Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Veröffentlichung von DIN-Normen, bauliche Mindestanforderungen für Pflegeheime
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Popularklage gegen die Rechtsverordnung über bauliche Mindestanforderungen für Räume in stationären Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige in Bayern; Rechtsstaatliche Anforderungen an die Veröffentlichung von DIN-Normen; Wahrung der Grundrechte der Träger von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 377
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Solche Verweisungen sind nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als vielfach übliche und notwendige gesetzestechnische Methode anerkannt, sofern die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen lässt, welche Vorschriften im Einzelnen gelten sollen, und der Normanwender ohne Zuhilfenahme spezieller Kenntnisse die in Bezug genommenen Regelungen und deren Inhalte aufgrund einer früheren Veröffentlichung mit hinreichender Sicherheit feststellen kann (vgl. BVerfG vom 21.9.2016 BVerfGE 143, 38 Rn. 42 m. w. N.).Rn. 30 (1) Die Vorschrift verweist auf eine bestimmte Fassung der DIN 18040-2, nämlich diejenige vom September 2011, und trifft damit im Wege der statischen Verweisung eine inhaltlich eindeutige und hinreichend bestimmte Regelung (vgl. BVerfGE 143, 38 Rn. 43).
- VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Eine fehlende Eignung ist im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nur anzunehmen, wenn eine Maßnahme von vornherein und erkennbar schlechthin untauglich ist, um den mit der Regelung verfolgten Zweck zu erreichen (VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/47). - BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12
Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel; …
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Es bedarf vielmehr der Konkretisierung nach den Gegebenheiten des jeweiligen Sachverhalts, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, welcher Adressatenkreis typischerweise von der Regelung betroffen ist (BVerwG vom 27.6.2013 BVerwGE 147, 100 Rn. 26;… BayVGH vom 18.5.2017 NVwZ-RR 2017, 811 Rn. 39 ff.).
- VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Die Bestimmtheit der Ermächtigung kann sich vielmehr aus einer Gesamtsicht des jeweiligen Gesetzes sowie einschlägiger allgemeiner Rechtsgrundsätze ergeben (vgl. VerfGH vom 20.11.2003 VerfGHE 56, 198/203; vom 28.5.2009 VerfGHE 62, 79/99; vom 12.7.2013 VerfGHE 66, 125/136). - VGH Bayern, 18.05.2017 - 2 B 17.543
Technische Bauvorschrift für fliegende Bauten
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Es bedarf vielmehr der Konkretisierung nach den Gegebenheiten des jeweiligen Sachverhalts, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, welcher Adressatenkreis typischerweise von der Regelung betroffen ist (…BVerwG vom 27.6.2013 BVerwGE 147, 100 Rn. 26; BayVGH vom 18.5.2017 NVwZ-RR 2017, 811 Rn. 39 ff.). - VerfGH Bayern, 31.01.1989 - 1-VII-88
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Die Frage, ob eine Grundrechtsrüge gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG in zulässiger Weise auf formale Aspekte gestützt werden kann (vgl. VerfGH vom 19.4.1985 VerfGHE 38, 43/45 ff.; vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/7; vom 9.8.2011 VerfGHE 64, 136/142), bedarf hier keiner Vertiefung. - VerfGH Bayern, 19.04.1985 - 11-VII-84
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Die Frage, ob eine Grundrechtsrüge gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG in zulässiger Weise auf formale Aspekte gestützt werden kann (vgl. VerfGH vom 19.4.1985 VerfGHE 38, 43/45 ff.; vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/7; vom 9.8.2011 VerfGHE 64, 136/142), bedarf hier keiner Vertiefung. - VerfGH Bayern, 19.10.1990 - 73-VI-89
Auszug aus VerfGH Bayern, 05.02.2018 - 16-VII-16
Rn. 34 aa) Der sachliche Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst die Erhaltung und weitere Nutzung rechtmäßig bestehender Gebäude (vgl. VerfGH vom 19.10.1990 BayVBl 1991, 589;… Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 103 Rn. 42).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2025 - 12 A 8.22
Beschränkung der Trinkwasserbezugsmengen teilweise rechtswidrig
Das rechtsstaatliche Publizitätsgebot steht der Verweisung auf technische Regeln damit nicht von vornherein entgegen (BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, juris Rn. 11; BayVerfGH, Entscheidung vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, juris Rn. 3).Zudem sind sie auch an öffentlich zugänglichen Ausleihstellen verfügbar (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 22; BayVerfGH, Entscheidung vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, juris Rn. 31): So sind die DVGW-Arbeitsblätter kostenfrei als gedruckte Version in der Bibliothek der Technischen Universität Berlin - und damit in zumutbarer Entfernung für die Einwohner des Verbandsgebiets - einzusehen und können dort auch kopiert werden ( https://www.tu.berlin/ub/suchen-ausleihen/suche-nach-papers-normen/normen-und-regelwerke ).
