(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) 1Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. 2In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. 3Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.09.2003 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
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Rechtsprechung zu § 5 UrhG
132 Entscheidungen zu § 5 UrhG in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18
Kastellaun - Zustimmung des Urhebers privaten Kartenmaterials für amtliche ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
Kastellaun - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung ...
- LG Frankenthal, 06.03.2018 - 6 O 187/17
Urheberrechtsverletzung: Einstellen einer topografischen Karte ins Internet
- OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
Urheberrechtsschutz für Landkarten: Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen ...
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
- OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15
DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 31.03.2015 - 308 O 206/13
Genießen DIN-EN-Normen Urheberrechtsschutz?
- LG Hamburg, 31.03.2015 - 308 O 206/13
- OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19
Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung ...
- LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19
- OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 105/20
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15
Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und ...
- LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15
§ 5 UrhG in Nachschlagewerken
- § 5 UrhG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Amtliches Werk
Querverweise
Auf § 5 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)
Redaktionelle Querverweise zu § 5 UrhG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Öffentliche Bekanntmachung)