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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14327
OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: "Steckengebliebene" Stufenklage

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde; Erledigung einer Stufenklage bevor der Leistungsantrag beziffert wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1765
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Dieses ist in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1293;… Zöller-Herget, 25. Aufl., § 3 RN 16, Stichwort "Stufenklage").
  • OLG Stuttgart, 17.01.1990 - 17 WF 23/90

    Abstellen auf die Bewertung des Auskunftsanspruches bei fehlender Bezifferung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Dieses ist in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1293;… Zöller-Herget, 25. Aufl., § 3 RN 16, Stichwort "Stufenklage").
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 12 WF 276/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Rn. 4 Der Gegenansicht, wonach der Gebührenstreitwert im Falle der "steckengebliebenen Stufenklage" stets dem Wert des Leistungsanspruches entspricht (z.B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 312), schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 6 W 28/09

    Streitwert einer Stufenklage

    Die Meinung, dass allein der Wert der Auskunftsstufe maßgeblich sei, da andernfalls die Regelung des § 44 GKG keinen Sinn habe, wenn der Gegenstandswert stets nach dem des Leistungsantrags bemessen werde (OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652. OLG Stuttgart - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765 [der ausdrücklich keine Stellung zu dem Fall der vollständigen Abweisung der Klage bezieht]) folgt der Senat nicht.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10

    Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen" …

    Rn. 19 (a) Allerdings wird für die sog. steckengebliebene Stufenklage, bei welcher - wie hier - der Leistungsantrag nach Erteilung der Auskunft nicht weiterbetrieben wird, teilweise vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691).
  • OLG Schleswig, 26.08.2014 - 3 W 72/14

    Stufenklage; steckengebliebene Stufenklage; Auskunftsstufe; Streitwert

    Zwar wird für den Fall der sog. "steckengebliebenen" Stufenklage - die Leistungsstufe wird nicht mehr aufgerufen - von einer Ansicht vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf die Hilfsstufen abzustellen (OLG Stuttgart, 16. ZS, FamRZ 2005, 1765 f; OLG Dresden MDR 1997, 691 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich …

    Die bisweilen vertretene Ansicht, in diesem Fall sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691), teilt der Senat mit der herrschenden Meinung nicht.
  • OLG Stuttgart, 06.11.2007 - 8 W 444/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert einer Stufenklage, die bereits in der …

    Auch der noch nicht bezifferte Leistungsantrag wird mit Einreichung der Stufenklage anhängig und mit ihrer Zustellung rechtshängig und kann deshalb bei der Wertfestsetzung nicht unberücksichtigt bleiben (h.M.; ebenso: OLG Stuttgart - 11. Zivilsenat - Beschlüsse vom 09.08.2007, Az. 11 WF 134/07, und vom 16.08.2007, Az. 11 WF 151/07; entgegen: OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652 und - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765).

    Hierzu wird vertreten, dass allein der Wert des Auskunftsanspruchs maßgeblich sei, da die Differenzierung in § 44 GKG keinen Sinn ergebe, wenn der Gegenstandswert stets nach dem des Leistungsantrags bemessen werde (OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652 und - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765).

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 16 WF 173/08

    Gebührenstreitwert einer in der Auskunftsstufe stecken gebliebenen …

    Dieses kann für den Auskunfts- und Belegantrag und den Antrag auf Abgabe der Versicherung an Eides Statt in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruches bemessen werden (OLG Stuttgart FamRZ 1990, 652; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1765 f.).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

    Demgegenüber hält ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765; FamRZ 1990, 652; OLG Dresden (7. ZS), MDR 1997, 691; OLG Schleswig (4. ZS), MDR 1995, 642; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 878; zustimmend Lappe, KostRspr.
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 11 WF 134/07

    Streitwertbemessung bei "steckengebliebener" Stufenklage

    Hierzu wird vertreten, dass in solchen Fällen allein der Wert des Auskunftsanspruchs maßgeblich ist, weil die Differenzierung in § 44 GKG (früher § 18 GKG) keinen Sinn mache, wenn der Gegenstandswert stets nach dem Wert des Leistungsantrags zu bemessen wäre (OLG Stuttgart -17. ZS- FamRZ 1990, 652; -16. ZS- FamRZ 2005, 1765).
  • OLG Schleswig, 30.06.2015 - 10 WF 73/15

    Verfahrenswert eines Stufenantrags

    Der in der Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung, dass in diesem Falle der Wert des Auskunftsanspruches maßgeblich sei (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765 ; OLG Dresden, NJW 1997, 691) ist nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 17 WF 192/07

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigterklärung einer Stufenklage

    Die Zahlungserwartung der Klägers war auf einen Betrag von 98.000 EUR gerichtet, so dass dieser Betrag der Bemessung der gerichtlichen Verfahrens- und der anwaltlichen Prozessgebühr zugrunde zu legen ist (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664; OLG Köln, FamRZ 2005, 1847; der Gegenmeinung des 16. Zivilsenats, OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765 tritt der Senat nicht bei).
  • OLG Celle, 26.11.2008 - 15 WF 293/08

    Streitwert einer Stufenklage ohne Bezifferung in der Leistungsstufe

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 18 WF 191/07

    Maßgeblichkeit des höchsten bei verbundenen Ansprüche für die anwaltliche …

  • LG Mannheim, 08.10.2008 - 8 O 302/07
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