Rechtsprechung
| LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte E-Mail-Werbung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00
- LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00
Papierfundstellen
- MMR 2000, 704
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
In der Rechtsprechung ist die unverlangte Zusendung von E-Mails mit Werbung daher ganz überwiegend unter dem Gesichtspunkt belästigender Werbung zu Recht als unzulässig angesehen worden (vgl. zu § 1 UWG: LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Hamburg WRP 1999, 250; LG Ellwangen MMR 1999, 675, 676; vgl. auch KG MMR 2002, 685 = CR 2002, 759; LG Berlin MMR 1999, 43; MMR 2000, 704). - LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
Zusendung von Werbe-E-Mails
Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers (LG Berlin NJW 1998, 3208f., MMR 2000, 571; MMR 2000, 704, AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; AG Brakel, NJW 1998, 3209). - LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01
Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email
Unverlangte E-Mail-Werbung beeinträchtigt damit grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.06.2000, 16 O 421/00) beziehungsweise stellt einen Eingriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. LG Berlin, u.a. Urteile vom 07.01.2000, 15 O 495/99, 13.10.1998, 16 O 320/98; anders, jedoch offenbar nur für rechtsgeschäftlich bindende Angebote, LG Kiel, Urteil vom 20.06.2000, 8 S 263/99 sowie - unter Berufung auf die Richtlinie 97/7/EG - LG Braunschweig, NJW-RR 2000, 924). - LG Hannover, 24.11.2004 - 6 O 322/04
Unzulässigkeit unverlangt zugesandter e-mail-Werbung
Unverlangte E-Mail-Werbung beeinträchtigt damit grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (vgl. LG Berlin, Urteil vom 30.7.2000, 16 O 421/00) bzw. stellt einen Angriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7.1.2000, 15 O 495/99).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00
- LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00
Wird zitiert von ...
- AG Ludwigshafen, 17.02.2006 - 2b C 509/05
Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch
Aus der bloßen Speicherung der Adressen des Klägers in einer Datenbank kann noch nicht der Schluss auf eine Einwilligung gesehen werden, dies kann allenfalls belegen, dass die betreffenden Adressen registriert wurden, nicht jedoch, dass es auch der Inhaber dieser Adressen und nicht ein Dritter war, der diese Registrierung veranlasst hat ( LG Berlin, Urteil vom 10.8.2000, Az. 16 O 421/00, hier zitiert nach juris).
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