Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.08.2004 - 16/10 Sa 510/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,69159
LAG Hessen, 23.08.2004 - 16/10 Sa 510/03 (https://dejure.org/2004,69159)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2004 - 16/10 Sa 510/03 (https://dejure.org/2004,69159)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 (https://dejure.org/2004,69159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,69159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - L 12 AL 150/05

    Arbeitslosenversicherung

    Aus dem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.8.2004 (16/10 Sa 510/03) ergebe sich aber ebenso wie aus der von der Beklagten eingeholten Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, dass sie, die Klägerin, richtig liege.

    Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem SG eine Kopie der Sitzungsniederschrift in der Sache L 1 B 42/04 AL ER LSG NRW sowie eine Kopie der Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts (Az. 16/10 Sa 510/03) und der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie NRW vom 9.2.2005 zu den Akten gereicht.

    Hier verweist die Kammer auf das treffende Beispiel der Hessischen LAG, welches den Geigenbau nicht als Baugewerbe klassifiziert (Urteil vom 23.8.2004, Az: 16/10 Sa 510/03).

  • LAG Hessen, 12.03.2007 - 16 Sa 1478/06

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren - Bergbau - Baugewerbe

    Das kann nur bedeuten, dass die Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit ein allgemeines Tatbestandsmerkmal der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmungen ist, welches unabhängig von den Detailregelungen der Abschn. I bis III vorliegen muss ( vgl. BAG 03. August 2005 EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 121 m. w. N.; Kammerurteil v. 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 ).

    Solche Anhaltspunkte fehlen ( vgl. Kammerurteile v. 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 und v. 06. Februar 2006 - 16 Sa 1090/05 ).

    Jedes andere Verständnis würde nämlich die von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes gewollte Beschränkung des betrieblichen Geltungsbereichs auf den Gewerbezweig des Baugewerbes und die damit gewollte Abgrenzung u. a. zum nicht gewerblichen Bereich des Bergbaus konterkarieren ( vgl. BAG 03. August 2005 aaO.; HessLAG 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 ).

  • LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 711/05

    Baugewerbe - Bohrarbeiten im Steinbruch

    Das kann nur bedeuten, dass die Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit ein allgemeines Tatbestandsmerkmal der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmungen ist, welches unabhängig von den Detailregelungen der Abschn. I bis III vorliegen muss (vgl. BAG 03. August 2005 - 10 AZR 561/04 m.w.N.; Kammerurteil v. 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03).

    Jedes andere Verständnis würde nämlich die von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes gewollte Beschränkung des betrieblichen Geltungsbereichs auf den Gewerbezweig des Baugewerbes und die damit gewollte Abgrenzung u.a. zum nicht gewerblichen Bereich des Bergbaus konterkarieren (vgl. BAG 03. August 2005 - 10 AZR 561/01; HessLAG 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03).

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Die dem Bergbau danach zuzurechnenden Tätigkeiten können auch dann nicht als bauliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 VTV angesehen werden, wenn sie sich isoliert betrachtet begrifflich möglicherweise unter eine der in Abschnitt V genannten Arbeiten fassen lassen, da ansonsten die von den Tarifvertragsparteien gewollte und im Wortlaut des Tarifvertrages zum Ausdruck kommende Abgrenzung des eigenen (Bau-)Gewerbezweigs zu dem nicht gewerblichen Bereich des Bergbaus konterkariert würde (so zutreffend Hessisches LAG 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 -).
  • LAG Hessen, 25.02.2008 - 16 Sa 1009/07

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung - selbständige Betriebsabteilung

    Zwar handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten nicht um baugewerbliche im bautariflichen Sinne, weil Arbeiten, die mit dem Lösen und Fördern von Bodenschätzen zusammenhängen, indem sie die Gewinnung der Bodenschätze vorbereiten, begleiten und der Gewinnung nachfolgen, der Urproduktion zuzurechnen sind, und es daher an gewerblicher und mithin auch an baugewerblicher Tätigkeit fehlt (vgl. vgl. BAG 03. August 2005 EzA $ 4 TVG BauindustrieNr. 121; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 301/06; Kammerurteile v. 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 und 12. März 2007 - 16 Sa 1478/06).
  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 368/07

    Tarifauslegung - Baugewerbe - Urlaubskassenverfahren - Begriff der selbständigen

    Zwar handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten nicht um baugewerbliche im bautariflichen Sinne, weil Arbeiten, die mit dem Lösen und Fördern von Bodenschätzen zusammenhängen, indem sie die Gewinnung der Bodenschätze vorbereiten, begleiten und der Gewinnung nachfolgen, der Urproduktion zuzurechnen sind, und es daher an gewerblicher und mithin auch an baugewerblicher Tätigkeit fehlt (vgl. vgl. BAG 03. August 2005 EzA $ 4 TVG Bauindustrie Nr. 121; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 301/06; Kammerurteile v. 23. August 2004 - 16/10 Sa 510/03 und 12. März 2007 - 16 Sa 1478/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2005 - L 19 B 25/05

    Arbeitslosenversicherung

    Damit stellen sie sich jedoch noch nicht als Leistungen dar, die dem Baugewerbe zuzurechnen sind ( vgl. zu dieser Differenzierung: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.8.2004,Az.: 16/10 Sa 510/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht