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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-16 U 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9960
OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-16 U 70/14 (https://dejure.org/2015,9960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2015 - I-16 U 70/14 (https://dejure.org/2015,9960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2015 - I-16 U 70/14 (https://dejure.org/2015,9960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Vertriebsleiter" kann selbständiger Handelsvertreter sein

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Heizung, Lüftung, Klima -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Scheingeschäft, harte Schriftformklausel, Aushandeln, formularmäßige Klausel, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Daten, Umsatzbeteiligung, Anforderungen an eine Einigung über die Abrechnung, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Vertriebsleiter" kann selbständiger Handelsvertreter sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einordnung des Vertriebsleiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und Ausgleich gem. § 89b HGB; Begriff des freien Handelsvertreters

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Handelsvertreters auf einen Buchauszug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 43/07

    Zur Auslegung von Lizenzverträgen - "Der Name der Rose"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 16 U 70/14
    Rn. 102 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine doppelte Schriftformklausel, die vorsieht, dass die Aufhebung der Schriftform ebenfalls schriftlich erfolgen muss, jedenfalls dann, wenn sie zwischen Kaufleuten durch Individualvertrag vereinbart wurde, nicht durch eine Vereinbarung abbedungen werden, die die Schriftform selbst nicht wahrt (zuletzt BGH Urteil vom 17.09.2009, I ZR 43/07, m.w.N).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 16 U 70/14
    Auch der nur ein Vertriebssystem aufbauende oder führende Vertriebs- oder Strukturleiter kann im Rechtssinn als Handelsvertreter tätig sein und einen Provisionsanspruch durch Herbeiführung dieser Kundengeschäfte erwerben (BGH Urt. v. 26.09.2013, VII ZR 227/12, Löwisch a.a.O.;… Hopt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 33/15

    Wirksamkeit der Kündigung eines Vertriebspartnervertrages

    Rn. 33 Ferner verweist der Kläger auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 31.03.2015, Az. I-16 U 70/14, BeckRS 2015, 08671, wonach auch der nur ein Vertriebssystem aufbauende und führende Vertriebs- oder Strukturleiter im Rechtssinne als Handelsvertreter tätig sein könne.

    Ausreichend ist vielmehr eine Mitursächlichkeit seiner Tätigkeit für die erzielten Geschäftsumsätze, die sich beispielsweise in der Zahlung von Superprovisionen niederschlagen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 24.06.1971 - VII ZR 223/69, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 227 12, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - 16 U 70/14, juris Rn. 72; Emde, MDR 1999, 1108, 1109).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige …

    Die Vereinbarung eines solchen Provisionsfixum ist aber nicht unüblich (LSG Hessen…, Beschluss vom 29. August 2014 - L 8 KR 376/12 - juris, Rn. 65) und steht der Annahme einer Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter nicht entgegen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2015 - I-16 U 70/14, 16 U 70/14 - juris, Rn. 74; OLG Hamburg…, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99 - juris, Rn. 27; LAG Köln…, Urteil vom 20. April 2015 - 2 Sa 998/14 - juris, Rn. 47).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 34/15

    Rechtliche Einordnung eines Vertriebspartnervertrages

    Rn. 33 Ferner verweist die Klägerin auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 31.03.2015, Az. I-16 U 70/14, BeckRS 2015, 08671, wonach auch der nur ein Vertriebssystem aufbauende und führende Vertriebs- oder Strukturleiter im Rechtssinne als Handelsvertreter tätig sein könne.

    Ausreichend ist vielmehr eine Mitursächlichkeit seiner Tätigkeit für die erzielten Geschäftsumsätze, die sich beispielsweise in der Zahlung von Superprovisionen niederschlagen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 24.06.1971 - VII ZR 223/69, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 227 12, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - 16 U 70/14, juris Rn. 72; Emde, MDR 1999, 1108, 1109).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2025 - L 2 BA 3638/24

    Statusfeststellungsverfahren - freier Handelsvertreter - abhängige Beschäftigung …

    Die Vereinbarung eines solchen Provisionsfixum ist aber nicht unüblich (LSG Hessen…, Beschluss vom 29. August 2014 - L 8 KR 376/12 - juris, Rn. 65) und steht der Annahme einer Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter nicht entgegen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2015 - I-16 U 70/14, 16 U 70/14 - juris, Rn. 74; OLG Hamburg…, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99 - juris, Rn. 27; LAG Köln…, Urteil vom 20. April 2015 - 2 Sa 998/14 - juris, Rn. 47).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15

    Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis

    Auch soweit der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, dass Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs lediglich ist, dass der Handelsvertreter ihn fordert und die Möglichkeit von Vergütungsansprüchen des Handelsvertreters besteht (…vgl. nur die von der Klägerin zitierten Senatsurteile vom 05.10.2001, 16 U 44/01, Juris Rn. 2 - zu einem Fall, in dem die Parteien darüber stritten, ob die zuvor erteilten Provisionsabrechnungen den Anspruch entfallen ließen - und vom 31.03.2015, I-16 U 70/14, Juris Rn. 74 - zu der Frage, ob ein Anspruch auf Bezirksprovisionen auch zum Buchauszug führt), ist damit nichts anderes als die vorstehend dargestellte Provisionsrelevanz angesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2023 - 16 U 355/20

    Streit um die Erteilung eines Buchauszugs und verschiedener Auskünfte sowie einer …

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist dafür Voraussetzung, dass der Handelsvertreter aus Schikane handelt und bei objektiver Würdigung auf den Buchauszug zur Wahrung seiner Rechte nicht angewiesen ist (Senatsurteil vom 31. März 2015 - I-16 U 70/14, juris, Rn. 81).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von …

    Die Einigung auf die Richtigkeit einzelner Provisionsabrechnungen oder deren Genehmigung durch den Versicherungsvertreter reichen hierfür nicht (BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05, abrufbar unter juris; BGH NJW 1996, 588; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - 16 U 70/14, abrufbar unter juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15

    - vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben, …

    Auch soweit der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, dass Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs lediglich ist, dass der Handelsvertreter ihn fordert und die Möglichkeit von Vergütungsansprüchen des Handelsvertreters besteht (…vgl. nur die von der Klägerin zitierten Senatsurteile vom 05.10.2001, 16 U 44/01, Juris Rn. 2 - zu einem Fall, in dem die Parteien darüber stritten, ob die zuvor erteilten Provisionsabrechnungen den Anspruch entfallen ließen - und vom 31.03.2015, I-16 U 70/14, Juris Rn. 74 - zu der Frage, ob ein Anspruch auf Bezirksprovisionen auch zum Buchauszug führt), ist damit nichts anderes als die vorstehend dargestellte Provisionsrelevanz angesprochen.
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