Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 12b D 12.1465
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Rn. 50 Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH U. v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355 - juris; U. v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974;… U. v. 21.1.2015 - 16a D 13.1904, Rn. 82, 83 - jeweils in juris).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 14).
Rn. 54 Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 15).
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 20).
Auf Feststellungen, die für diese Frage Bedeutung haben, erstreckt sich die Bindungswirkung eines Strafurteils nicht (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris. m. w. N.).
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Ein Beamter, der eine ihm dienstlich anvertraute Fundsache unterschlägt, die zudem auch als Beweismittel im Rahmen der Aufklärung einer Straftat in Frage kommt, versagt im Kernbereich seiner Dienstpflichten und zerstört in der Regel das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 12).Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem Zugriffsdelikt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur indiziert, wenn der Wert des unterschlagenen Gegenstands die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigt (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; B. v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - jeweils in juris), wobei die Schwelle hierfür bei 50,- Euro (…BVerwG, U. v. 23.2.2012 a. a. O.; BVerwG, B. v. 22.9.2006 - 2 B 52.06), bei einmaligem Fehlverhalten bei 200,- Euro anzusetzen ist (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11. - juris).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem Zugriffsdelikt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur indiziert, wenn der Wert des unterschlagenen Gegenstands die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigt (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; B. v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - jeweils in juris), wobei die Schwelle hierfür bei 50,- Euro (BVerwG, U. v. 23.2.2012 a. a. O.; BVerwG, B. v. 22.9.2006 - 2 B 52.06), bei einmaligem Fehlverhalten bei 200,- Euro anzusetzen ist (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11. - juris).Weitere Milderungsgründe, die zugunsten des Beklagten berücksichtigt werden könnten und die über den Kreis der so genannten "anerkannten Milderungsgründe" hinausgehen (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 6/14 - juris Rn. 36), sind nicht ersichtlich.
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastender und entlastender Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 18).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Es kommt also nicht darauf an, ob ein Beamter dienstliche Gelder oder Güter z. B. durch Betrug, Diebstahl, Untreue oder Unterschlagung erlangt hat (BVerwG, U. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02; U. v. 23.2.2012 - 2 B 143/11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - jeweils in juris).Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem Zugriffsdelikt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur indiziert, wenn der Wert des unterschlagenen Gegenstands die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigt (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; B. v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - jeweils in juris), wobei die Schwelle hierfür bei 50,- Euro (…BVerwG, U. v. 23.2.2012 a. a. O.; BVerwG, B. v. 22.9.2006 - 2 B 52.06), bei einmaligem Fehlverhalten bei 200,- Euro anzusetzen ist (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11. - juris).
- BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20; B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris). - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Angesichts dessen wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten und diesen gleichgestellten Delikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 30/05 - juris Rn. 36). - BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Eine entsprechende persönlichkeitsfremde Gelegenheitstat liegt vor, wenn der Beamte spontan, ohne hinreichende Überlegung, gleichsam kurzschlussartig eine Kassenverfehlung begeht, weil er unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in eine Versuchungssituation geraten ist (BVerwG, U. v. 11.6.2002 - 1 D 31/01 - juris Rn. 19;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand Oktober 2007, MatR II/Rn. 324 c). - BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14
Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Rn. 67 Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Fähigkeit des Beamten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer seelischen Störung im Sinne von § 20 StGB erheblich gemindert war, so muss das Verwaltungsgericht die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären (BVerwG, Beschluss vom 28.1.2015 - 2 B 15.14 - juris Rn. 18). - BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13
Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem Zugriffsdelikt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur indiziert, wenn der Wert des unterschlagenen Gegenstands die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigt (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10; B. v. 26.3.2014 - 2 B 100/13 - jeweils in juris), wobei die Schwelle hierfür bei 50,- Euro (…BVerwG, U. v. 23.2.2012 a. a. O.; BVerwG, B. v. 22.9.2006 - 2 B 52.06), bei einmaligem Fehlverhalten bei 200,- Euro anzusetzen ist (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11. - juris). - BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02
Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; …
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
- BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06
Überprüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Berücksichtigung der individuellen …
- VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127
Disziplinarrecht
- BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99
Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe; …
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt; …
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Aberkennung des Ruhegehalt
- BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98
- VGH Bayern, 27.10.2010 - 16a D 09.2470
Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz; Unterschlagung dienstlich …
- BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 19.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
- BVerwG, 21.07.1977 - 1 D 90.76
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich …
- BVerwG, 13.10.1978 - 1 D 67.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974
Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung; …
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904
Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, …
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540
Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat
Angesichts dessen wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten und diesen gleichgestellten Delikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (…BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 20.4.2016 - 16a D 14.938 - juris Rn. 66).Rn. 88 Davon ausgehend, dass die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation begründen müssen, die über das hinausgeht, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72), hat der Senat bereits erhebliche Zweifel, dass sich die Beklagte auf das Vorliegen einer solchen Phase berufen kann.
Selbst wenn vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Zugriffsdelikten (…BVerwG, U. v. 10.12.2015 a. a. O.) nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, ist vorliegend - zumindest aufgrund der Verletzung im Kernbereich der dienstlichen Pflichten - davon auszugehen, dass nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein können (…BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
- VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern
Angesichts dessen wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten und diesen gleichgestellten Delikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (…BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 20.4.2016 - 16a D 14.938 - juris Rn. 66).Rn. 67 Davon ausgehend, dass die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation begründen müssen, die über das hinausgeht, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72), hat der Senat bereits erhebliche Zweifel, dass sich der Beklagte auf das Vorliegen einer solchen Phase berufen kann.
Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (…BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
- VG München, 30.01.2018 - M 13L DK 16.5723
Keine Indizwirkung des Strafbefehls Beis Disziplinarkalgen
Voraussetzung hierfür wäre, dass eine spontane, ohne hinreichende Überlegung quasi kurzschlussartige Handlung vorliegt, weil der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in eine Versuchungssituation geraten ist (BayVGH, U.v. 20.04.2016 - 16a D 14.938 - juris Rn. 70).
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