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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19787
OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23 (https://dejure.org/2023,19787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2023 - 16 W 6/23 (https://dejure.org/2023,19787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2023 - 16 W 6/23 (https://dejure.org/2023,19787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung bestimmter Äußerungen im Wege einstweiliger Verfügung; Anforderungen an den Nachweis der Dringlichkeit; selbst Widerlegung der Dringlichkeit durch Zuwarten des Antragstellers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2023, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 196/14

    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23
    Unterlässt er dies, gibt er durch sein Verhalten zu erkennen, dass ihm die Sache nicht so eilbedürftig ist, dass die mit dem Verfügungsverfahren verbundene Einschränkung der Rechtsverteidigung des Antragsgegners gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 1541 - 1542 = BeckRS 2015, 16904, Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 16 W 52/22

    Einwilligung in Verbreitung von Fußballbildern als Klubspieler umfasst auch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23
    Hierbei ist der noch hinzunehmende Zeitraum nach der ständigen Praxis des Senats auf sechs Wochen zu bemessen (vgl. Senat, Beschl. v. 29.11.2022 - 16 W 52/22 - Rn. 21).
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 184/23

    "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) …

    In der Praxis des Äußerungs- und Presserechts ist daher ein Verfügungsgrund zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (siehe nur OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, AfP 2023, 362).
  • OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24

    Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …

    Daher ist hier insbesondere auch der Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. mit den dortigen Beschlüssen vom 14. März 2023 - 16 W 11/23 (Bl. 144 ff. d.A.) und - 16 W 6/23, juris nicht behelflich, da man nach lokalen Besonderheiten dort ohnehin mit sechswöchigen "Regelfristen" argumentiert und in den konkreten Fällen die Dringlichkeit nur schon nach etwas kürzeren Zeiten - die jedenfalls über einen Monat lagen - als widerlegt angesehen hat.
  • OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24

    Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …

    Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis davon aus, dass im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; so z. B. auch: KG…, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, juris Rn. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, juris Rn. 4; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z. B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
  • OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24

    Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …

    Rn. 12 2. Ob eine den Verfügungsgrund begründende Eilbedürftigkeit vorliegt, ist nach der Ansicht des Senats stets eine Frage der Umstände des Einzelfalls (…Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 144a;… Söder, in: BeckOK-Informations- und Medienrecht, 44. Edition Stand: 01.05.2024, § 823 BGB Rn. 331; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, AfP 2023, 362 Rn. 4).
  • OLG Köln, 18.11.2025 - 15 W 121/25
    Vielmehr handelt es sich stets um eine Frage der Umstände des Einzelfalls (Senat, Beschl. v. 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014; OLG Bamberg, Beschl. v. 8.7.2024 - 6 U 12/24, GRUR-RS 2024, 28090;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 144a;… Söder, in: BeckOK-Informations- und Medienrecht, 44. Edition Stand: 01.05.2024, § 823 BGB Rn. 331; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.3.2023 - 16 W 6/23, AfP 2023, 362 Rn. 4).
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