Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verstöße gegen das BtMG (u.a. Verbrauchsüberlassung von Haschisch an Personen unter 18 Jahren) Lehrer; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Rn. 57 Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Das Bemessenskriterium "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Rn. 47 Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beklagten kein materiell-rechtlich günstiges Recht ergibt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. 16a D 09.2858 ).Rn. 49 Der Beklagte hat das Dienstvergehen außerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten nicht in sein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ).
Maßgebend hierfür ist die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung im besonderen Maße, die sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen muss (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ).
Der Dienstbezug ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; Beschluss vom 21.12.2010, Az. 2 B 29/10 ).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Rn. 54 Im Übrigen folgt aus dem Strafrahmen der verletzten Strafvorschriften (§ 29a Abs. 1, Abs. 2, § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz) von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 13/10 ).Kommt ein Dienstbezug hinzu, so kann der Orientierungsrahmen bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr ebenfalls die Zurückstufung, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sein (BVerwG Urteile vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil vom 21.12.2010, Az. 2 B 29/10 ).
Rn. 70 Eine überwundene, negative Lebensphase, die eine günstige Zukunftsprognose erlauben würde, liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 13/10 und Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 jeweils ).
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Rn. 57 Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
Das Bemessenskriterium "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) im Tatzeitraum ist der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ) aufgrund entsprechender Indizien nachgekommen.Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt ist (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, 2 C 9/06 ).
Rn. 70 Eine überwundene, negative Lebensphase, die eine günstige Zukunftsprognose erlauben würde, liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 13/10 und Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 jeweils ).
- BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Der Dienstbezug ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ; Beschluss vom 21.12.2010, Az. 2 B 29/10 ).Kommt ein Dienstbezug hinzu, so kann der Orientierungsrahmen bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr ebenfalls die Zurückstufung, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sein (…BVerwG Urteile vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil vom 21.12.2010, Az. 2 B 29/10 ).
- BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09
Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Demgegenüber sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 A 5/09 ). - BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07
Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, Az. 2 C 43/07 ). - BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08
Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Rn. 68 Bei der Bewertung der Schwere der Tat ist die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten heranzuziehen und zu prüfen, ob noch die schärfste Disziplinarmaßnahme geboten ist, wobei die Höchstmaßnahme nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG vom 27.10.2008, Az. 2 B 48/08; vom 25.03.2010, Az. 2 C 83/08, jeweils ). - BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 09.465
Rn. 71 Es handelte sich auch nicht um persönlichkeitsfremde Augenblickstaten in einer plötzlich entstandenen Versuchungssituation (BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 Az. 1 D 12/97 ). - BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99
Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und …
- BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95
Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von …
- VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692
Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in …
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500 …
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 16a D 15.1110
Teilweise erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund rezidivierender …
Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Anreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegen zu setzen vermochte (vgl. BayVGH, U.v.17.11.2011 -16a D 09.465 - juris Rn. 64).Rn. 67 Diese Einschätzung hat zur Folge, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt (…vgl. BVerwG, U.v. 27.10.2008 - 2 B 48/08 - juris Rn. 7;… U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 68).
- VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.1777
Zurückstufung in das Eingangsamt wegen Beihilfebetrug und Urkundenfälschung
Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Anreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegen zu setzen vermochte (vgl. BayVGH, U.v.17.11.2011 - 16a D 09.465 - juris Rn. 64).Dies hat zur Folge, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung die Verhängung der Höchstmaßnahme nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommt (…vgl. BVerwG, U.v. 27.10.2008 - 2 B 48/08 - juris Rn. 7;… U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 68).
- VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen …
Sie haben zur Beantwortung dieser Fragestellung auf der Grundlage ihrer im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung aus einem umfassend aufgeklärten Sachverhalt zu bildenden Überzeugung eine Prognose abzugeben, ob der Beamte mit disziplinarrechtlichen, das heißt erzieherischen Maßnahmen noch erreichbar ist (Bay.VGH Urteil v. 17.11.2011, 16a D 09.465; juris).
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