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   KG, 16.08.2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12)   

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https://dejure.org/2012,41205
KG, 16.08.2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12) (https://dejure.org/2012,41205)
KG, Entscheidung vom 16.08.2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12) (https://dejure.org/2012,41205)
KG, Entscheidung vom 16. August 2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12) (https://dejure.org/2012,41205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 3 StGB
    Strafverfahren wegen versuchter Nötigung: Konkludente Drohung der Anwendung körperlicher Gewalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen von unspezifischen Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens für die Annahme einer Drohung i.R.e. Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 240 Abs. 1; StGB § 240 Abs. 3
    Anforderungen an die Tatbestandsverwirklichung der Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12

    Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der

    Auszug aus KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
    Ob allgemeine, unspezifische Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens ausreichen, ist nach den Umständen des Einzelfalles und dem (konkludenten) Äußerungsinhalt in seinem konkreten Bedeutungszusammenhang zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - [4] 121 Ss 30/12 [54/12] - ).
  • BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88

    Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften -

    Auszug aus KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
    Es genügt, wenn sie schlüssig, "zwischen den Zeilen" versteckt erfolgt, sofern nur ihr Ergebnis genügend bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08 - = NStZ 2009, 263; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88 - = NJW 1989, 1289; KG a.a.O.).
  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

    Auszug aus KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
    Es genügt, wenn sie schlüssig, "zwischen den Zeilen" versteckt erfolgt, sofern nur ihr Ergebnis genügend bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08 - = NStZ 2009, 263; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88 - = NJW 1989, 1289; KG a.a.O.).
  • KAG Münster, 06.09.2012 - 54/12

    Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR

    Auszug aus KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
    Ob allgemeine, unspezifische Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens ausreichen, ist nach den Umständen des Einzelfalles und dem (konkludenten) Äußerungsinhalt in seinem konkreten Bedeutungszusammenhang zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - [4] 121 Ss 30/12 [54/12] - ).
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
    Auszug aus KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
    Anders als bei der Sachlage, die der von ihm zitierten Entscheidung des Kammergerichts vom 5. Februar 2001 - (5) 1 Ss 343/00 (2/01) - zugrunde gelegen hat, hat die Berufungskammer das angedrohte empfindliche Übel im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB hinreichend konkret festgestellt.
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Hinreichend ist, dass die Drohung "zwischen den Zeilen" versteckt erfolgt, sofern nur ihr Ergebnis genügend bestimmt ist (KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12) -, Rn. 2, juris).

    Ob allgemeine, unspezifische Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens ausreichen, ist nach den Umständen des Einzelfalles und dem (konkludenten) Äußerungsinhalt in seinem konkreten Bedeutungszusammenhang zu entscheiden (KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2012 - (4) 161 Ss 132/12 (178/12) -, Rn. 2, juris).

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