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des auch bei normativer Inbezugnahme fortbestehenden urheberrechtlichen Schutzes an privaten Regelwerken (vgl. § 5 Abs. 3 UrhG) ist in solchen Anschaffungspreisen nicht grundsätzlich eine unzumutbare Erschwernis der Kenntnisnahme zu erblicken (so für ein in Bezug genommenes Regelwerk mit einem Preis von mehr als 200 Euro BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 24 ff.; s. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, juris Rn. 31; restriktiv hingegen OVG NW…, Urteil vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 -, juris Rn. 24 ff.).
In diesem Zusammenhang sind auch Funktion und Adressatenkreis der Verweise in der 1. Änderungssatzung in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 26; BayVerfGH, Entscheidung vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, juris Rn. 31): Den Maßgaben aus den in Bezug genommenen technischen Regelwerken kommt keine unmittelbare Steuerungsfunktion im Hinblick auf das Verbraucherverhalten zu, die deren unmittelbare Kenntnis geboten erscheinen ließe.
Eine fehlende Eignung ist nur anzunehmen, wenn eine Maßnahme von vornherein und erkennbar schlechthin untauglich ist, um den mit der Regelung verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, juris Rn. 38).
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1134
Staatliche Festlegungen von Anforderungen für Pflegeheime
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16 -, BayVBl. 2019, 13 verhält sich zu der insoweit aufgeworfenen Problematik nicht.Rn. 39 Der Begriff des "angemessenen Anteils" erweist sich im Hinblick auf eine konkrete zahlenmäßige Quote von vorneherein als unergiebig (vgl. insoweit auch BayVerfGH, B.v. 05.02.2018 - Vf. 16-VII-16 -, BayVBl. 2019, 13 - juris, Rn. 40: "§ 4 Abs. 3 Satz 1 AVPfleWoqG keine feste Einzelzimmerquote") und damit letztlich zugleich auch als inoperabel.
16-VII-16 -, BayVBl. 2019, 13 enthält insoweit - mangels Relevanz im damaligen Verfahren - keine Ausführungen.
- VG Bayreuth, 31.07.2024 - B 8 K 22.452
Anrechnung von vergleichbaren Qualifikationen auf die Weiterbildung zur, …
Rn. 57 Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zu Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 PfleWoqG ausgeführt, dass sich aus dieser Vorschrift und Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 PfleWoqG ergebe, dass die Vorschriften auf einer den rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Rechtsgrundlage beruhen (BayVerfGH, E.v. 5.2.2018 - Vf. 16-VII-16 - juris R. 26). - VG München, 02.12.2021 - M 17 K 18.6101
Stationäre Einrichtung für ältere Menschen, Befreiung von den baulichen …
Rn. 29 Soweit die Klägerin die von § 4 Abs. 2 AVPfleWoqG getroffene Regelung als solche in Frage stellt, ist auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) vom 5. Februar 2018 (Vf. 16-VII-16) zu verweisen, wonach keine Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit der in § 4 Abs. 2 und 3 AVPfleWoqG vorgeschriebenen Standards zu erkennen seien (…BayVerfGH, a.a.O., Rn. 37 ff. juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".