Rechtsprechung
   KG, 23.11.2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51050
KG, 23.11.2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) (https://dejure.org/2017,51050)
KG, Entscheidung vom 23.11.2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) (https://dejure.org/2017,51050)
KG, Entscheidung vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) (https://dejure.org/2017,51050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bevollmächtigung des Verteidigers zur Vertretung des abwesenden Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bevollmächtigung des Verteidigers zur Vertretung des abwesenden Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Bevollmächtigung des Verteidigers zur Vertretung des abwesenden Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollmacht für den Mandanten selbst unterschreiben geht nicht mehr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

    Angesichts dieser weitreichenden Folgen ist erforderlich, dass sich die Vollmacht ausdrücklich auch auf die Abwesenheitsverhandlung in der Berufungshauptverhandlung bezieht (vgl. bereits Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - [5] 121 Ss 171/17 [82/17] - und 8. November 2016 - [5] 161 Ss 186/16 [53/16] - OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 - juris Rdn. 28 ff.; so auch Eschelbach in BeckOK StPO, 28. Ed. 1.1.2018, § 329 Rdn. 32; Halbritter in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht 4. Aufl., § 329 StPO Rdn. 7; ebenso bereits zu der vor dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung des § 329 StPO KG, Beschluss vom 16. September 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - NStZ 2016, 234 mit zustimmender Anmerkung Mosbacher und Beschluss vom 16. Mai 2014 - [4] 161 Ss 71/14 [106/14] - juris Rdn. 16; a.A.: OLG Oldenburg a.a.O; offen gelassen in KG, Beschluss vom 23. November 2017 - [4] 161 Ss 158/17 [213/17] - juris Rdn. 3 f.; OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 - juris Rdn. 14).
  • OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19

    Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der

    Nach der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2015 zur Änderung des § 329 StPO soll es dafür nunmehr ausdrücklich nicht (mehr) ausreichen, wenn diese Vertretungsvollmacht aufgrund mündlicher Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigenden Verteidiger selbst unterzeichnet wird (vgl. BT-Drucks. 18/3562, S. 68; so aber bisher : BayObLG, Beschluss vom 07.11.2001, Az.: 5St RR 285/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az.: (1 Z) 53 Ss- OWi 619/14 (351/14); OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az.: 322 SsRs 247/13; vgl. nunmehr : Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2017, Az.: 1 Rev 37/17; KG Berlin, Beschluss vom 23.11.2017, Az.: (4) 161 Ss 158/17 (213/17); Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage, § 234 Rn. 4ff, insbesondere Rn. 6).
  • LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Auch die besondere Tragweite der Bevollmächtigung verlangt eine für das Gericht nachvollziehbare Dokumentation durch den Angeklagten selbst (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2017, 371; KG Berlin, Beschl. v. 23. Nov. 2017 - 161 Ss 158/17 -, zit. n. juris).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 161/18
    Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat.
  • KG, 12.12.2018 - 6 Ss 63/18

    Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen im Folgetermin nach § 329 Abs. 4 S. 3

    Es ergibt sich nicht aus den Urteilsgründen, die das Revisionsgericht aufgrund der allgemein erhobenen Sachrüge zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. KG, Beschluss vom 23. November 2017 - (4) 161 Ss 158/17 (213/17) -, in BeckRS 2017, 137047, beck-online), dass der Angeklagte mit der durch öffentliche Zustellung bewirkten Ladung zum Fortsetzungstermin am 11. Juli 2018 eine Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung seiner Berufung bei Nichterscheinen zu diesem Fortsetzungstermin erhalten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht