Rechtsprechung
| VG Hamburg, 21.04.2006 - 16 E 885/06 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Private Sportwetten erlaubt / kein SpielVO-Verstoß
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Private Sportwetten erlaubt - kein SpielVO-Verstoß
Wird zitiert von ... (6)
- VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 4 K 06.02529
Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels nach § 284 Strafgesetzbuch …
Soweit in der verwaltungsgerichtlichen und strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise eine andere Ansicht vertreten wird (vgl. etwa VG Minden, Beschluss vom 26.5.2006, Az. 3 L 249/06; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.5.2006, Az. 1 L 379/06 ; VG Hamburg, Beschluss vom 21.4.2006, Az. 16 E 885/06; VG München, Urteil vom 7.6.2006, Az. M 16 K 04.6138) kann dem nach Auffassung der Kammer aus vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden. - VG München, 11.05.2006 - M 22 S 06.1473
Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig
Soweit das VG Hamburg mit Beschluss des Einzelrichters vom 21.4.2006 (Az. 16 E 885/06 ) die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des BVerfG v. 27.04.2005 (…aaO.) damit begründet hat, dass es wegen erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Benennung von über die Strafbarkeit hinausgehender konkreter Gefahren für das Allgemeinwohl bedürfe, hat es ersichtlich die im Senatsurteil des BVerfG vom 28.3.2006 (…aaO. Rn 158) zum Ausdruck gekommene gegenteilige Ansicht unberücksichtigt gelassen. - VG Minden, 26.05.2006 - 3 L 241/06
Verwaltungsgericht Minden stoppt Schließung von Wettbüros
Rn. 71 Ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 16 E 885/06 - .
- VG Minden, 26.05.2006 - 3 L 249/06
Private Sportwetten erlaubt
Rn. 71 Ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 16 E 885/06 - . - VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513 Soweit das VG Hamburg mit Beschluss des Einzelrichters vom 21.4.2006 (Az. 16 E 885/06 ) die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des BVerfG v. 27.04.2005 (…aaO.) damit begründet hat, dass es wegen erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Benennung von über die Strafbarkeit hinausgehender konkreter Gefahren für das Allgemeinwohl bedürfe, hat es ersichtlich die im Senatsurteil des BVerfG vom 28.3.2006 (…aaO. Rn 158) zum Ausdruck gekommene gegenteilige Ansicht unberücksichtigt gelassen.
- VG Minden, 19.06.2006 - 3 L 365/06
Private Sportwetten erlaubt
Rn. 75 Ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2006 - 16 E 885/06 - .
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