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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1985 - 16 E 102/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6669
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1985 - 16 E 102/85 (https://dejure.org/1985,6669)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.1985 - 16 E 102/85 (https://dejure.org/1985,6669)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 1985 - 16 E 102/85 (https://dejure.org/1985,6669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 1029
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17

    Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …

    Vor dem Hintergrund, dass § 22 Nr. 3 VwGO bereits seinem Wortlaut nach und damit auch für den Grundfall der Beschäftigung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts jeden - nicht nur den leitenden - Angestellten im öffentlichen Dienst erfasst (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.4.1985 - 16 E 102/85 -, NVwZ 1986, 1029, 1030, und Hess. VGH, Beschl. v. 3.11.1997 - 1 Y 3779/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, juris Rn. 1, für angestellte Hausmeister an Schule bzw. Universität), erscheint die dargestellte Differenzierung zwischen "einfachen" und "leitenden" Angestellten nicht einsichtig; abgesehen von den erheblichen Bewertungsunsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall, die damit einhergehen und die dem starken öffentlichen Interesse an einer eindeutigen Bestimmung des Kreises derjenigen Personen, die zu ehrenamtlichen Richter berufen werden können, zuwiderlaufen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2005 - 4 E 23.05

    Antrag auf Entbindung einer ehrenamtlichen im Bundesrat tätigen Richterin ihres …

    Es mag Bedenken unterliegen, inwieweit für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen noch auf die bisher als maßgeblich betrachteten Abgrenzungskriterien der tarifvertraglichen (so OVG NW, Beschl. v. 26. April 1985 - 16 E 102/85 - NVwZ 1986, 1029;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 22 Rn. 2;… Stelkens, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 22 Rn. 3) oder rentenversicherungsrechtlichen (…so Geiger, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 22 Rn. 4) Einordnung zurückgegriffen werden kann.

    Unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und das Gericht nicht in den Verdacht zu bringen, dass es die Verwaltung zum Nachteil des Bürgers schütze (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26. April 1985, a.a.O.), ist maßgebend für den Ausschluss von der Möglichkeit der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, ob der Betreffende das vom Gesetzgeber mit der Differenzierung sanktionierte besondere Näheverhältnis zum öffentlich-rechtlichen Dienstherrn aufweist, so dass sein Handeln aus der Sicht des Bürgers typischerweise als Äußerung der als Einheit verstandenen Verwaltung aufgefasst werden muss (…vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 22 Rn. 9, 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 F 34/14

    Entbindung eines als Fraktionsassistent im öffentlichen Dienst Beschäftigten vom …

    Rn. 9 So OVG NRW in ständiger Rechtsprechung, Beschlüsse vom 27. April 1961 - VIII E 16/61 -, DÖV 1961, 910, vom 26. Januar 1984 - 16 E 38/83 -, NVwZ 1984, 593, vom 26. April 1985 - 16 E 102/85 -, NVwZ 1986, 1029, vom 17. August 1993 - 16 F 215/93 -, NVwZ-RR 1994, 704, und vom 17. Dezember 2012 - 16 F 19/12 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 16 F 2/14

    Entbindung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten ehrenamtlichen Richters

    Rn. 9 So OVG NRW in ständiger Rechtsprechung, Beschlüsse vom 27. April 1961 - VIII E 16/61 -, DÖV 1961, 910, vom 26. Januar 1984 - 16 E 38/83 -, NVwZ 1984, 593, vom 26. April 1985 - 16 E 102/85 -, NVwZ 1986, 1029, vom 17. August 1993 - 16 F 215/93 -, NVwZ-RR 1994, 704, und vom 17. Dezember 2012 - 16 F 19/12 -, a. a. O.
  • VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97

    Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters - Hinderungsgrund der Tätigkeit im …

    Demgemäß genügt allein die Tatsache der Anstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, und zwar unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, um die Sperrwirkung des § 22 Nr. 3 VwGO auszulösen (vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1985, NVwZ 1986, 1029 …und Beschluß des OVG Hamburg vom 28. Februar 1996, a.a.O., - jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
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