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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 05.05.2022 - 16 O 53/19 [EnW]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10826
LG Dortmund, 05.05.2022 - 16 O 53/19 [EnW] (https://dejure.org/2022,10826)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.05.2022 - 16 O 53/19 [EnW] (https://dejure.org/2022,10826)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 16 O 53/19 [EnW] (https://dejure.org/2022,10826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EnWG § 6a, § 20; SromNZV § 4
    Grundversorger, Ersatzversorger, Wegfall des Stromlieferanten, fehlende Meldung des Stromlieferanten, Anmeldung von Marktlokationen der Mittelspannungsebene beim Ersatzversorger durch den Netzbetreiber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19

    Kein Gratis-Strom im Schweinestall

    Auszug aus LG Dortmund, 05.05.2022 - 16 O 53/19
    Rn. 139 c) Auch die als Anlage K24 vorgelegte, am 10.02.2021 verkündete Entscheidung des OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-27 U 19/19, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22

    Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des …

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (16 O 53/19 [EnW]) vom 05.05.2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 36 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 05. Mai 2022 (16 O 53/19 [EnW]).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 3/22

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrags mit Strom in höheren Spannungsebenen

    Durch eine Einbeziehung eines lediglich informatorischen Preisblatts in den Anschlussnutzungsvertrag kommt weder ein Vertrag zwischen dem Letztverbraucher und dem Grund- und Ersatzversorger zustande, noch ist darin ein Angebot des Letztverbrauchers an den zuständigen Grund- und Ersatzversorger auf Abschluss eines Ersatzbelieferungsvertrages zu sehen, das vom Netzbetreiber mit der Meldung der Marktlokation an den Grund- und Ersatzversorger übermittelt wird, wie es das Landgericht Dortmund (Urt. v. 05.05.2022 - 16 O 53/19 [EnW], BeckRS 2022, 10165) in dem Verfahren zwischen der Streithelferin und u.a. der Beklagten (…Senat, Urt. v. 02.03.2023 - VI-5 U 1/22 [Kart]) erwogen hat.
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