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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30498
OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09 (https://dejure.org/2009,30498)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2009 - 16 Wx 8/09 (https://dejure.org/2009,30498)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 16 Wx 8/09 (https://dejure.org/2009,30498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Nichteinhaltung der Verfahrensregeln des Haager Adoptionsübereinkommens auf die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung; Notwendigkeit des Vorliegens einer Elterneignungsprüfung im Wohnortland des Annehmenden; Nachholbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Nachermittlungen können nur dann in Betracht kommen, wenn entweder zwar eine Begutachtung des sozialen Umfeldes des Adoptionsbewerbers in seinem Heimatland erfolgt ist, jedoch Zweifel daran bestehen, ob diese seine soziale Lage umfassend widerspiegelt, oder wenn sich wegen der Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (dazu BGH NJW 1989, 2197) Veränderungen im Lebensumfeld der Beteiligten ergeben haben, die ggf. nunmehr die Erwartung ermöglichen, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht, etwa ein Zusammenleben mit dem Kind über einen längeren Zeitraum.
  • EGMR, 28.06.2007 - 76240/01
    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Rn. 21 Alleine aus dem in der türkischen Adoptionsentscheidung festgestellten Zusammenleben mit seiner Nichte über einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr lässt sich auch nicht die Feststellung herleiten, dass "de facto" ein Familienband entstanden ist (siehe hierzu EGMR FamRZ 2007, 1529).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699; KG FGPrax 2006, 255).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699; KG FGPrax 2006, 255).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (OLG Celle FamRZ 2008, 1109 mit Anm. Weitzel; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 - nicht veröffentlicht; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2008 - 2-9 T 295/08 - nicht veröffentlicht; Weitzel JAmt 2006, 333 u. IPRax 2007, 308).
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (OLG Celle FamRZ 2008, 1109 mit Anm. Weitzel; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 - nicht veröffentlicht; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2008 - 2-9 T 295/08 - nicht veröffentlicht; Weitzel JAmt 2006, 333 u. IPRax 2007, 308).
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Maßgebliches Kriterium nach deutschem Recht ist es, dass - siehe § 1741 Abs. 1 BGB - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (BayObLG, StAZ 2000, 300;… KG a. a. O.).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2008 - 9 T 295/08
    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (OLG Celle FamRZ 2008, 1109 mit Anm. Weitzel; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 - nicht veröffentlicht; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2008 - 2-9 T 295/08 - nicht veröffentlicht; Weitzel JAmt 2006, 333 u. IPRax 2007, 308).
  • OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04

    D (A), Familienzusammenführung, Kindernachzug, Adoption, Auslandsadoption, …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass die Feststellung, die Adoption diene den Kindesinteressen, auf einer vollkommen ungesicherten Tatsachengrundlage beruht, sich etwa die ausländische Stelle mit einer formularmäßigen Versicherung der Beteiligten begnügt, dass die Adoption den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entspreche (OVG Berlin InfAuslR 2004, 440).
  • LG Potsdam, 04.10.2007 - 5 T 133/07

    Auslandsadoption: Anerkennung einer türkischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09
    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (OLG Celle FamRZ 2008, 1109 mit Anm. Weitzel; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 - nicht veröffentlicht; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2008 - 2-9 T 295/08 - nicht veröffentlicht; Weitzel JAmt 2006, 333 u. IPRax 2007, 308).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

  • LG Köln, 07.01.2009 - 1 T 381/08
  • LG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 T 516/06
  • OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11
    Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 22.02.2010 - 97 XVI 22/07
    Unverzichtbarer für die Einhaltung des ordre public ist eine aus § 1741 Abs. 1 BGB abzuleitende Prüfung der Elterneignung, die die Lebensumstände des Adoptionsbewerbers annähernd vollständig erfasst, sich also nicht nur auf die Prüfung der materiellen Situation des Adoptionsbewerbers bezieht, sondern auch erzieherische, soziale Fähigkeiten und sonstige persönliche Aspekte einschließt (vgl insgesamt OLG Köln FamRZ 2009, 1607 ff, sowie NJW 2010, 49 f und dasselbe zu Az 16 Wx 8/09 , je mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
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