Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bestechung einer Kollegin (erfolglos); Strafurteil: minderschwerer Fall;Körperverletzung im Amt; Strafurteil: minderschwerer Fall; Betroffener ein 14-jähriger Polizeivollzugsbeamter; Weisungsverstoß; Sicherstellungsverzeichnis; Verwahrbuch; Innerdienstlich; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Degradierung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen einer Bestechung und einer Körperverletzung im Amt; Beeinflussung der Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Milderung durch das Persönlichkeitsbild des Beamten; Disziplinarrechtliche Beurteilung der Bestechung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Degradierung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen einer Bestechung und einer Körperverletzung im Amt; Beeinflussung der Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Milderung durch das Persönlichkeitsbild des Beamten; Disziplinarrechtliche Beurteilung der Bestechung ...
Verfahrensgang
- VG München, 19.01.2007 - M 19 D 06.3948
- VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt (das Bayerische Disziplinargesetz stellt den Vorrang des Zumessungsgesichtspunkts "Schwere des Dienstvergehens" nicht so deutlich heraus, wie das in § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG geschieht, verpflichtet den Rechtsanwender andererseits aber ausdrücklich zur Berücksichtigung des bisherigen dienstlichen Verhaltens des Beamten), können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. 16a D 07.2355 ).Rn. 83 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O).
Rn. 85 Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG…, Urteil vom 29.5.2008, a.a.O, RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O.).
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG…, Urteil vom 29.5.2008, a.a.O., RdNr. 16; vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 81 1. Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u. a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (BVerwGE 124, 252/258 ff.), vom 3. Mai 2007 (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3), vom 25. Oktober 2007 (NVwZ-RR 2008, 335) und vom 29. Mai 2008 (Az. 2 C 59.07, ) näher bestimmt.Rn. 83 Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH…, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O).
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
In schwerwiegenden Fällen, vor allem bei Übergriffen auf sich in (polizeilichem) Gewahrsam befindenden Personen ist angesichts der Tatsache, dass aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine staatliche Schutzpflicht abzuleiten ist, die körperliche Integrität jeder Person in staatlichem Gewahrsam zu wahren und zu schützen (BVerfG vom 19.2.2008 Az. 1 BvR 1807/07), im Regelfall die Dienstentfernung erforderlich.
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 91 a) Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.02.05, Az. 1 D 1/04 ). - VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 108 Nach der Rechtsprechung des VGH Mannheim (Entscheidungen vom 10.11.2006, Az. DL 16 S 22/06; vom 4.11.2008, Az. DL 16 S 616/08, jeweils ) ist in Fällen, in denen ein Polizeibeamter eine Körperverletzung im Amt an einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person begeht, die Entfernung aus dem Dienst die typischerweise in Betracht kommende Disziplinarmaßnahme, es sei denn, dem Übergriff ging eine schwere Provokation oder ein Angriff voraus. - BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d. …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG Beschluss vom 15.4.2009 Az. 2 B 1/09 ). - BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Nur bei der Beteiligung Außenstehender setze sich ein Beamter dem disziplinar schwerwiegenden Verdacht aus, er sei für Amtshandlungen allgemein käuflich (BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1996, Az. 1 D 76/95, ZBR 1997, 48). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2006 - DL 16 S 22/06
Körperverletzung im Amt an einem Untersuchungsgefangenen durch Beamten im …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 108 Nach der Rechtsprechung des VGH Mannheim (Entscheidungen vom 10.11.2006, Az. DL 16 S 22/06; vom 4.11.2008, Az. DL 16 S 616/08, jeweils ) ist in Fällen, in denen ein Polizeibeamter eine Körperverletzung im Amt an einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person begeht, die Entfernung aus dem Dienst die typischerweise in Betracht kommende Disziplinarmaßnahme, es sei denn, dem Übergriff ging eine schwere Provokation oder ein Angriff voraus. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 6d A 255/98
Polizeibeamter; Disziplinarmaßnahme; Körperverletzung im Amt
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 109 Das OVG Münster (Entscheidung vom 10.3.1999, Az. 6d A 255/98.O, DÖD 2000, 39) hat gegenüber einem Polizeivollzugsbeamten die Entfernung aus dem Dienst verhängt, der unangegriffen und unprovoziert sein Opfer mit einem Schlagstockhagel überfallen und erheblich verletzt hatte. - VGH Bayern, 05.03.2008 - 16a D 07.1368
Disziplinarrecht; Polizeiobermeister; Körperverletzung im Amt und gefährliche …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 16a D 09.828
Rn. 110 Auch der erkennende Senat hat gegen einen Polizeivollzugsbeamten, der den Geschädigten - der den Beamten zuvor schmerzhaft verletzt hatte - in einer Zelle des Polizeidienstgebäudes auf eine Pritsche gestoßen und auf ihn mit einem stabilen Schlagstock aus Hartgummi achtmal eingeschlagen hatte, so dass dieser eine Riss-Quetsch-Wunde am Kopf, die genäht werden musste, und zahlreiche Hämatome am ganzen Körper erlitt, auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst erkannt (Entscheidung vom 5.3.2008, Az. 16a D 07.1368). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - 22d A 2044/01
Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit ; Verhängung einer …
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07
Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …
- VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161
Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer …
- VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen …
Rn. 45 Werden diese oftmals aus der konkreten Situation des Inhaftierten bedingten Provokationen mit erheblicher Härte und Brutalität und einer maßlosen Überreaktion des Beamten (z. B: Faustschlag ins Gesicht {VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2006, DL 16 S 22/06; juris} Handkantenschlag ins Gesicht {VGH Baden-Württemberg, U. v. 04.11.2008, DL 16 S 616/08; juris}; Schlagstockhagel OVG NRW, U. v. 10.03.1999, 6d A 255/98.O; juris}; achtmal mit Hartgummischlagstock zuschlagen {Bayr. VGH, U. v. 12.10.2011, 16a D 09.828; juris}), woraufhin der Gefangene erhebliche gesundheitliche Schäden davonträgt (Bewusstlosigkeit, Halswirbelsäulendistorsion, Monokelhämatom mit zugeschwollenem Auge {VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2006, DL 16 S 22/06; juris}; Offene Unterkieferfraktur, Extraktion mehrerer Zähne {VGH Baden-Württemberg, U. v. 04.11.2008, DL 16 S 616/08; juris}; Riss-Quetsch-Wunde am Kopf mit zahlreichen Hämatomen am ganzen Körper {Bayr. VGH, U. v. 12.10.2011, 16a D 09.828; juris}), beantwortet, sind Milderungsgründe nicht angebracht.In schwerwiegenden Fällen, vor allem bei Übergriffen auf sich in (polizeilichem) Gewahrsam befindlichen Personen ist angesichts der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden staatlichen Schutzpflicht der körperlichen Integrität diesen Personen gegenüber im Regelfall die Dienstentfernung erforderlich (vgl. Bayr. VGH, U. v. 12.10.2011, 16a D 09.828; juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12
Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"
Da die Parteien Zuständigkeiten und Pflichtenlage wesentlich gleich der für deutsche Polizisten dargestellt haben, gilt auch insofern, dass ein Vollzugsbeamter, der in Ausübung seines Dienstes eine vorsätzliche Körperverletzung begeht, ohne dass ein Fall der Notwehr oder Putativnotwehr vorliegt, in grober Weise gegen den polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr handelt und eine elementare Pflichtverletzung begeht (vgl. Bay VGH 12.10.2011 - 16a D 09.828 - zu IV 1a bb [1] der Gründe, juris).
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