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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6202
VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092 (https://dejure.org/2017,6202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2017 - 16a D 16.2092 (https://dejure.org/2017,6202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 16a D 16.2092 (https://dejure.org/2017,6202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstufung um zwei Stufen in das Eingangsamt eines Polizeimeisters wegen eines Dienstvergehens; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstufung um zwei Stufen in das Eingangsamt eines Polizeimeisters wegen eines Dienstvergehens; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages - …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092
    Rn. 8 2.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht eine Obliegenheit zur Rückfrage nicht generell, sondern außerhalb des Asylverfahrens nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlass zur Sorge haben musste, seine Mitteilung sei verloren gegangen oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt war (vgl. BVerwG vom 23.11.1982 - 9 C 167/82 - juris Rn.8;… B.v. 19.10.2004 - 5 C 16/04 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.03.1984 - 9 B 15204.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widereinsetzung - Asylstreiverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092
    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruht die Versäumung einer Rechtsmittelfrist dann nicht auf Hinderungsgründen im Sinne von § 60 VwGO, wenn ein Rechtsanwalt bei Ausbleiben einer Antwort seines Mandanten von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abgesehen hat, obwohl er nach der ihm erteilten Prozessvollmacht auch ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten zu allen einen späteren Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen ermächtigt war (BVerwG v. 8.3.1984 - 9 B 15204/82 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 18.5.2011 - 10 ZB 10.1957 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 10 ZB 10.1957

    Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092
    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruht die Versäumung einer Rechtsmittelfrist dann nicht auf Hinderungsgründen im Sinne von § 60 VwGO, wenn ein Rechtsanwalt bei Ausbleiben einer Antwort seines Mandanten von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abgesehen hat, obwohl er nach der ihm erteilten Prozessvollmacht auch ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten zu allen einen späteren Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen ermächtigt war (…BVerwG v. 8.3.1984 - 9 B 15204/82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.5.2011 - 10 ZB 10.1957 - juris Rn. 3).
  • BFH, 29.04.2025 - VI R 2/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer …

    Nach dieser Rechtsprechung zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags per E-Mail darf ein Rechtsanwalt nicht allein wegen der Absendung einer E-Mail auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen, sondern muss vielmehr durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen, dass die Nachricht vom Empfänger auch zur Kenntnis genommen wurde (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2013 - I ZR 64/13, Rz 11 und vom 18.11.2021 - I ZR 125/21, Rz 14; Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.02.2017 - 16a D 16.2092, unter II.2.1 und vom 23.05.2024 - 6 ZB 24.730, Bayerische Verwaltungsblätter 2024, 645, unter 2.a; offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2019 - 2 B 64.18).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 20 NE 20.2270

    Erfolgloser Eilantrag gegen Einreise-Quarantäneverordnung; Gehörsrüge

    Dabei ist eine Vorbereitung durch konkrete Maßnahmen geboten, wenn der Rechtsanwalt einen konkreten Anlass vorhersehen kann (…vgl. BGH, B.v. 2.6.2016 - III ZB 2/16 - NJW-RR 2016, 1022 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 16a D 16.2092 - juris Rn. 8 zu § 60 Abs. 1 VwGO betreffend die Obliegenheit zur Rückfrage des Eingangs von Schriftverkehr).
  • VG Freiburg, 18.06.2026 - 4 K 3094/23
    Ein Rechtsanwalt etwa - an den indes besonders hohe Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen sind - verletzt seine Sorgfaltspflichten, wenn er eine E-Mail, die wesentliche Informationen für die Entscheidung erhält, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden solle, ohne Lesebestätigung versendet, um sicherzustellen, dass die E-Mail den Empfänger auch tatsächlich erreicht (…vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.05.2024 - 6 ZB 24.730 - juris Rn. 10 und vom 20.02.2017 - 16a D 16.2092 - juris Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 18.11.2021 - I ZR 125/21 - juris Rn. 14 …und vom 17.07.2013 - I ZR 64/13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.07.2018 - 16b D 18.1459

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - keine Rückfrage nach elektronischer …

    Der erfolglose telefonische Kontaktaufnahmeversuch zum Beklagten am Tag des Fristablaufs lässt die Kausalität des Organisationsverschuldens nicht entfallen (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 16a D 16.2092 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.05.2024 - 6 ZB 24.730

    E-Mail als anwaltliches Kommunikationsmittel

    Da bei der Übersendung einer E-Mail immer die Gefahr besteht, dass diese den Empfänger - etwa wegen einer technischen Störung, eines Spam-Filters oder eines Bedienfehlers - nicht erreicht, hat der Versender zumindest über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms eine Lesebestätigung anzufordern, um sicherzustellen, dass die E-Mail den Adressaten auch tatsächlich erreicht (…Wendtland in BeckOK ZPO, Stand: 1.3.2024, § 233 Rn. 36; BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 16a D 16.2092 - juris Rn. 8;… BGH, B.v. 17.7.2013 - I ZR 64/13 - juris Rn. 11).
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