Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des für den Unterhalt der Lebensgefährtin einzusetzenden Einkommens bei der Berechnung des für die Prozessführung zur Verfügung stehenden Einkommens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des für den Unterhalt der Lebensgefährtin einzusetzenden Einkommens bei der Berechnung des für die Prozessführung zur Verfügung stehenden Einkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 01.10.2015 - 35 F 130/15
- OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 849
- FamRZ 2016, 1478
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06
Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
Soweit keine Stromkosten berücksichtigt wurden, ist dies zutreffend, nachdem diese aus dem Freibetrag zu bezahlen sind (BGH FamRZ 2008, 781 ). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
(BVerfG, Beschluss vom 03. Juli 1973 - 1 BvR 153/69 -, BVerfGE 35, 348 -363, Rn. 20). - OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 WF 28/01
Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen der Eltern bei der Bewilligung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
Die Kosten für die Anmietung eines Stellplatzes sind nicht als Wohnkosten ersatzfähig (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. März 2001 - 9 WF 28/01 -, Rn. 7, [...]). - OLG Frankfurt, 28.04.2015 - 5 WF 107/15
Verfahrenskostenhilfe: sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
Soweit aus der Sicht des SGB II das Einkommen eines Beteiligten nach den in § 115 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Abzügen nicht in vollem Umfang für seinen eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer - in § 115 ZPO nicht erwähnten - einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, verbietet es sich, das Einkommen ungeschmälert als einzusetzenden Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Ansatz zu bringen (Senat FamRZ 2008, 421 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. April 2015 - 5 WF 107/15 -, Rn. 2 [...] OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 07.09.2009 - 8 WF 63/09 -, [...] Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 8 WF 63/09
Steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Antragsteller im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 16 WF 258/15
Soweit aus der Sicht des SGB II das Einkommen eines Beteiligten nach den in § 115 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Abzügen nicht in vollem Umfang für seinen eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer - in § 115 ZPO nicht erwähnten - einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, verbietet es sich, das Einkommen ungeschmälert als einzusetzenden Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Ansatz zu bringen (Senat FamRZ 2008, 421 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. April 2015 - 5 WF 107/15 -, Rn. 2 [...] OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2009 - 8 WF 63/09 -, [...] Rn. 3).
- LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den …
Rn. 39 bb) Entsprechendes gilt, wenn die Partei, welche Prozesskostenhilfe beantragt hat, mit einer weiteren Person, ohne mit dieser verheiratet zu sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu leben, in einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II lebt (vgl. LAG Hamm 16. September 2018 - 5 Ta 11/18 - II. 1. b) der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2010 - 26 Ta 2314/10 - II. 2. b) der Gründe; OLG Karlsruhe 15. Dezember 2015 - 16 WF 258/15 - II. 6. c) der Gründe).Das Einkommen der bedürftigen Partei kann nicht ungeschmälert als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe in Ansatz gebracht werden, wenn aus Sicht des SGB II es ihr nicht in vollem Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe 15. Dezember 2015 - 16 WF 258/15 - II. 6. c) der Gründe; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - juris, Rn. 2; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris, Rn. 5).
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - L 10 R 2129/18 Nicht zusätzlich zu berücksichtigen sind die Kosten für die angemietete Garage i.H.v. 34 Euro monatlich, denn die Kosten für eine Garage bzw. einen Stellplatz gehören nicht zu den prozesskostenhilferechtlichen Kosten für die Unterkunft, sondern unterfallen der privaten Lebensführung (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2015, 16 WF 258/15 in juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2015, 13 WF 282/15 in FamRZ 2015, 1314; Landesarbeitsgericht - LAG - Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 21.06.2011, 10 Ta 106/11 in juris Rn. 6; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.05.2007, 10 WF 129/07 in FamRZ 2008, 69;… Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 115 Rn. 24;… Gottschalk in Dürbeck/Gottschalk, PKH/VKH, 8. Aufl. 2016, Rn. 313;… Wache in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 115 Rn. 40), zumal die Klägerin über ihre Garage auch einen separaten Mietvertrag (Bl. 17 PKH-Beiheft) abgeschlossen hat (vgl. dazu LAG Köln…, Beschluss vom 09.10.2001, 10 Ta 175/01 in juris Rn. 3).
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