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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18220
OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09 (https://dejure.org/2009,18220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2009 - 16 W 120/09 (https://dejure.org/2009,18220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2009 - 16 W 120/09 (https://dejure.org/2009,18220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung von Ergänzungsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens trotz Klageerhebung (IBR 2009, 1405)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung von Ergänzungsfragen im selbständigen Beweisverfahren (IBR 2009, 1363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
    In den Grenzen des Rechtsmissbrauchs muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2001, 1431; OLG Gelle OLGR 2009, 443, Rn 5 nach juris).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03

    Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
    Der Beschluss des Senats ist aber durch die zeitlich danach veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2004 (VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = MDR 2005, 45) überholt.
  • OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04

    Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
    Der Senat hat zwar durch Beschluss vom 12. Oktober 2004 (16 W 116/04, OLGR Schleswig 2005, 39, Rdnr. 5 f. nach juris) ausgesprochen, dass ein — wie hier — allein nach § 485 Abs. 2 ZPO betriebenes selbständiges Beweisverfahren unzulässig wird, wenn der Antragsteller vor Beendigung des Verfahrens Klage zur Hauptsache erhebt.
  • OLG Celle, 07.04.2009 - 16 W 27/09

    Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens; Herbeiführung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
    In den Grenzen des Rechtsmissbrauchs muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2001, 1431; OLG Gelle OLGR 2009, 443, Rn 5 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich …

    Das selbstständige Beweisverfahren dient gerade der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und nicht der Provokation zusätzlicher Klagen (BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07 Rn 12.; vgl. BGH…, Beschluss vom 11.12.2003 - VII ZB 14/03 Rn. 10, juris, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.02.2011 - 23 U 218/09 Rn. 147, juris; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09 Rn. 2, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 W 426/02 Rn. 2, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 W 323/12

    Kostenentscheidung: Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Beendigung …

    Hauptsacheverfahren im Anschluss an ein selbständiges Beweisverfahren sind nicht nur Mängelbeseitigungsklagen, sondern auch Kostenvorschussklagen (vgl. statt aller: OLG Schleswig, BauR 2010, 124; BGH, MDR 2007, 542).
  • OLG Schleswig, 22.01.2010 - 16 W 6/10

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren zur Hauptsache: Rechtsmittel?

    Eventuelle Beweiserhebungen erfolgen im vorl. Hauptsacheverfahren (vgl. 16 W 120/09, OLG Schleswig)".

    Im Verfahren 16 W 120/09 hat der Senat im selbständigen Beweisverfahren gleichen Rubrums hinsichtlich der Zulässigkeit von Ergänzungsfragen auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. September 2009 abgeändert, soweit die Ergänzungsfragen der Antragsgegnerin zu Ziff. 3 und 4 des Schriftsatzes vom 24. August 2009 unberücksichtigt geblieben seien und hat den Beschluss insoweit dahingehend ergänzt, dass der Sachverständige sich unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats auch zu den Beweisfragen zu Ziff. 3 und 4 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 24. August 2009 äußern solle.

    Auch hat das Landgericht mit seiner Entscheidung, die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizuziehen, nicht etwa den im Verfahren 16 W 120/09 ergangenen Beschluss ignoriert, wie die Beklagte meint.

    Nur ergänzend weist der Senat deshalb darauf hin, dass das in § 411 ZPO niedergelegte Recht der Parteien, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem Gutachten zu stellen, nicht nur im selbständigen Beweisverfahren (vgl. insoweit die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 4. November 2009 im Verfahren 16 W 120/09 zu Ziff. 2 vor a), sondern erst recht im Hauptsacheverfahren gilt.

  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren …

    Rn. 5 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • LG Berlin, 04.11.2013 - 37 OH 1/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt des Übergangs des Verfahrens auf das …

    Der Zeitpunkt, zu dem das selbständige Beweisverfahren bei Einleitung eines Streitverfahrens auf das später angerufene Prozeßgericht übergeht, ist der Zeitpunkt der Bezeichnung der Akten zu Beweiszwecken durch das Hauptsachegericht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004, VII ZB 3/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2009, 16 W 120/09 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. März 2005, 8 W 11/05).

    Rn. 5 Im Hinblick auf die vorgenannte Rechtsprechung des BGH hat das OLG Schleswig seine entgegenstehende Rechtsprechung mit Beschluß vom 4.11.2009 ausdrücklich aufgegeben, als überholt dargestellt und sich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen (OLG Schleswig, Beschluß vom 4.11.2009 - 16 W 120/09 -, Juris Rdnr.2; auch: OLG Karlsruhe, Beschluß vom 31.3.2005 - 8 W 11/05 -).

    Rn. 9 Seinen Anspruch auf Anhörung des Sachverständigen in dem selbständigen Beweisverfahren kann der betroffene Verfahrensbeteiligte durch die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde gegen den Beschluß vom 29.10.2013 weiterverfolgen (vgl.: OLG Schleswig, Beschluß vom 4.11.2009 - 16 W 120/09 -, Juris Rdnrn. 1 und 3).

  • OLG Köln, 20.05.2025 - 11 W 13/25

    Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!

    Auch der teils aus § 412 ZPO gezogene erst-recht-Schluss überzeugt nicht, denn während die Einholung eines neuen Gutachtens im Ermessen des erkennenden Gerichts steht, muss - in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs - einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 04.11.2009 - 16 W 120/09, BeckRS 2011, 38;… Koeble, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 6. Aufl. 2025, Teil 14 Rn. 169 f.).
  • OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Anhörung des …

    Ergänzungsfragen nach Einholung eines schriftlichen Gutachtens ist in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens grundsätzlich stattgegeben, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend hält (BGH, NJW-RR 2001, 1431; Senatsbeschluss vom 04.11.2009, BauR 2010, 124, Rz. 3; Beschluss vom 02.02.2011 - 16 W 15/11).
  • OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

    Rn. 6 Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist.
  • LG Hamburg, 27.07.2011 - 333 T 43/11

    Ermittlung eines angemessenen Minderungsbetrages durch einen Sachverständigen ist …

    Erst dann, wenn das Gericht der Hauptsache seinerseits eine Beweisaufnahme für erforderlich halte und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, geht die Zuständigkeit jedenfalls im Umfang der vom Gericht der Hauptsache für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme auf dieses über (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03 - OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2009 - 16 W 120/09; beide zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11

    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines …

    Rn. 4 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2012 - 8 W 73/12

    Voraussetzung der Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

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