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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7510
OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2
    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage; Säumnis des Beklagten; Zustellung der Klage; Förmliche Ladung; Einspruch gegen Versäumnisurteil; Zustellung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil …

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Vielmehr kann im Rahmen des Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitserklärungsverfahrens dann, wenn sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, die für eine Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Vielmehr kann im Rahmen des Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitserklärungsverfahrens dann, wenn sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, die für eine Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02

    Ordre public; Verstoß durch fehlerhafte Klagezustellung

    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte (… so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
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