 5398/15
    So ist von einer Heilung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW auszugehen, wenn der Betroffene in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit gehabt hat, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und der Beklagte sich in seiner Klageerwiderung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 10 B 270/10 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 9 A 78/13

    Zahlung der Kosten der Überprüfungsmaßnahmen von Arzneimitteln bei zurechenbarer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 16 K 5398/15
    Die landesrechtlichen Kosten- und Gebührenregelungen sind hier in Ermangelung diesbezüglicher bundesrechtlicher Regelungen im Arzneimittelgesetz maßgeblich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2013 - 9 A 78/13 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 13 A 560/16
    Mit Urteil vom 10. Februar 2016 - 16 K 5398/15 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, zur Begründung auf sein Urteil vom 6. Mai 2015 Bezug genommen und ergänzend ausgeführt: Einer Anhörung der Klägerin habe es nicht bedurft, nachdem sie im Rahmen des dem Bescheid vorausgegangenen gerichtlichen Verfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt habe.
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