Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Negative Feststellungsklage des Unterhaltsschuldners begründet mit dem fehlenden Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse; Anspruchsübergang trotz Leistung des Unterhaltsvorschusses für ein bei einem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256; ZPO § 732; UVG § 7
Geltendmachung des Nichtübergangs eines Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse mit der negativen Feststellungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage eines Unterhaltsschuldners bzgl. eines auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsanspruchs; Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel an die Unterhaltsvorschusskasse als Voraussetzung für eine gegen einen ...
Verfahrensgang
- AG Mosbach, 14.05.2007 - 2 F 255/06
- OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1457
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07
2.) Ein Unterhaltsanspruch geht auch dann gem. § 7 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse über, wenn entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG Unterhaltsvorschuss für ein bei einem wiederverheirateten Elternteil lebendes Kind bezahlt wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1986, 878).Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.06.1986 (NJW 1986, 3082).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne deren Vorliegen geleistet hat (FamRZ 1986, 878; ebenso Sächsisches OVG, U. v. 17.11.2005, 5 B 553/04, zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04
Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne deren Vorliegen geleistet hat (FamRZ 1986, 878; ebenso Sächsisches OVG, U. v. 17.11.2005, 5 B 553/04, zitiert nach juris). - BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die einstimmige Verwerfung der Berufung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07
Es kann dahin gestellt bleiben, ob dieser Vortrag schon deshalb unzureichend ist, weil keinerlei Angaben zu den Umständen bei Errichtung des Titels gemacht werden (vgl. dazu BGH FamRZ 2007, 715 mit kritischer Anmerkung Hoppenz). - OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07
Der Gläubiger kann zwar grundsätzlich darauf verwiesen werden, sich eine weitere vollstreckbare Ausfertigung mit einer eingeschränkten Vollstreckungsklausel erteilen zu lassen (Senat FamRZ 2006, 630) und den Titel im übrigen herauszugeben.
- OLG Brandenburg, 04.01.2018 - 9 UF 5/17
Ansprüche der Unterhaltsvorschusskasse bei einem paritätischen Wechselmodell
(Mit der Inobhutnahme und Fremdunterbringung der Kinder am 21.05.2015 waren die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nach § 1 Abs. 1 UVG weggefallen.) Die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung ist danach keine Voraussetzung für den Anspruchsübergang (BGH, FamRZ 1986, 878 ; so auch OLG Köln, FamRZ 2006, 431 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1457 ; offen: BVerwG, B. vom 22.06.2006, Az.: 5 B 42/06 - nach juris; jurisPK/Armbruster, SGB XII , 2. A. § 94 SGB X Rz. 54; § 93 SGB X Rz. 43; Kreikebohm, Kom. - OLG Brandenburg, 27.11.2023 - 13 UF 24/23
Verpflichtung eines Kindsvaters zur Zahlung von aufgelaufenem bereits fällig …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne Vorliegen der Voraussetzungen für die Leistung von Unterhaltsvorschuss einen solchen geleistet hat (BGH NJW 1986, 3082; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1457; OLG Köln FamRZ 2006, 431; OLG Brandenburg BeckRS 2018, 14074;… Wendl/Dose UnterhaltsR/Klinkhammer § 8 Rn. 77 (Sozialhilfe) und Wendl/Dose UnterhaltsR/Klinkhammer § 8 Rn. 244 (SGB Ii); BeckOGK/Selg, 1.8.2023, BGB § 1601). - FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 5 K 1157/04
Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne deren Vorliegen geleistet hat (Urteil vom 18. Juni 1986 IV b ZR 43/85, Familienrechtszeitung - FamRZ - 1986, 878 [879], ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Juli 2007 16 WF 131/07, FamRZ 2008, 1457 [1458]; und OVG Sachsen, Urteil vom 17. November 2005 5 B 553/04 - juris).
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