Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479, 16a D 07.1479 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verstöße gegen die Bestimmungen über die gleitende Arbeitszeit; Vorspiegelung eines Arbeitszeitguthabens von über 160 Stunden; grundsätzliche Gebotenheit der Entfernung aus dem Dienst in einem solchen Fall; ausnahmsweise Degradierung um zwei Stufen; besondere Belastung ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Verstöße gegen die Bestimmungen über die gleitende Arbeitszeit - Entfernung aus dem Dienst - ausnahmsweise Degradierung um zwei Stufen - Besondere Belastung eines schwerbehinderten Beamten durch den Dienst als schuldmindernder Umstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.71
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479
Ein solches Verhalten und der darin liegende Verstoß gegen eine beamtenrechtliche Kernpflicht werfen - schon für sich gesehen - ernstlich die Frage nach der weiteren Tragbarkeit des Beamten für den Dienstherrn auf (BayVGH vom 11.7.2007 Az. 16 a D 06.71, RdNr. 51 AU).Denn darin liegt eine grobe Verletzung des beträchtlichen Vertrauens, das der Dienstherr mit der Einrichtung der gleitenden Arbeitszeit seinen Beschäftigten entgegenbringt (BayVGH vom 11.7.2007, a.a.O.).
- BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479
Rn. 64 6. Von den Vorwürfen, die unter den Nummern 3 und 7 der Anschuldigungsschrift gegen den Beamten erhoben werden, muss er in entsprechender Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Maxime auch im Disziplinarverfahren zuletzt BVerwG vom 18.11.2008 NVwZ 2009, 399/402; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 16 b D 07.1213, RdNr. 38 AU) freigestellt werden. - BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479
Vor dem Hintergrund der Aussage dieses Zeugen in Verbindung mit den Indizien, die außerdem gegen die Richtigkeit der von der Einleitungsbehörde angestellten Schlussfolgerung sprechen, kann jedoch nicht mehr davon ausgegangen werden, für die Stichhaltigkeit dieser Anschuldigungspunkte spreche ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können (vgl. zu diesem im Disziplinarrecht in gleicher Weise wie im Strafprozessrecht zu fordernden Maß an Gewissheit z.B. BGH vom 10.7.1980 NJW 1980, 2423/2424). - BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98
Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479
Verweigert ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum oder wiederholt - auch für kürzere Zeitspannen -, so ergibt sich die Notwendigkeit, das Beamtenverhältnis einseitig zu lösen, regelmäßig schon aus der Gesamtdauer der Dienstverweigerung selbst sowie aus dem Umstand, dass das Erfordernis der Dienstleistung - und damit die Bedeutung ihrer Unterlassung - für jedermann leicht zu erkennen ist (BVerwG vom 31.8.1999 BVerwGE 111, 1/4). - VGH Bayern, 28.01.2009 - 16b D 07.1213
Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter; unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1479
Rn. 64 6. Von den Vorwürfen, die unter den Nummern 3 und 7 der Anschuldigungsschrift gegen den Beamten erhoben werden, muss er in entsprechender Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Maxime auch im Disziplinarverfahren zuletzt BVerwG vom 18.11.2008 NVwZ 2009, 399/402; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 16 b D 07.1213, RdNr. 38 AU) freigestellt werden.
- VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182
Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung wegen schwerer …
Rn. 34 3.2 Der Beklagte hat durch die unzutreffende Buchung von Frau A als anwesend vorsätzlich gegen die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG a.F., § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG n.F.) und zur Befolgung dienstlicher Weisungen und allgemeiner Richtlinien in Form der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit vom 12. Oktober 2005 (§ 55 Satz 2 BBG a.F., § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG n.F.) verstoßen (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 95).Hinzu kommt, dass der Beklagte daneben mit seiner Beihilfe zum Arbeitszeitbetrug durch Frau A aus eigennützigen Gründen einen weiteren schweren Vertrauensbruch mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht begangen hat (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 89).
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der …
Einen Arbeitszeitbetrug begeht ein Beamter u. a., wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben über den Rechtsgrund seiner erlaubten Abwesenheit vom Dienst eine höhere Arbeitszeit vortäuscht und auf diese Weise einen ungerechtfertigten Anspruch auf zusätzliche bezahlte Freizeit (Urlaub) vorspiegelt, als ihm rechtlich zusteht (zur Frage einer Dienstpflichtverletzung durch Arbeitszeitbetrug vgl. BayVGH, U. v. 25.03.2009 - 16a D 07.1479 -, Juris). - VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892
Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware, …
Mit dem Arbeitszeitbetrug hat der Beklagte das Vertrauen des Dienstherrn in schwerem Maße erschüttert, das gerade darin liegt, dass dieser seinen Beschäftigten mit der Einrichtung der gleitenden Arbeitszeit einen weiten Freiraum und große Flexibilität einräumt (BayVGH, U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 95).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 11 B 10431/13
Disziplinarrecht; Manipulierung eines Zeiterfassungsgerätes
Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund wiederholt und beharrlich nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, grundsätzlich nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendig ist (vgl. BVerwGE 111, 1 [4]; BayVGH, Urt. v. 25. März 2009 - 16a D 07.1479 - Weiß, a.a.O., J 610 Rn. 6). - VG Berlin, 05.02.2021 - 80 L 40.20
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitszeitbetrug
Rn. 15 Ein Arbeitszeitbetrug durch unwahre Angaben im Zeiterfassungsbogen wie vorliegend wiegt dann außerordentlich schwer, wenn sich das Fehlverhalten über geraume Zeit hinweg erstreckt und die dem Dienstherrn vorenthaltene Arbeitszeit eine beträchtliche Größenordnung erreicht (vgl. VGH München, Urteil vom 25. März 2009 - 16a D 07.1479 - juris Rn. 95). - VG München, 11.12.2024 - M 5 K 22.2283
Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Arbeitszeiterfassung, …
Rn. 39 Stattdessen spricht die Aktenlage dafür, dass der Kläger die beanstandeten Fehlbuchungen der Arbeitszeit (sogar) bewusst getätigt hat, um eine höhere Arbeitszeit vorzutäuschen und damit einen ungerechtfertigten Anspruch auf zusätzlich bezahlte Freizeit (Urlaub) vorzuspiegeln, als der, der ihm rechtlich zusteht (sog. Arbeitszeitbetrug, vgl. BayVGH, U. v. 25.03.2009 - 16a D 07.1479 - juris).
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