Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261, 16a DA 11.1261 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einbehaltung von Bezügen; Anhörung Schwerbehindertenvertretung (hier: unterblieben); Zustimmung Integrationsamt (nicht erforderlich)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einbehaltung von Bezügen aufgrund unterbliebener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht rechtmäßig - Nicht erforderliche Zustimmung des Integrationsamts - Polizeidienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse des Beamten Rücksicht zu nehmen (BayVGH, Beschluss vom 6.11.2007, Az. 16a CD 07.2007 mit weiteren Nachweisen).Rn. 24 Die Verfügung vom 21. April 2011 ist danach rückwirkend ab Juni 2011 (Art. 40 BayDG) auszusetzen, da dieser formelle Fehler die Verfügung von Anfang an rechtswidrig macht (BayVGH, Beschluss vom 06.11.2007, Az. 16a CD 07.2007 RdNr. 18 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 D 65/98, zur alten Rechtslage nach der BDO ).
- BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91
Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Das Integrationsamt ist zwar nicht zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1992, Az. 1 D 2/91 und Beschluss vom 02.04.1998, Az. 1 C 4/98, jeweils , zu den Vorgängerregelungen im SchwbG; i.Ü. ist auch § 128 Abs. 2 SGB IX mit Wirkung vom 1. Mai 2004 außer Kraft getreten), jedoch bringt der Antragsteller dadurch seinen Wunsch auf Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung zum Ausdruck, an die vorliegend die Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung geknüpft ist. - VG München, 17.01.2011 - M 19 DK 10.4925
Polizeioberamtsrat; Beihilfe zum Betrug in mindestens 241 Fällen; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Rn. 6 Am 8. Oktober 2011 erhob der Antragsgegner Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht München mit dem Antrag, den Beamten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (Az. 19 DK 10.4925). - VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146
Prüfungsumfang im Verfahren um die Einbehaltung von Bezügen
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Es reicht eine wirksame vorläufige Dienstenthebung aus (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 3. März 2010, Az. 16a DA 10.146 ). - VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG
Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Rn. 25 Das Gericht weist für das weitere Verfahren daraufhin, dass es grundsätzlich dem Antragsteller obliegt, sich über seine Einnahmen und Ausgaben zu erklären und die Richtigkeit seiner Angaben zu belegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.03.10, Az. 16a DS 09.2359 ).
- VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem …
Da die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen schwerbehinderten Beamten noch keine Entscheidung i.d.S. ist, ist die Schwerbehindertenvertretung hierüber lediglich zu unterrichten; eine Anhörung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen muss erst vor Entscheidungen, insbesondere vor dem Erlass einer Disziplinarverfügung bzw. vor der Erhebung einer Disziplinarklage sowie vor einer vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen, erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22). - OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18
Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen …
Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat die Antragsgegnerin die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen, zu denen auch die Schwerbehinderung gehört (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. November 2011 - 16a DA 11.1261 - juris, Rn. 22; OVG Bautzen…, Beschluss vom 12. August 2014 - D 6 B 78/14 - juris, Rn. 6).Obwohl § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX a.F. (§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX n.F.) lediglich eine Anhörungs- und keine Zustimmungspflicht der Schwerbehindertenvertretung vorsieht, geht der Gesetzgeber damit offensichtlich davon aus, dass in dem Unterlassen der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein derart gravierender Mangel liegt, der vorbehaltlich seiner Heilung der Vollziehung einer den schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Maßnahme entgegensteht (so im Ergebnis auch OVG Bautzen…, Beschluss vom 12. August 2014 - D 6 B 78/14 - juris, Rn. 6 ff; VGH München Beschluss…, vom 28. Oktober 2008 - 16b D 07.1213 - juris, Rn. 1 und Beschluss vom 15. November 2011 - 16a DA 11.1261 - juris, Rn. 22).
- VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388
Rückwirkende Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen unterlassener …
Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen, zu denen auch die Schwerbehinderung gehört (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22;… SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6;… OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 8).Sowohl die vorläufige Dienstenthebung als auch die Kürzung der Dienstbezüge waren mit rückwirkender Kraft aufzuheben, da der Antragsteller Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt durch den Senat hat, sondern im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat, jedoch nicht vor Anrufung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 24;… SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9 m.w.N.;… OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …
Nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayPVG ist dessen Mitwirkung "bei" Erlass von Disziplinarverfügung bzw. bei Erhebung einer Disziplinarklage notwendig, aber auch ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22;… U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 36 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX a.F.). - VG Schleswig, 13.06.2018 - 17 B 4/17
Bedeutung von "voraussichtlich" in § 38 Abs. 1 Nr. 1 LDG (juris: DG SH 2003); …
Die von der Antragstellerin ins Feld geführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (u.a. Beschluss vom 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 -, juris) sind insoweit nicht einschlägig, da in den dortigen Fällen jeweils eine vorhandene Schwerbehindertenvertretung nicht eingebunden war. - OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14
Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der …
Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Dienstbezüge sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse des Beamten, wozu auch die Schwerbehinderung gehört, Rücksicht zu nehmen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15. November 2011 - 16a DA 11.1261 -, juris Rn. 22 für die Einbehaltung von Bezügen nach bayerischem Landesdisziplinarrecht). - VG München, 23.11.2016 - M 19 L DA 16.4531
Voraussetzungen für die Einbehaltung der Dienstbezüge
Die Einbehaltung von Bezügen ist eine Angelegenheit, die einen schwerbehinderten Beamten im Sinne des Gesetzes berührt (BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22).
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