Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.09.2006 - 16 U 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 90a BGB, § 433 BGB, § 434 BGB
Sachmängelhaftung: Mangelhaftigkeit eines Pferdes bei Vorliegen eines röntgenologischen Befundes - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 90a § 433 § 434
Kaufrechtlicher Mangel durch röntgenologischen Befund eines Pferdes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd; Vereinbarung der Beschaffenheit eines Tieres in einem Kaufvertrag; Erhebliche Beeinträchtigung eines Tieres aufgrund gesundheitlicher Mängel; Röntgenologischer Befund bei einem Pferd als kaufrechtlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 03.03.2006 - 4 O 364/04
- OLG Frankfurt, 04.09.2006 - 16 U 66/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 31.05.2006 - 7 U 252/05
Sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule bei Warmblut-Reitpferden ohne in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2006 - 16 U 66/06
In Übereinstimmung mit einer weiteren Entscheidung des OLG Celle (RdL 2006, 209) geht der Senat davon aus, dass der bloße röntgenologische Befund, wie er von dem in erster Instanz eingeschalteten Sachverständigen gewonnen worden ist, keinen Mangel darstellt.
- OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 10 U 155/09
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Pferd wegen Mangels (hier: Veränderung …
Rn. 50 Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 07.02.2007 (NJW 2007, 1351, vgl. auch OLG Frankfurt Urteil vom 04.09.2006 - 16 U 66/06-) ausgeführt, dass die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd nicht schon dadurch beeinträchtigt werde, dass aufgrund von Abweichungen von der "physiologischen Norm" eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln werde, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstünden. - LG Stendal, 18.05.2009 - 22 S 148/08
Krankheitsveranlagung ist kein Mangel!
Eine bloße Disposition des Tieres, eine bestimmte Krankheit zu bekommen, kann nur dann selbst schon als Mangel eingestuft werden, wenn das Auftreten einer darauf beruhenden Krankheit zwingend und lediglich der Zeitpunkt ungewiss ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2006, 16 U 66/06; OLG Celle, RdL 2005, 209). - LG Marburg, 22.11.2007 - 1 O 387/04
Gewährleistung beim Pferdekauf: Mangelhaftigkeit des Pferdes beim Vorliegen einer …
Vielmehr ist die Disposition eines Tieres, eine bestimmte Krankheit zu bekommen, nur dann selbst ein Mangel, wenn das Auftreten der Krankheit nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher zu erwarten ist, wenn auch der Zeitpunkt des Auftretens nicht bestimmt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.09.2006, Az.: 16 U 66/06, zitiert nach juris).
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