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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8410
VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038 (https://dejure.org/2020,8410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2020 - 16a D 18.1038 (https://dejure.org/2020,8410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 16a D 18.1038 (https://dejure.org/2020,8410)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 34 Die Urkundenfälschungen und die Verleumdung hat der Beklagte innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für seine Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Rn. 37 Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O.;… B.v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Auch wenn schwerwiegende Vorsatzstraftaten einen Vertrauensverlust bewirken können, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führen kann (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 12/13), war wegen des Beziehungscharakters der Taten noch nicht von einem endgültigen Vertrauensverlust der Allgemeinheit auszugehen.

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 37 Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O.; B.v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

    Rn. 45 Das hier ausgeurteilte Strafmaß (70 Tagessätze) konnte nicht "indiziell" oder "präjudiziell" berücksichtigt werden (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 15), zumal der Beklagte seine Stellung als Amtsträger missbraucht hat (§ 267 Abs. 3 Nr. 4 StGB) und allenfalls wegen in der Tat auch zum Ausdruck kommender unrechtsmildernder Faktoren auf den Regelstrafrahmen zurückgegriffen werden konnte.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Von einem Beitrag zur Aufarbeitung der Taten (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 63.11 - juris Rn. 28) kann vor diesem Hintergrund nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 43 Grundsätzlich kann auch die Verhinderung einer konkret anstehenden Beförderung durch das Disziplinarverfahren maßnahmemildernd wirken (…BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 44; U.v. 18.7.2019 - 2 WD 19.18 - juris;… vgl. auch Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/I Rn. 82, wonach im Zusammenhang mit der Verfahrensdauer dienstrechtliche Nachteile maßnahmemildernd berücksichtigt werden können).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 42 Grundsätzlich ist auch die Motivlage, die den Beamten zu den nachgewiesenen Pflichtverstößen veranlasst hat, ein bemessungsrelevanter Umstand (BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 2 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Urkundenfälschungen sind Verfehlungen mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht (BVerwG, U.v. 22.2.2005 - 1 D 30.03 - juris Rn. 69).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Häusliche Gewalt; unterbliebene Beförderung; Beförderungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 43 Grundsätzlich kann auch die Verhinderung einer konkret anstehenden Beförderung durch das Disziplinarverfahren maßnahmemildernd wirken (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 44; U.v. 18.7.2019 - 2 WD 19.18 - juris;… vgl. auch Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/I Rn. 82, wonach im Zusammenhang mit der Verfahrensdauer dienstrechtliche Nachteile maßnahmemildernd berücksichtigt werden können).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 2 B 6.19

    Disziplinare Ahndung unberechtigter Zeitgutschriften im Zeiterfassungssystem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Rn. 44 Die ansonsten pflichtgemäße Dienstausübung und die durch die dienstlichen Beurteilungen bewerteten Leistungen des Beklagten sind für sich nicht geeignet, den gravierenden Pflichtenverstoß in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 2 B 6.19 - juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Ob darüber hinaus die dienstliche Beurteilung als echte Urkunde (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 16.12.2002 - 1 Ws 85/02 - juris Rn. 11) verfälscht wurde, weil der Beklagte eine Anmerkung hinzugefügt und dadurch die Beurteilung modifiziert hat, kann offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038
    Hinsichtlich der "Anm. zur Beurteilung" wurde jedenfalls die Personalakte der Geschädigten als Gesamturkunde verfälscht (OLG Düsseldorf, B.v. 5.9.1980 - 1 WS 419/80 - NStZ 1981, 25/26).
  • VGH Bayern, 22.07.2026 - 16a D 24.755

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Realschuldirektor (BesGr A 15 mit …

    Rn. 89 Soweit der Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet ist, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht durchgreifend entlastend auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364

    Vorteilsannahme und Geheimnisverrat eines Polizeibeamten

    Rn. 95 f) Soweit der Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet ist, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht maßgeblich entlastend zu seinen Gunsten auswirken (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46;… BVerwG, U.v. 2.3.2023 - 2 A 19.21 - UA Rn. 53 m.w.N.).
  • VG München, 23.04.2024 - M 13L DK 23.3849

    Entfernung einer der Reichsbürgerbewegung anhängenden Lehrkraft aus dem …

    Dass ein Beamter bislang straf- und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, stellt aber eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu seinen Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 16.01.2024 - M 13L DK 21.3899

    Verurteilung wegen Untreue: Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis …

    Rn. 73 b) Soweit der Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet ist, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu seinen Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 24.09.2024 - M 13L DK 21.3142

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Versuchter gefährlicher …

    Rn. 102 g) Soweit die Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet war, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu ihren Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.348

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstößen gegen …

    Dass ein Beamter bislang straf- und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, stellt aber eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu seinen Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 24.09.2024 - M 13L DK 23.3890

    (Landes) Disziplinarrecht, Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeit, …

    Dies stellt an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu ihren Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4712

    (Landes) Disziplinarrecht, Alkoholerkrankung, Fortgesetzter Nichtantritt zu einer …

    Soweit die Beklagte disziplinarisch und strafrechtlich nicht vorbelastet war, stellt dies an sich eine Selbstverständlichkeit und ein sozial zu erwartendes Verhalten dar und kann sich damit nicht entlastend zu ihren Gunsten auswirken (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 46).
  • VG München, 26.05.2021 - M 19L DK 20.6800

    Disziplinarklage, Kürzung der Dienstbezüge in voller Höhe, Abkürzung der …

    Die Verhinderung dieser konkret anstehenden Beförderung durch das Disziplinarverfahren ist maßnahmemildernd zu berücksichtigen (BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1038 - juris Rn. 43 m.w.N.).
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