Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.04.1987 - 16 WF 202/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,22959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Braunschweig, 10.11.1961 - 2 W 146/61
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.1987 - 16 WF 202/86
Eine Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts kommt sonst nur ganz ausnahmsweise in Betracht, wenn die Partei das Mandat des bisherigen Rechtsanwalts aus triftigem Grunde gekündigt hat (OLG Nürnberg MDR 1961, 508), der auch eine Partei veranlaßt hätte, welche keine Prozeßkostenhilfe in Anspruch nimmt, sich von ihrem bisherigen Rechtsanwalt zu trennen (OLG Braunschweig NJW 1962, 256;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 91 Anm. 5 Stichwort "Mehrheit von Prozeßbevollmächtigten« mwN, wo auf den auch für hier erheblichen Grundsatz hingewiesen wird, daß im Rahmen eines auf die Bestimmung des § 91 Abs. 1 ZPO gestützten Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Kosten zweier Rechtsanwälte darauf abzustellen ist, ob die betreffende Partei und der Rechtsanwalt an dem Wechsel schuldlos sind; dort hat die Partei im Zweifel zu beweisen, daß sie den Rechtsanwaltswechsel nicht zu vertreten hat;… Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 121 Anm. 2).
- LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
Ohne Vorliegen eines sog. Entschlagungsgrundes kommt eine Auswechslung der Beiordnung lediglich bei teilweisem Verzicht beider Anwälte auf Gebühren in Betracht, so daß insgesamt der Gebührentatbestand nur einmal entsteht (OLG Bremen v. 14.07.1992 - 5 WF 54/92, JurBüro 1993, 51; a.A. OLG Karlsruhe v. 15.04.1987 - 16 WF 202/86, Justiz 1987, 429, das die Möglichkeit einer gebührenrechtlich beschränkten Beiordnung eines Anwaltes generell verneint). - OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96
Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung
Ob dem danach unzulässigerweise beigeordneten Rechtsanwalt B. die volle gesetzliche Vergütung, auf die er bei unbeschränkter Beiordnung Anspruch hätte, zusteht (vgl. hierzu OLG Bremen, JurBüro 1993, 51 : verneinend, weil die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorgelegen hätten; ebenso Senatsbeschluß vom 24.7. 1990 - 2 WF 119/90 - bei gebührenrechtlich beschränkter Anwaltsbeiordnung im Einverständnis der Partei; bejahend OLG Karlsruhe - 16. ZS [FamS], JurBüro 1991, 80; Die Justiz 1987, 429), hat der Senat im vorliegenden Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 748 ). - OLG Stuttgart, 23.07.2001 - 8 WF 34/01
Vergütungsfestsetzung / Anwaltswechsel
Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage hat sich einerseits die Auffassung herausgebildet, dass das Prozessgericht nicht befugt sei, im Falle der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts die Höhe seiner Gebühren bereits im Bewilligungsbeschluss in einer für das Festsetzungsverfahren maßgebenden Weise zu beschränken (OLG Hamm JurBüro 1957, 385; FamRZ 1995, 748; KG MDR 1959, 937; JurBüro 1981, 706; OLG Karlsruhe Die Justiz 1987, 429; JurBüro 1991, 80).
dejure.org
Übersicht OLG Karlsruhe
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.