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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 10.08.2000

Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20622
LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,20622)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,20622)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,20622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Unverlangte E-Mail-Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 704
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    In der Rechtsprechung ist die unverlangte Zusendung von E-Mails mit Werbung daher ganz überwiegend unter dem Gesichtspunkt belästigender Werbung zu Recht als unzulässig angesehen worden (vgl. zu § 1 UWG: LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Hamburg WRP 1999, 250; LG Ellwangen MMR 1999, 675, 676; vgl. auch KG MMR 2002, 685 = CR 2002, 759; LG Berlin MMR 1999, 43; MMR 2000, 704).
  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    Zusendung von Werbe-E-Mails

    Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers (LG Berlin NJW 1998, 3208f., MMR 2000, 571; MMR 2000, 704, AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; AG Brakel, NJW 1998, 3209).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01

    Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email

    Unverlangte E-Mail-Werbung beeinträchtigt damit grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.06.2000, 16 O 421/00) beziehungsweise stellt einen Eingriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. LG Berlin, u.a. Urteile vom 07.01.2000, 15 O 495/99, 13.10.1998, 16 O 320/98; anders, jedoch offenbar nur für rechtsgeschäftlich bindende Angebote, LG Kiel, Urteil vom 20.06.2000, 8 S 263/99 sowie - unter Berufung auf die Richtlinie 97/7/EG - LG Braunschweig, NJW-RR 2000, 924).
  • LG Hannover, 24.11.2004 - 6 O 322/04

    Unzulässigkeit unverlangt zugesandter e-mail-Werbung

    Unverlangte E-Mail-Werbung beeinträchtigt damit grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.7.2000, 16 O 421/00) bzw. stellt einen Angriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7.1.2000, 15 O 495/99).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22636
LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,22636)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,22636)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2000 - 16 O 421/00 (https://dejure.org/2000,22636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Ludwigshafen, 17.02.2006 - 2b C 509/05

    Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch

    Aus der bloßen Speicherung der Adressen des Klägers in einer Datenbank kann noch nicht der Schluss auf eine Einwilligung gesehen werden, dies kann allenfalls belegen, dass die betreffenden Adressen registriert wurden, nicht jedoch, dass es auch der Inhaber dieser Adressen und nicht ein Dritter war, der diese Registrierung veranlasst hat ( LG Berlin, Urteil vom 10.8.2000, Az. 16 O 421/00, hier zitiert nach juris).
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