Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 906 Abs 1 S 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 906 Abs 1 S 1 BGB
Unterlassungsanspruch: Betreiben einer Mobilfunksendeanlage auf einem Kirchturm - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BlmSchV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestehen einer wesentlichen Beeinträchtigung von Rechtsgütern bei Einhaltung der Grenzwerte elektromagnetischer Strahlungen; Aufstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse der weltweiten Forschung hinsichtlich schädlicher Folgen von elektromagnetischen Strahlen durch eine ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrecht - Unterlassen des Betriebs einer Mobilfunkanalge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2004 - 20 O 34/04
- OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1544
- NZM 2005, 838
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 1317 ff.) von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung andere öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind solche die Indizwirkung erschütternden Umstände von demjenigen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH MDR 2005, 328 und NJW 2004, 1317, 1318).
- BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
Die indizielle Bedeutung hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH MDR 2005, Seite 328) der Tatrichter zu beachten.Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind solche die Indizwirkung erschütternden Umstände von demjenigen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH MDR 2005, 328 und NJW 2004, 1317, 1318).
- BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639) das Gericht nicht verpflichtet, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Gefährlichkeit hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch Einholung von Sachverständigenbeweisen zu ermitteln.
- BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05
Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer …
Hierfür bestehen auch im Übrigen keine Anhaltspunkte; insbesondere wird laufend eine Risikobewertung durch internationale und nationale Fachkommissionen vorgenommen (…vgl. dazu BVerfG, aaO, unter I 1 und III 1 c m.w.Nachw.; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1544 f.; Wahlfels, DRiZ 2006, 51, 52). - OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der …
Er ist damals in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (Entscheidung vom 18.2. 2005 - Az 16 U 6/05) und München (Entscheidung vom 13.9. 2004 - Az.: 5 W 2219/04) zu dem Ergebnis gekommen, dass die argentinischen zivilprozessualen Vorschriften den deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln entsprechen und dass keine Anzeichen vorliegen, dass sich die argentinischen Gerichte nicht daran orientieren würden (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Rechtspraxis vgl. BGH NJW 2001, 524, 525). - OLG Dresden, 07.03.2013 - 10 U 1953/11
Gefahr von einem Funkmast?
Ergänzend kann auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2004 verwiesen werden (BGH…, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, S. 1317 ff.; BGH…, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 218/13, PatR 2005, S. 9 ff.; dem BGH folgend: OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2005 - 16 U 6/05, NJW-RR 2005, S. 1544 f.).
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Rechtsprechung
| SG Frankfurt/Main, 30.11.2007 - S 16 U 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung - kein Verstoß gegen Verfassung - kein Verstoß gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 10.02.1984 - L 2 B 59/83
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.11.2007 - S 16 U 6/05
Ein Ruhen wäre wohl auch gesetzlich nicht zulässig gewesen (vgl. LSG Darmstadt NJW 1985, 992). - SG Frankfurt/Main, 31.01.2005 - S 16 U 3933/03
Klage gegen Monopol der Berufsgenossenschaften abgewiesen
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.11.2007 - S 16 U 6/05
Rn. 10 b) Die 16. Kammer des SG Frankfurt am Main hat bereits mit Urteil vom 31.01.2005 - S 16 U 3933/03 - abgedruckt in Sammlung Breithaupt 2005, S. 478 ff - sich zur Frage des Austritts aus einer BG wegen grundgesetzlicher und europarechtlicher Argumente sehr ausführlich geäußert.
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