Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.02.1989 - 16 WF 2/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 33
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versorgungsausgleich; Zwangsgeld; Androhung
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 651
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14
Durchsetzung der Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs im Verfahren …
Entsprechend ist der Partei im Hinblick auf ungeklärte Zeiten aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit sie bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen worden sind und welche Ausbildungszeit zurückgelegt worden ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.3.2006 - 10 WF 55/06 = FamRZ 2006, 1776; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651).Rn. 15 Die Bezugnahme in dem Androhungsbeschluss vom 14.1.2014 auf das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vom 6.1.2014 lässt also nicht klar erkennen, welche konkreten Auskünfte das Gericht von dem Antragsgegner verlangt; das gilt - wie ausgeführt - selbst dann, wenn man das weitere Schreiben vom 26.8.2013 der Deutschen Rentenversicherung Westfalen mit zur Auslegung heranzieht, wogegen im übrigen unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Klarheit des Inhalts eines Gerichtsbeschlusses letztlich sogar rechtliche Bedenken bestehen können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651).
- OLG Celle, 17.05.1993 - 18 WF 74/93
Auskunftserteilung im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich; …
Diese Konkretisierung muß der gerichtlichen Entscheidung selbst zu entnehmen sein; nicht genügt die bloße Bezugnahme auf das Schreiben eines Dritten (also etwa wie hier: des Versorgungsträgers), um dem gerichtlichen Auskunftsverlangen die notwendige vollstreckungsrechtliche Substanz zu geben (vgl. OLG Bremen, FamRZ 1984, 713; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 651;… Soergel/Vorwerk, a.a.O., Rz. 6. dort insbes. Fn. 25 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 13.07.1995 - 10 UF 107/95
Erzwingung von Auskünften im Versorgungsausgleichsverfahren
Für den Auskunftspflichtigen dürfen keine Zweifel an dem Umfang seiner Auskunftspflicht bestehen (…Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Anh. III zu § 1587b, VAHRG§ 11 Rn 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 651). - OLG Karlsruhe, 19.01.1999 - 2 WF 153/98
Streitwert bei Zwangsgeld
In seiner der Zwangsgeldfestsetzung vorausgehenden Zwangsgeldandrohung hat das Familiengericht - wie es in Rechtsprechung und Schrifttum gefordert wird, (vgl. z. B. OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 651 ) klar und für den Antragsgegner verständlich angegeben, welche Auskunft bzw. Übermittlung von Unterlagen an die LVA es von ihm verlangt.
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