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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 16 WF 186/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33258
OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2010 - 16 WF 186/10 (https://dejure.org/2010,33258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Anspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss bei quotenmäßiger Bemessung des Unterhalts

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Kurzanmerkung)

    Neben dem normalen Unterhalt kein Verfahrenskostenvorschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 3 WF 114/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von …

    Unter diesen Voraussetzungen entspräche es aber nicht der Billigkeit, wenn dem Unterhaltsbedürftigen mit dem (Quoten-)Unterhalt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten verbliebe und der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu seinen eigenen Verfahrenskosten auch die Verfahrenskosten des Ehegatten finanzieren müsste, obwohl er durch die Unterhaltsbelastung ebenfalls nur die Hälfte des gemeinsamen Einkommens hat (vgl. OLG München Beschluss vom 13.09.2005 - 16 WF 1542/05 -, juris FamRZ 2006, 791; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.11.2010 - 16 WF 186/10 -, juris FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm…, Beschluss vom 19.03.2012, 5 WF 58/12 - juris Rn. 5; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25.06.2015 - 16 WF 59/15 -, Rn. 8, zit. nach juris = FamRz 2016, 1279f Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 6 Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13

    Kein Ersatz des Ehegatten-Verfahrenskostenvorschusses durch Darlehensgewährung

    Bei durchschnittlichen Einkünften soll zwar ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ausscheiden, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Eheleute über den Unterhalt annähernd hälftig verteilt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235; OLG München FamRZ 2006, 791).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2015 - 16 WF 59/15
    Unter diesen Voraussetzungen entspräche es aber nicht der Billigkeit, wenn dem Unterhaltsbedürftigen mit dem (Quoten-)Unterhalt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten verbliebe und der Unterhaltspflichtige zusätzlich zu seinen eigenen Verfahrenskosten auch die Verfahrenskosten des Ehegatten finanzieren müsste, obwohl er durch die Unterhaltsbelastung ebenfalls nur die Hälfte des gemeinsamen Einkommens hat (OLG München, Fam- RZ 2006, 791; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1235;… OLG Hamm, Beschl. v. 19.3.2012, 5 WF 58/12 - juris Rdn. 5;… Wendl!Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 6 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 19.03.2012 - 5 WF 58/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Ehegatten auf Zahlung eines Vorschusses für …

    Daher scheidet ein Anspruch aus, wenn der Unterhalt nach einer Quote bemessen wird und kein nicht prägendes Einkommen oder Vermögen vorliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.11.2010, 16 WF 186/10, BeckRS 2011, 20128;… Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Auflage, § 1360a Rn. 12 a.E.).
  • OLG Koblenz, 14.03.2014 - 13 WF 237/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Billigkeit eines …

    Rn. 6 Nach einer etwas restriktiveren Meinung muss der andere Ehegatte die zur Führung des Rechtsstreits erforderlichen Mittel aus dem Stamm seines Vermögens im Wege eines Verfahrenskostenvorschusses nur dann aufbringen, wenn sein Vermögen dadurch nicht nennenswert beeinträchtigt wird (vgl. OLG Köln MDR 1995, 791; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1194 und OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235).
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