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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62216
OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03 (https://dejure.org/2004,62216)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2004 - 16 U 67/03 (https://dejure.org/2004,62216)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 16 U 67/03 (https://dejure.org/2004,62216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
    Daneben ist in sachlicher Hinsicht lediglich entscheidend, ob durch den Hauptvertrag der von dem Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt, wobei es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH - 12.10.1983 - MDR 1984, 208 = NJW 1984, 60; ders. - 7.5.1998 - MDR 1998, 895 = NJW 1998, 2277).

    Rn. 21 b) Eine objektbezogene wirtschaftliche Identität von beabsichtigtem und tatsächlich ausgeführtem Geschäft besteht in jedem Falle zwischen dem Kauf eines bestimmten Gegenstandes (Grundstück, Betrieb, Unternehmen) und dem Erwerb der Verfügungsmacht über diesen durch Übernahme von Geschäftsanteilen an einer Besitzgesellschaft (BGH - 7.5.1998 - a.a.O. [896]).

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
    So hat z.B. für den Nachweis der Möglichkeit des Kaufs eines Grundstücks der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im Allgemeinen neben dem konkreten Grundstück in der Regel auch den Namen und die Anschrift des - zum Verkauf auch bereiten - Verkäufers zu benennen; das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH - 4.10.1995 -NJW-RR 1996, 113; ders. - 25.2.1999 - NJW 1999, 1255 [1256]).
  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
    Daneben ist in sachlicher Hinsicht lediglich entscheidend, ob durch den Hauptvertrag der von dem Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt, wobei es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH - 12.10.1983 - MDR 1984, 208 = NJW 1984, 60; ders. - 7.5.1998 - MDR 1998, 895 = NJW 1998, 2277).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94

    Umfang der Leistung des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
    So hat z.B. für den Nachweis der Möglichkeit des Kaufs eines Grundstücks der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im Allgemeinen neben dem konkreten Grundstück in der Regel auch den Namen und die Anschrift des - zum Verkauf auch bereiten - Verkäufers zu benennen; das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH - 4.10.1995 -NJW-RR 1996, 113; ders. - 25.2.1999 - NJW 1999, 1255 [1256]).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1999 - 7 U 254/98

    Bemessung der Maklerprovision bei Unternehmensveräußerung und Übernahme von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
    Da diese Gesellschafterdarlehen somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anteilsübernahme getilgt ("abgefunden") wurden, liegt eine Einbeziehung in den "Kaufpreis" nahe (vgl. OLG Düsseldorf - 8.10.1999 - NZM 2000, 626).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04
    Das ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Bank etwa im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung - ggf. durch die Kreditgewährung sowohl an den Bauträger oder Investor als auch an die einzelnen Erwerber - in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, WM 2006, 1194 ff; BGH, NJW 2005, 665, 665; BGH, MDR 2004, 582 f m.w.N.; BGH WM 2003, 1710, 1713 und 2327; KG, vom 28. August 2006, Az.: 22 U 109/05, Seite 10; Hanseatische OLG vom 28. Juni 2005, Az.: 8 U 67/04, Seite 10; OLG Celle vom 28 Juni 2006, Az. 3 U 252/05, Seiten 8 und 10 sowie vom 17. November 2004, Az.: 3 U 144/04, Seite 10 und vom 4. Mai 2003, Az.: 3 U 295/04, Ziffer A2; OLG Düsseldorf vom 10. September 2004, Az.: I - 16 U 67/03, Seite 15).

    Es handelt sich um das typische Bestreben eines Kreditgebers nach genügender Absicherung (BGH, NJW 2006, 2099, 2104; BGH, WM 1992, 901, 905; Brandenburgisches OLG vom 6. September 2006, Az.: 4 U 175/05, Seite 27; OLG Celle vom 4. Mai 2005, Az.: 3 U 295/04, Ziffer A2b; OLG Oldenburg vom 17. September 2004, Az.: 15 U 40/04, Seite 3 f; OLG Düsseldorf vom 10. September 2004, Az: I-16 U 67/03, Seite 15 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 16 U 113/05

    Haustürgeschäfte mit geschlossenen Immobilienfonds

    Der Beweis des ersten Anscheins spricht jedoch nur dann dafür, dass die Überrumpelungssituation noch fortdauert, wenn zwischen dem Gespräch und der Vertragserklärung selbst nur eine kurze Zeitspanne liegt (vgl. BGH, WM 2003, 1370; WM 2003, 918; Senat, v. 02.04.2004 - I-16 U 92/03; v. 10.04.2004 - I-16 U 67/03; OLG Köln WM 2000, 2139, 2145;… MüKo-Ulmer, BGB, 3. Aufl., Rdnr. 16 ff. zu § 1 HWiG;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., Rn 12 zu § 1 HWiG; Staudinger/Werner, BGB, 14. Bearbeitung, Rn 70 zu § 1 HWiG;… Fischer/Machunsky, HWiG, 2. Aufl., Rn 52 zu § 1;… Erman/Saenger, BGB, 10. Aufl., Rn 15 zu § 1 HWiG).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 O 550/04

    Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten …

    Ein Einwendungsdruchgriff nach § 242 BGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Kläger, wie oben bereits ausgeführt, nicht ausreichend aufgezeigt haben, dass die Beklagte als Kreditgeberin Funktionen des Veräußerers in einer nach außen erkennbaren Weise übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, I-16 U 67/03, Urteil vom 10.09.2004, S. 17 f., Anlage E 30).
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