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   RG, 01.05.1917 - V 167/17   

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https://dejure.org/1917,394
RG, 01.05.1917 - V 167/17 (https://dejure.org/1917,394)
RG, Entscheidung vom 01.05.1917 - V 167/17 (https://dejure.org/1917,394)
RG, Entscheidung vom 01. Mai 1917 - V 167/17 (https://dejure.org/1917,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Anwendung des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915/23. März 1916 (RGBl. S. 467/183) in einem Falle, wo der Verkäufer in eigenem Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines anderen handelt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 307
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist;

    Vielmehr ist zu befürchten, dass sich Repressionen unmittelbar gegen minderjährige Kinder richten und/oder diese zum Druckmittel gegenüber ihren Eltern verobjektiviert werden (so auch - neben dem VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 - juris - VG Osnabrück, Urteil vom 13.01.2017 - 7 A 167/17 -, juris, Rn. 46; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2017 - A 4 K 5434/16 -, juris, Rn. 69; VG Oldenburg, Urteil vom 20.01.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass in Italien hinsichtlich der Sicherheit des Verfolgten in der Haft bzw. nach einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls eine Lebensgefahr durch Übergriffe von Mithäftlingen, Vollzugspersonal oder Dritten besteht, oder im Falle der Auslieferung gerade bezüglich des Verfolgten in Italien der Kernbereich der Verfahrensrechte verletzt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017, 2 BvR 424/17, Rn. 18, juris: Senat, Beschluss vom 04.08.2017, Ausl 301 AR 64/17, juris: rechtliches Gehör; KG, Beschluss vom 16.11.2017, (4) 151 AuslA 136/17 (167/17) Rn. 13, juris: Strafhöhe; OLG Dresden, Beschluss vom 21.11.2017, 2 (S) AR 42/17 Rn 34, juris: Rechtsstaatsprinzip), haben weder der Verfolgte noch die Rechtsbeistände vorgetragen noch sind solche Gefahren aus den Akten oder sonstigen Quellen ersichtlich.
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    a) Hierfür ist eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzuges für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 -, juris Rdnr. 5; ständ. Rspr., z.B. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 - und 2. Februar 2017 - 5 Ws 18-19/17 - jeweils m.w.N.).

    Welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit des Verurteilten, seinem Vorleben, den Umständen seiner Tat, dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seinem Verhalten im Vollzug, seinen Lebensverhältnissen und den Wirkungen ab, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind (ständ. Rspr., z.B. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2017 a.a.O., 2. Februar 2017, a.a.O., und 15. Januar 2015 - 5 Ws 5/15 -, jeweils m.w.N.).

  • EGMR, 11.04.2024 - 32837/20

    PALICCY AND OTHERS v. POLAND

    Warsaw Regional Court, 13/09/2017, case no. V S 167/17, PLN 2, 000.
  • VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer

    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, 9 B 405.89, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2018, 1 Bf 167/17.AZ; VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.2017, A 11 S 1144/17, juris Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2021 - 7 A 11654/20

    Nigeria: Dublin; Italien; Auf Divergenz gestützter Antrag zur Zulassung der

    Nach dem Urteil des Europäi­ schen Gerichtshofs vom 19. März 2019 (-167/17, J a w o - , juris, Rn. 90) sei das erforderlich, wenn die betreffenden Personen entsprechende Angaben gemacht hätten.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

    Tatsächliche ernstliche Anhaltspunkte dafür, dass in Ungarn hinsichtlich der Wahrung der Verteidigungsrechte des Verfolgten systemische Mängel bestehen oder im Falle der Auslieferung gerade bezüglich des Verfolgten in Ungarn der Kernbereich der insoweit gewährten Verfahrensrechte verletzt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017, 2 BvR 424/17, Rn. 18, juris: Senat, Beschluss vom 04.08.2017, Ausl 301 AR 64/17, juris: rechtliches Gehör; KG, Beschluss vom 16.11.2017, (4) 151 AuslA 136/17 (167/17) Rn. 13, juris: Strafhöhe; OLG Dresden, Beschluss vom 21.11.2017, 2 (S) AR 42/17 Rn 34, juris: Rechtsstaatsprinzip), hat der Rechtsbeistand weder vorgetragen noch sind solche Gefahren aus den Akten oder sonstigen Quellen ersichtlich.
  • VG Hamburg, 03.03.2022 - 16 A 5104/20

    Zu den aktuellen tatsächlichen Lebensverhältnissen für anerkannt

    Die hiergegen am 10. August 2016 erhobene - nicht begründete - Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 27. Februar 2017 (16 A 167/17) ab.
  • VG Hamburg, 14.04.2021 - 1 A 4960/19

    Afghanistan: Subsidiärer Schutz wegen Bedrohung durch Onkel und Taliban; fehlende

    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter An gabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, 9 B 405/89, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2018, 1 Bf 167/17.AZ; VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.2017, A 11 S 1144/17, juris Rn. 49).
  • VG Hamburg, 11.03.2021 - 1 A 756/18

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage in Afghanistan

    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, 9 B 405/89, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2018, 1 Bf 167/17.AZ; VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.2017, A 11 S 1144/17, juris Rn. 49).
  • VG Hamburg, 24.02.2021 - 1 A 9034/17

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung durch Taliban

  • KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21

    Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der

  • VG Hamburg, 12.07.2021 - 1 A 3155/18

    Verfolgung durch einen nichtstaatlichen Akteur

  • VG Göttingen, 04.12.2018 - 3 A 610/17

    Italien, Drittstaatenregelung, internationaler Schutz in EU-Staat, psychische

  • VG Hamburg, 10.06.2022 - 1 A 4820/18

    Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen (insbesondere zur

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