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   VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94   

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VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2874 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 481
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot

    Zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden gehört die Totenbestattung (Art. 83 Abs. 1 BV; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/87).

    Verfassungsrechtlich tragfähig wäre diese Annahme nur dann, wenn gesagt werden könnte, der Regelung fehle zugleich der spezifisch örtliche Bezug (vgl. BVerwGE 87, 228/231; zum Merkmal des spezifisch örtlichen Bezugs allgemein BVerfG vom 11.1988 = BVerfGE 79, 127/151 f.; VerfGH 49, 79/92).

    Nach Art. 149 Abs. 1 Satz 1 BV haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt wird (VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/87).

  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Im Übrigen folgt auch aus Art. 100 und Art. 149 Abs. 1 BV die Pflicht des Staates, die Menschenwürde auch nach dem Tod zu schützen und eine den jeweiligen Pietätsvorstellungen der Gesellschaft und der herrschenden Kultur angemessene Bestattung - durch die Aufbahrung des Leichnams, die Gestaltung der Trauerfeier und die Beisetzung der Urne - zu gewährleisten (BayVerfGH NVwZ 1997, 481/484).
  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

    Hiervon ausgenommen ist nur ein enger Bereich, für den diese Einrichtungen durch Einführung eines satzungsmäßigen Benutzungszwangs monopolisiert werden können, nämlich im Wesentlichen nur die unmittelbar mit der Bestattung im gemeindlichen Friedhof zusammenhängenden Vorgänge (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/88 f. m. w. N.).

    Die von der Stadt angesprochene besondere Bedeutung des Bestattungswesens für die örtliche Gemeinschaft (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91) kann die gesetzliche und verfassungsrechtliche Subsidiarität dieser Aufgabenzuweisung an die Gemeinde nicht aufheben.

    Diese Subsidiarität entspricht der historischen Entwicklung, da die Totenbestattung ursprünglich und über lange Zeit hinweg von den Kirchen erfüllt wurde und zum Teil, vor allem in ländlichen Gebieten, auch heute noch erfüllt wird (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/88).

    Die für den Anschluss- und Benutzungszwang bei gemeindlichen Versorgungseinrichtungen, wie Wasserversorgungsanlagen, angestellte Erwägung, dass finanzielle Gesichtspunkte unter Umständen eine Teilnahmepflicht aller, auch der an sich nicht anschlussbereiten Grundstücksanlieger, rechtfertigen können, um einen sinnvollen und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb dieser Einrichtung zu gewährleisten (vgl. VerfGH vom 12.11.1963 = VerfGH 16, 128/133; Bauer/Böhle/Masson/Samper, RdNr. 15 zu Art. 24 GO ), ist auf Bestattungseinrichtungen schon wegen der Subsidiarität der Aufgabenzuweisung an die Gemeinden auf diesem Gebiet (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/90), nicht übertragbar.

    Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV ist keine Vorschrift, die - soweit nicht eine Monopolisierung durch den Benutzungszwang zulässig ist - die Gemeinden vor privater Konkurrenz schützt; sie soll lediglich die Eigenverantwortlichkeit gemeindlichen Handelns vor Eingriffen des Gesetzgebers sichern (vgl VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/89).

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    aa) Der aus der Würde des Menschen als elementarem Menschenrecht (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 100 BV) folgende postmortale Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, soll ihn über den Tod hinaus vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung oder Ächtung bewahren und davor schützen, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht, verspottet oder in anderer Weise herabgewürdigt zu werden (BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 56 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 4.7.1996 - Vf. 16-VII-94 - VerfGH 49, 79/92 = NVwZ 1997, 481).

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieser Staatszielbestimmung, deren Verletzung in einem Verfahren bezüglich der Zulassung privater Feuerbestattungsanlagen gerügt worden war (Gröschner, Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung, 1995, 50 ff.), keinen eigenständigen Bedeutungsgehalt neben der Menschenwürde (Art. 100 BV) und dem Gebot einer schicklichen Beerdigung (Art. 149 Abs. 1 Satz 1 BV) beigemessen (BayVerfGH, E.v. 4.7.1996 - Vf. 16-VII-94 u.a. - VerfGH 49, 79/92).

  • VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462

    BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu;

    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt und auch noch nach dem Tode Schutz genießt (BVerfG vom 27.7.1993, NJW 1994, 783; vom 18.1.1994, NJW 1994, 783/784; VerfGHE 49, 79/92), zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten.

    Es ist bereits fraglich, ob ein Plastinat als Leiche nicht eine "res extra commercium" ist und sich damit bereits dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie entzieht (vgl. VerfGHE 49, 79/93; Gröschner, Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung, 1995, S. 52 ff.).

  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Der Verfassungsgerichtshof kann Prognosen des Gesetzgebers über die sachliche Eignung und die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nur dann beanstanden, wenn sie im Ansatz oder in der Methode offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (vgl. VerfGH 47, 207/219; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91; VerfGH vom 19.4.2007; vgl. ferner BVerwG vom 7.7.1978 = BVerwGE 56, 110/121 f.).
  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Dementsprechend wirken Staat und Religionsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen zusammen, so etwa bei den sozialen Diensten, der Erwachsenenbildung, der Erhebung der Kirchensteuer, der Abhaltung von Religionsunterricht an Schulen, im Bestattungswesen (vgl. VerfGH BayVBl 1996, 590/627) sowie bei der Erfüllung der vom Freistaat Bayern mit den christlichen Kirchen abgeschlossenen Verträge (Konkordat mit dem Heiligen Stuhle; Vertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2012 - 17-VI-11

    Teilweise unzulässige, im Übrigen jedenfalls unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Die in 100 BV ebenso wie in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, endet nicht mit dem Tod (BVerfG vom 24.2.1971 = BVerfGE 30, 173/194; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/92; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 35 zu Art. 100).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576

    Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig

    Das umfasst die Verpflichtung der Gemeinden, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten, wenn sie von den Kirchen oder von anderen Stellen nicht bereitgehalten werden (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 VerfGH 49, 79/89 - Gewährleistungsverantwortlichkeit).
  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Die Erwägungen des Gesetzgebers, die dem Ergebnis von Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechen, sind nicht offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar (vgl. VerfGH vom 12.1.1998 = VerfGH 51, 1/14 f.; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2005 - 8 B 11345/05

    Genehmigungsfähigkeit eines privat betriebenen Krematoriums im Industriegebiet;

  • FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage

  • FG München, 23.11.2004 - 7 V 4199/04

    Von bayerischer Stadt oder Gemeinde betriebenes Krematorium als Betrieb

  • VG Bayreuth, 26.07.2013 - B 5 K 12.307

    Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals

  • VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 6 K 03.1407
  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.1151

    Klinikseelsorge; Religionsgemeinschaft; Islam

  • VG Würzburg, 22.01.1997 - W 2 K 96.1005

    Verletzung des Rechts auf eine verhältnismäßige Verteilung der Sitze in einem

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