Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.04.2014 - 16 U 170/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Flugreise, Erfrischungstuch, allergische Reaktion, Schadensersatz
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schadenersatz eines Fluggastes wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen sog. "Saunatücher" während des Fluges
- rabüro.de
Zur Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes
- reise-recht-wiki.de
Allergische Reaktion auf Saunatuch im Flugzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MontrÜbk Art. 17 Abs. 1; BGB § 253
Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von auf einem Flug verteilten dampfenden Erfrischungstüchern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main spricht Fluggast Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern zu
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss Fluggast 1.500 EURO Schmerzensgeld für allergische Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern zahlen
- lto.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für Flugpassagierin - Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Saunatuch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Atemnot durch dampfende Erfrischungstücher im Flugzeug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Allergische Reaktion auf Erfrischungstücher - Schadenersatz?
- Jurion (Kurzinformation)
Fluggast bekommt Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- Jurion (Kurzinformation)
Haftung einer Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für allergische Reaktion im Flugzeug
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline haftet bei allergischer Reaktion eines Fluggasts
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gegen Erfrischungstücher allergisch - Airline muss Fluggast nach allergischer Reaktion Schmerzensgeld zahlen
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Fluggast erhält Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- haerlein.de (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen weil eine Reisende durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt
- blogspot.com (Kurzinformation)
Fluggast: Schmerzensgeld wegen Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- blogspot.com (Kurzinformation)
Zum Anspruch eines Fluggastes auf Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstung von einem Erfrischungstuch
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Flugreise: Schmerzensgeld wegen Allergieschock auf Erfrischungstuch
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fluggast hat ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline haftet bei allergischer Reaktion eines Fluggasts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeldanspruch bei dampfenden Erfrischungstüchern im Flugzeug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggast hat wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern Anspruch auf Schmerzensgeld - Durch die Erfrischungstücher ausgelöste Beschwerden müssen nicht als Folge des allgemeinen Lebensrisikos hingenommen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von auf einem Flug verteilten dampfenden Erfrischungstüchern
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.08.2013 - 24 O 93/12
- OLG Frankfurt, 16.04.2014 - 16 U 170/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 824
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 18.05.2022 - 64 S 249/20
Ansprüche bei Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund notwendiger …
Die nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen waren zwar nicht einem anaphylaktischem Schock mit Atemnot vergleichbar, wegen dessen ein deutlich höheres Schmerzensgeld in der Größenordnung von 2.000,00 EUR angemessen sein kann (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.04.2014 - 16 U 170/13 -, zitiert nach juris).
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