Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 50; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1
Vergütung von Interaktionsbeobachtungen des Verfahrenspflegers im Sorgerechtsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang einer Vergütung und Auslagenerstattung eines Verfahrenspflegers i.R.e. Sorgerechtsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1660
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01
Nur so werden die Interessen eines Kindes in einer Weise in das Verfahren eingebracht, die seiner grundrechtlichen Position hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 55, 171, 179; 72, 122, 133 f; 75, 201, 215 f;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 1). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01
Nur so werden die Interessen eines Kindes in einer Weise in das Verfahren eingebracht, die seiner grundrechtlichen Position hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 55, 171, 179; 72, 122, 133 f; 75, 201, 215 f;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 1). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01
Nur so werden die Interessen eines Kindes in einer Weise in das Verfahren eingebracht, die seiner grundrechtlichen Position hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 55, 171, 179; 72, 122, 133 f; 75, 201, 215 f;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
Verfahrenspfleger - Umfang der Tätigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01
Damit ergibt sich ein weit zu fassender Aufgaben- und Pflichtenkreis des Verfahrenspflegers (so auch OLG Karlsruhe - 2. Zivilsenat - Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 WF 91/00 - OLGR 2001, 435).
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03
Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind
Kontakte mit den übrigen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. Telefonate oder Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen (Pflegeeltern) sowie Erzieherinnen, Ärzten und dem Jugendamt, werden vom Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers nur erfasst, sofern erst durch sie, zusammen mit den sonst zu ermittelnden Tatsachen, eine Klärung einer Aussage des Kindes oder zu den für die Sorgerechtsentscheidung bedeutsamen Gesichtspunkten möglich ist, die allein aufgrund der Ausforschung des Kindes nicht zu gewinnen wären (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 322; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1660, 1661). - OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision
Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256). - OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04
Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung …
Kontakte mit sonstigen Personen, Erzieherinnen und Ärzten oder dem Jugendamt, werden vom Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers hingegen nur erfasst, sofern erst durch sie eine Klärung einer Aussage des Kindes oder zu den für die Sorgerechtsentscheidung bedeutsamen Gesichtspunkten möglich ist, die allein aufgrund der Ausforschung des Kindes nicht zu gewinnen wären (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 322 [OLG Stuttgart 10.09.2002 - 8 WF 26/02]; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1660, 1661) [OLG Karlsruhe 02.05.2002 - 16 WF 140/01].
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuweisung in die Ehewohnung nach Erhalt der Kenntnis der katastrophalen wirtschaftlichen Situation des anderen Ehegatten; Abwendung von finanziellen und psychischen Belastungen bei Räumung der Ehewohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 02.03.2001 - 4 F 731/98
- OLG Stuttgart, 21.05.2001 - 16 WF 140/01
- OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 559
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91
Benutzung der Wohnung; Ehegatten; Mietwohnung; Grundeigentum; Wohnungseigentum; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 29.05.1990 - 7 UF 95/90
Beschwerde gegen ein Wohnungszuweisungsverfahren; Wohnungszuweisung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 30.01.2020 - 2 WF 13/20
Räumungsvollstreckung aus einem Vergleich über die Wohnungszuweisung an einen …
Sowohl in der Rechtsprechung (Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 20. September 2001 - 16 WF 140/01) als auch in der Literatur (Schuschke, Titel auf Wohnungsräumung nach neuem FamFG, NZM 2010, 137, 138;… Keidel, aaO, § 209 Rn. 3a;… Johannsen/Henrich-Götz, 6. Auflage § 1568a Rn. 23, Zöller-Lorenz 33. Auflage § 209 FamFG, Rn. 3) ist anerkannt, dass sich allein aus der Wohnungszuweisung an einen Ehegatten noch kein vollstreckbarer Räumungstitel ergibt. - OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung einer Räumungsverpflichtung bei Zuweisung der …
Vielmehr hat nach Auffassung des Senats die Vollstreckung dieser Verpflichtung der Schuldnerin, die das Familiengericht selbst ausweislich seiner Ausführungen im angefochtenen Beschluss als Räumungsverpflichtung versteht, nach § 885 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine eventuelle Räumungsvollstreckung abweichend von § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO nicht die in der Wohnung befindlichen Sachen betrifft (…vgl. so auch ganz h.M.: Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 620, Rz. 72;… MünchKomm-Müller-Gindullis, BGB, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 559; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1151; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 1978 - 2 WF 627/78).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.05.2001 - 16 WF 140/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm, 02.03.2001 - 4 F 731/98
- OLG Stuttgart, 21.05.2001 - 16 WF 140/01
- OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13
Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten …
Die Annahme einer unbilligen Härte erfordert eine Situation, in der ein Getrenntleben der Ehepartner innerhalb der Wohnung unzumutbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. September 1995 - 16 WF 819/95 - FamRZ 1996, 730; OLG München, Beschluss vom 23. Juni 1997 - 12 WF 857/97; OLG Köln, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 4 UF 63/00 - FamRZ 2001, 76; 1OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2010 - II-4 WF 160/10, 4 WF 160/10 - FamRZ 2011, 118; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 3 UF 316/86 - FamRZ 1987, 159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2006 - 15 WF 183/06; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 3 UF 108/05 - OLGR Naumburg 2006, 307; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 UF 112/03 - FamRZ 2004, 875; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 16 WF 140/01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2000 - 2 UF 195/99 - FamRZ 2001, 760).
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