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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71322
VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534 (https://dejure.org/2010,71322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2010 - 16a D 09.534 (https://dejure.org/2010,71322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2010 - 16a D 09.534 (https://dejure.org/2010,71322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen;Milderungsgrund der uneigennützigen Verwendung der Geldbeträge, die gemeinnützigen Zwecken zugeführt wurden, was dem Zuwender bekannt war;Mildernd zu berücksichtigen, dass im Rahmen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (BVerwGE 124, 252/256 ff.) vom 3. Mai 2007 (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3, vom 25.10.2007 NVwZ-RR 2008, 335 und vom 29.5.2008 Az. 2 C 59.07 ) näher bestimmt.

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, der Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjekte Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 13).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 14).

    Rn. 62 Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 15).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung ist danach die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 16).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 18).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehrens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 20).

    Dieser Gesichtspunkt ist zu berücksichtigen, da er als entlastender Umstand schon dann beachtlich ist, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für sein Vorliegen gegeben sind und weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O. RdNr. 17).

  • BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 140.87

    Beamtenrecht - Verbotene Geschenkannahme - Entgegennahme von Bargeld - …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Sie führt grundsätzlich zur Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme (ständige Rechtsprechung z.B. BayVGH vom 26.5.1992 Az. 16 D 91.2632; BVerwG vom 21.9.1988 BVerwGE 86, 74; BVerwG vom 27.11.1996 BVerwGE 113, 32).

    Er erweckt hierdurch zugleich den Verdacht, für Amtshandlungen allgemein käuflich zu sein und sich bei seinen Dienstgeschäften nicht an sachlichen Erwägungen zu orientieren, sondern sich auch von der Rücksicht auf den ihm zugesagten gewährten und geforderten Vorteil leiten zu lassen (BVerwG v. 21.9.1988 a.a.O.).

    Rn. 69 Ein Milderungsgrund ist ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wenn der Beamte die Geldbeträge nicht eigennützig verwendete, sondern in vollem Umfang gemeinnützigen Zwecken zugeführt hat und dies auch dem Zuwender bekannt war (vgl. BVerwG vom 21.9.1988 a.a.O., vom 1.9.1998 Az. 1 D 63/97 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 7).

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Erschwernisgründe können zum Beispiel aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Erkenntnisse sowie daraus ergehen, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischem Eigengewicht z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (vgl. BVerwG vom 10.9.2010 Az. 2 B 97.09).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Sie führt grundsätzlich zur Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme (ständige Rechtsprechung z.B. BayVGH vom 26.5.1992 Az. 16 D 91.2632; BVerwG vom 21.9.1988 BVerwGE 86, 74; BVerwG vom 27.11.1996 BVerwGE 113, 32).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG Beschluss vom 15.4.2009 Az. 2 B 1/09 ).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08

    Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Da der Versuch disziplinarrechtlich wie eine vollendete Tat zu werten ist (BVerwG v. 11.3.2008 Az. 2 B 8/08 ), kommt es nicht mehr darauf an, dass nachträglich die Abwesenheit durch Genehmigung eines Urlaubstages legalisiert wurde.
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 63.97

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen der Annahme baren Geldes für …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Rn. 69 Ein Milderungsgrund ist ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wenn der Beamte die Geldbeträge nicht eigennützig verwendete, sondern in vollem Umfang gemeinnützigen Zwecken zugeführt hat und dies auch dem Zuwender bekannt war (vgl. BVerwG vom 21.9.1988 a.a.O., vom 1.9.1998 Az. 1 D 63/97 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Jedoch liegt der angerichtete Schaden noch nicht in einem Bereich, der für sich betrachtet die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwernisgründe gerechtfertigt erscheinen lassen würde (BVerwG Beschluss vom 24.2.2005 Az. 1 D 1.05).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (BVerwGE 124, 252/256 ff.) vom 3. Mai 2007 (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3, vom 25.10.2007 NVwZ-RR 2008, 335 und vom 29.5.2008 Az. 2 C 59.07 ) näher bestimmt.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
    Maßgeblich hierfür ist die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung in besonderem Maße, die sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionalen Sinne (Dienstposten, d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten) oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen muss (BVerwG, vom 19.8.2010, Az. 2 C 5/10 ).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …

  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall, …

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 …

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652

    Disziplinarsachen nach Landesrecht

  • VGH Bayern, 07.09.2005 - 16b D 04.3286
  • VGH Bayern, 18.05.2005 - 16b D 03.3399

    Disziplinarstrafe eines Beamten im Falle des Zugriffs auf Gelder des Arbeitgebers …

  • VGH Bayern, 29.10.2025 - 16a D 24.928

    Disziplinarrecht, Polizeivollzugsbeamter, Aberkennung des Ruhegehalts, …

    Sie führt grundsätzlich zur Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme (BayVGH, U.v. 6.4.2010 - 16a D 09.534 - juris Rn. 68;… U.v. 25.3.2009 - 16a D 07.1652 - juris Rn. 51; U.v. 28.11.1984 - 16 B 84 A.2488 - juris Ls.).
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