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KG, 28.02.2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Bewährung, Versagung, Erstverbüßung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Versagung der Bewährung trotz zwischenzeitlich verbüßter Strafhaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 56 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei zwischenzeitlich verbüßter Strafhaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährung: Bewährungsversagung trotz Erstverbüßung?
- haufe.de (Kurzinformation)
Versagen der Bewährung nach erstmaliger Strafhaft ist besonders zu begründen
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Keine Bewährung trotz erstmalig verbüßter Strafhaft - Kammergericht rügt Landgericht Berlin
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.11.2018 - 271 AR 141/18 Ns (26/18
- KG, 28.02.2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19)
Papierfundstellen
- StV 2021, 53
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung
Auszug aus KG, 28.02.2019 - 3 Ss 11/19
Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, Urteil vom 24. Juni 2010 - (4) 1 Ss 214/10 (115/10) - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11), juris Rz. 7).
- OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20
Erstverbüßer in anderer Sache, Bewährungsprognose, Legalprognose, …
Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).