Rechtsprechung
AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz gegen den Mieter wegen Beeinträchtigung des Parkettbodens durch einen Hund
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Parkettschäden durch Hundekrallen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnraummiete: Schadensersatz für Kratzspuren auf dem Parkettfußboden infolge des artgerechten Laufverhaltens eines Labradorhundes
- RA Kotz
Erlaubte Tierhaltung in Mietwohnung - Parkettbeschädigung - Haftung des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tierhaltung erlaubt: Mieter haftet nicht für Schäden durch Hund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Mietwohnung: Kratzspuren durch Hund auf Parkett = vertragsgemäßer Gebrauch
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Erlaubte Tierhaltung in Mietwohnung - Parkettbeschädigung - Haftung des Mieters
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Genehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Parkettkratzer gehen bei erlaubter Hundehalter auf Kosten des Vermieters
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hund gegen Parkett: Wann der Mieter zahlen muss ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadenersatzanspruch des Vermieters bei Schäden durch genehmigte Tierhaltung?
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Genehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Hund verkratzt Parkett: Schadensersatz für Vermieter?
- presseportal.de (Kurzinformation)
Hundekratzer im Parkett - Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Parkettkratzer aufgrund genehmigter Hundehaltung: Vermieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu - Durch artgerechte Haltung verursachte Kratzer sind vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erlaubte Tierhaltung (hier: Labradorhund): Mieter haftet nicht für durch das Tier verursachte Schäden (IMR 2014, 58)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13
- LG Koblenz, 06.05.2014 - 6 S 45/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1118
- NJW 2014, 2672
- NZM 2014, 350
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei …
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.1999 - 8 C 126/98
Auszug aus AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13
Die zwangsläufig damit verbundene Folge einer Abnutzung des Parkettbodens durch die Krallen des Hundes, die durch die sach- und artgerechte Haltung dieses Hundes ausgelöst wird, kann deshalb keinen Ersatzanspruch des Vermieters und damit des Beklagten auslösen vergl. AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 23.03.1999 - 8 C 126/98).
- LG Koblenz, 06.05.2014 - 6 S 45/14
Erlaubte Tierhaltung: Mieter haftet für durch Labrador-Hund verursachte Schäden!
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 20.12.-, Az. 162 C 939/13, abgeändert.Das am 20.12.- verkündete Urteil des Amtsgerichts Koblenz, Az. 162 C 939/13 wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
- BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R
Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - gleichzeitig neben …
In diesem Sinne enthält die Regelung in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG eine Legaldefinition des Gerichtsverfahrens im entschädigungsrechtlichen Sinn (vgl zB BGH Urteile vom 13.3.2014 - III ZR 91/13 - Juris = NJW 2014, 1118, RdNr 23 und vom 21.5.2014 - III ZR 355/13 - Juris = NJW 2014, 2443, RdNr 11) .