Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2000 - 16 B 738/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme von Kosten für eine vollstationäre Unterbringung eines Asylbewerbers; Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Leistungen zur Heilung und Förderung der Gesundheit an Asylbewerber; Übernahme von Kosten einer Unterbringung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 9 L 398/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2000 - 16 B 738/00
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2000 - 16 B 485/00
Ablehnung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2000 - 16 B 738/00
Rn. 18 Vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1999 - 16 B 2699/98 - und vom 27. April 2000 - 16 B 485/00 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1999 - 16 B 2699/98
Ausgestaltung der Bewertung des Vorliegens einer Hilfebedürftigkeit i.S.d. …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2000 - 16 B 738/00
Rn. 18 Vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1999 - 16 B 2699/98 - und vom 27. April 2000 - 16 B 485/00 -.
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04
Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der von der Klägerin zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2000 (- 16 B 738/00 -) geht in einer nicht entscheidungstragenden Passage davon aus, dass Sinn und Zweck der dem § 97 Abs. 2 BSHG nachgebildeten Regelung des § 10 a Abs. 2 AsylbLG, der Schutz des Anstaltsorts sei und dass dieser nur dann gewährleistet sei, wenn bei einem fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hilfsweise auf den tatsächlichen Aufenthalt i.S.d. § 10 a Abs. 2 AsylbLG abgestellt werde. - SG Gießen, 16.06.2009 - S 18 AY 9/08
Asylbewerberleistung - Kostenerstattung - örtlich zuständiger Leistungsträger - …
Rechtliche Leistungsunterbrechungen bleiben unberücksichtigt (siehe hierzu auch: Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2000, Az.: 16 B 738/00 zu § 10a Abs. 2 Satz 2 AsylbLG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 16 B 834/02
Anspruch auf Übernahme rückständiger Krankenversicherungsbeiträge
Rn. 8 OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 16 B 738/00 - (zum AsylbLG) und 28. Mai 2002 - 12 B 360/02 -.
- VG Köln, 03.06.2004 - 26 K 1983/02
Zuständigkeit einer Behörde für Leistungen an einen Asylbewerber bei Aufenthalt …
Rn. 73 vgl. auch OVG NRW, Beschluss v. 23. Juni 2000 - 16 B 738/00 - bei Juris und in GK-AsylblG, das auf den tatsächlichen Aufenthalt vor Aufnahme in eine Einrichtung abstellt, wofür nach Auffassung der Kammer wegen Inhalt sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 10 a Abs. 2 Satz 3 AsylblG aber kein Bedürfnis besteht (s. Bl. 8),. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 16 B 1115/02 Rn. 5 vgl. Beschluss vom 23. Juni 2000 - 16 B 738/00 - ,.
- VG Magdeburg, 13.02.2002 - 6 A 489/01 a) Der Kläger hat zunächst keine vorläufigen Leistungen nach § 43 SGB I erbracht, denn das SGB I findet im Anwendungsbereich des AsylbLG mit Ausnahme der nach § 7 Abs. 4 AsylbLG ausdrücklich für anwendbar erklärten Vorschriften keine Anwendung, mit der Folge, dass auch § 43 Abs. 1 SGB I als (mittelbare) Rechtsgrundlage für Ansprüche eines Sozialleistungsträgers ausscheidet (Siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2000, 16 B 738/00;… Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG, § 10a, Rn. 75).
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