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| VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158 |
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- VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127
Disziplinarrecht
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Rn. 35 Insoweit reicht die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte oder dass man dieses anders als das Strafgericht beurteilen könnte, für einen Lösungsbeschluss nicht aus (…BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 30; U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 103).Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass der Beklagte nicht nur ein Geständnis im Sinn der Anklage abgelegt hat, sondern auch das Strafurteil rechtskräftig werden ließ und zudem keine Anstrengungen hinsichtlich eines etwaigen Wiederaufnahmeverfahrens unternommen hat (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).
- VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439
Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Die Höchstmaßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Ruhestandsbeamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Dienstpflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 9.4.2014 - 16a D 12.1439 - juris Rn. 106 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (stRspr; BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60/14 - ZBR 2015, 34 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10
Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Es müssen vielmehr tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des Art. 55 Hs. 2 BayDG ergeben kann (BVerwG, B.v. 26.8.2010 - 2 B 43/10 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624
Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint); …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Darüber hinaus kommt eine Lösung in Betracht, wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (…BVerwG, B.v. 15.5.2013 - 2 B 20/12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.3.2013 - 16a D 11.624 - juris Rn. 38). - VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Rn. 35 Insoweit reicht die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte oder dass man dieses anders als das Strafgericht beurteilen könnte, für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 30;… U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 103). - BVerwG, 23.11.2009 - 2 B 87.08
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten bei Verletzung von Verhaltenspflichten; …
- VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (…BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90). - VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904
Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Hierzu gehören nicht nur die äußeren Aspekte des Tathergangs, sondern auch die Elemente des inneren Tatbestandes wie etwa Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht (BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1904 - juris Rn. 56). - VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158
Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41;… U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90).
- VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529
Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens
Im Übrigen ist die Beklagte ggf. auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verweisen (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 68 f.). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 4 S 881/19
Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Unparteilichkeit eines Ruhestandsbeamten …
Bei Durchführung der Nebentätigkeit durch die Antragstellerin entstünde der ansehensbeeinträchtigende Eindruck, dass zum einen der Nebentätigkeit ein höherer Stellenwert beigemessen werde als dem Dienst als Beamter bzw. der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, zum anderen der Dienstherr dies tatenlos hinnehme (unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 01.06.1999 - 1 D 49.97 - Juris Rn. 58; BayVGH, Urteil vom 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, Juris Rn. 58; siehe auch VG Düsseldorf…, Urteil vom 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, Juris Rn. 29 ff.).Denn diese Ausführungen betreffen die Frage, wie die Ausübung einer pflichtwidrig nicht angezeigten Tätigkeit, die wegen der Beeinträchtigung der Integrität der Verwaltung und des Vertrauens in diese im Falle der ordnungsgemäßen Anzeige zudem hätte untersagt werden müssen, disziplinarrechtlich zu würdigen ist (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, Juris Rn. 58).
Zum anderen wird die Integrität der öffentlichen Verwaltung und das Vertrauen geschützt, indem der Gefahr, dass sich der Beamte bei seiner Amtsführung durch spätere "Karriereerwartungen" beeinflussen lässt (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, Juris Rn. 47), begegnet wird.
- VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 12b D 20.01557
Untreue in 163 Fällen, Oberpfleger in einem Pflegeheim, Keine Lösung von den …
Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafrechtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 30).Hierzu gehören nicht nur die äußeren Aspekte des Tathergangs, sondern auch die Elemente des inneren Tatbestands wie etwa Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 31).
Eine Lösung ist ferner angezeigt, wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 33).
Wenn das Strafgericht auf der Grundlage der strafprozessualen Verständigung von dem zugestandenen Sachverhalt ausgeht, kann der Beklagte nicht eine neue Tatsachenprüfung im disziplinarrechtlichen Verfahren erreichen (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 36).
Rn. 58 Eine unverschuldete ausweglose wirtschaftliche Notlage kann nur dann zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 62).
- VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
Nebentätigkeit eines dienstunfähigen Ruhestandbeamten - juristische Tätigkeit …
Vielmehr stehen nach Sinn und Zweck bei dienstunfähigen Ruhestandsbeamten der Nebentätigkeit dienstliche Interessen insbesondere auch dann entgegen, wenn der Beamte seine vollständige oder teilweise Arbeitskraft nicht wieder seinem ihn alimentierenden Dienstherrn zur Verfügung stellt, sondern anderweitig einsetzt (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58;… VG Köln, Beschluss v. 06.11.2015 - 19 L 2476/15 -, juris Rn. 9;… VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 31 ff.).Bei Durchführung der Nebentätigkeit durch die Antragstellerin entstünde damit der ansehensbeeinträchtigende Eindruck, dass zum einen der Nebentätigkeit ein höherer Stellenwert beigemessen wird als dem Dienst als Beamter bzw. der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, zum anderen der Dienstherr dies tatenlos hinnimmt (…vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 58; Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58;… siehe auch VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 29 ff.).
- VGH Bayern, 26.03.2025 - 16a D 20.6
Aberkennung des Ruhegehalts wegen reichsbürgertypischen Verhaltens
Rn. 60 Eine - wie hier - erst nach Eintritt in den Ruhestand gezeigte verfassungsfeindliche Betätigung eines Ruhestandsbeamten wird vom Beamtenstatusgesetz als fiktives Dienstvergehen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG: "gilt") behandelt, weil ein (inner- oder außer-)dienstliches Verhalten im Ruhestand in Ermangelung einer fortbestehenden Dienstleistungspflicht nicht denkbar ist (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 37).Der Eintritt in den Ruhestand ist kein Grund, unabhängig davon, ob er in einem sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren steht, die Dienstvergehen anders zu beurteilen (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 - juris Rn. 51).
- VG Regensburg, 29.06.2020 - RO 10A DK 19.2
Aberkennung des Ruhegehalts bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue
Im Übrigen ist die Beklagte ggf. auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verweisen (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 68 f.). - VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 13b D 19.00958
Beamter als Reichsbürger - Kürzung des Ruhegehalts wegen Dienstvergehens
Der Grund für diesen graduellen Unterschied liege vielmehr darin begründet, dass ein Ruhestandsbeamter kein Amt mehr inne habe bzw. keine Dienstleistungspflicht mehr habe, das bzw. die Bezugspunkt einer Dienstpflichtverletzung sein könnte (…vgl. Beck OK Beamtenrecht Bayern/Eck, BayBG, Art. 77 Rn. 4; BayVGH U.v. 20.05.2015 - Az. 16 a D 14.1158 - juris Rn. 37).
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